Rechtsfahrgebot oder rechts überholt ?

Hi zusammen.

Ich hätte da mal eine Frage zu einem Vorkommnis .

Klar , Wo kein Kläger ist auch kein Richter , aber mal angenommen.

Auf einer 3 spurigen Autobahn , recht guter Verkehrsfluss , auf der rechten Spur fahren zwar recht viele LKW’s aber es geht zügig voran .

Auf der mittleren Spur fährt ein Lieferwagen mit ca 125 - 130 km/h recht konstant .
und nun ein Kuriosikum.
Der Lieferwagen fährt mit seiner konstanten Geschwindigkeit schneller als 4 Fahrzeuge auf der linken Spur und überholt so diese kleine Kollonne die Links fährt auf der mittleren Spur .
Als dem Fahrer des Lieferwagens das bewusst wird hat er schon 3 der 4 Fahrzeuge überholt und schaut kurz auf den Fahrer des vordersten Mercedes .
Dort sitzt ein sehr alter , geschätzt auf ca 85 Jashre alter männlicher Fahrer drin der dort mit geschätzten 100km/h konstant auf der linken Spur fährt .

Hat jetzt der Lieferwagen verkehrswidrig rechts überholt ?

oder

hat sich der Lieferwagen nur an das Rechtsfahrgebot gehalten ?

gruss

Toni

Warum soll das erlaubt sein?Notwehr weil da einer sich nicht ans Rechtsfahrgebot hält?

Grüße

hi

gemeint ist ja nicht das ein PKW abbremsen muss weil ein notorischer Linksfahrer die Spur blockiert , dann nach Rechts in dem Falle auf die Mittelspur ausweicht und dann Gas gibt um dann nach dem Überholvorgang wieder nach Links auszuscheren.
sondern der Lieferwagen fuhr schon einige Kilometer mit der Geschwindigkeit auf dieser Spur und blieb auch nach dem Vorbeifahren auf der Spur .

Nach Deiner Interpretation hätte der Lieferwagen dann richtigerweise die mittlere Spur verlassen müssen um auch auf die linke Spur zu fahren , sich in der Schlange einreihen und erst wenn der „Opa“ gemerkt hätte , das er den Verkehr aufhällt , abwarten bis der dann zur Mitte fährt und danach an dem Schleicher vorbeifahren und wieder zur Mitte wechseln müssen.

was auf den ersten Blick etwas irrsinnig erscheint

gruss Toni

Hallo

Auf der mittleren Spur fährt ein Lieferwagen mit ca 125 - 130
km/h recht konstant .

Der Lieferwagen fährt mit seiner konstanten Geschwindigkeit
schneller als 4 Fahrzeuge auf der linken Spur und überholt so
diese kleine Kollonne die Links fährt auf der mittleren Spur .

Hat jetzt der Lieferwagen verkehrswidrig rechts überholt ?

Natürlich, es hat sich nicht um die erlaubte Ausnhame gehandelt, bei der verkehrsbedingt (zB Stau/zähfliessender Verkehr) rechts schneller gefahren wurde.

hat sich der Lieferwagen nur an das Rechtsfahrgebot gehalten ?

Wie bitte?

Grüße
.L

Hat jetzt der Lieferwagen verkehrswidrig rechts überholt ?

oder

hat sich der Lieferwagen nur an das Rechtsfahrgebot gehalten ?

Hallo,
vorschriftswidrig rechts ueberholt.
Damit der Lieferwagen rechts vorbei darf, muss er unter 80 fahren und nicht allein, dann ist er eine Kolonne.

Es wird berechtigt gemosert, dass jemand vorn links langsam faehrt, doch wenn die Gefahr besteht, rechts ueberholt zu werden, faehrt der vorne bestimmt nicht nach rechts, auch nicht uebermorgen und 100 Kilometer woanders.
Gruss Helmut

Hi,

Nach Deiner Interpretation hätte der Lieferwagen dann
richtigerweise die mittlere Spur verlassen müssen um auch auf
die linke Spur zu fahren , sich in der Schlange einreihen und
erst wenn der „Opa“ gemerkt hätte , das er den Verkehr
aufhällt , abwarten bis der dann zur Mitte fährt und danach an
dem Schleicher vorbeifahren und wieder zur Mitte wechseln
müssen.

So ist die Rechtslage und das lernt man auch in der Fahrschule.

was auf den ersten Blick etwas irrsinnig erscheint

Nein. Empfehle dringend einen Auffrischungskurs in einer guten Fahrschule. Nach vielen Jahren kann das Wissen um die Verkehrsregeln schon mal Lücken aufweisen (hab ich auch gemerkt, als ich vierzehn Jahre nach dem Auto- den Motorradführerschein machte).

Gruß S

Tach!

Es liegt ein Denkfehler vor.
Das Rechtsfahrgebot hat zunächst nichts mit dem dem Thema Rechts-Überholen zu tun.
Beide Regeln gelten unabhängig voneinander.
Das bedeutet, dass das Rechtsfahrgebot eingehalten muss UND nicht rechts überholt werden darf.

gemeint ist ja nicht das ein PKW abbremsen muss weil ein
notorischer Linksfahrer die Spur blockiert , dann nach Rechts
in dem Falle auf die Mittelspur ausweicht und dann Gas gibt um
dann nach dem Überholvorgang wieder nach Links auszuscheren.
sondern der Lieferwagen fuhr schon einige Kilometer mit der
Geschwindigkeit auf dieser Spur und blieb auch nach dem
Vorbeifahren auf der Spur .

Der Lieferwagen hätte nach den Regeln der StVO folgende Optiopnen gehabt:

1.) Geschwindigkeit verringern und auf der rechtsn Spur bleiben. Dabei darf er maximal die Geschwindigkeit der Fahrer auf der linken Spur fahren und nicht neben sie oder gar an ihnen vorbei fahren.

2.) Einen Spurwechsel nach links unter Beachtung der entsprechenden Regeln durchführen und links überholen, sobald möglich.
Bleibt der Opa dabei links, darf man offiziell lediglich unter EInhaltung des voirgeschriebenen Sicherheitsabstandes anwarten und ggf. einmal(!) aufblenden, um seine Überholabsicht anzuzeigen.

Nach Deiner Interpretation hätte der Lieferwagen dann
richtigerweise die mittlere Spur verlassen müssen um auch auf
die linke Spur zu fahren , sich in der Schlange einreihen und
erst wenn der „Opa“ gemerkt hätte , das er den Verkehr
aufhällt , abwarten bis der dann zur Mitte fährt und danach an
dem Schleicher vorbeifahren und wieder zur Mitte wechseln
müssen.

was auf den ersten Blick etwas irrsinnig erscheint

So ist es.
Natürlich fahren viele Genervte irgendwann rechts vorbei. Korrekt ist das jedoch nicht.
Man könnte höchstens noch mit dem Autotelefon eine Streife informieren.

Böse Welt…

Gruß,
M.

Empfehle dringend einen Auffrischungskurs in einer guten

Fahrschule. Nach vielen Jahren kann das Wissen um die
Verkehrsregeln schon mal Lücken aufweisen (hab ich auch
gemerkt, als ich vierzehn Jahre nach dem Auto- den
Motorradführerschein machte).

Gruß S

hi

vielen Dank für den Hinweiss .

zunächst möchte ich festgestellt wissen , das die Frage FAQ konform gestellt wurde und nicht in der Ich Form , so das es zwar annehmbar ist , das der Lieferwagenfahrer meine Person war , aber in keinem Satz hier deutlich hervorgeht.

des weiteren möge bitte der die Hand heben , der von sich behauptet das er seit seines Lebens unfallfrei und fehlerfrei gefahren ist und selbst kurz nach seiner Führerscheinprüfung noch alle Verkehrsregeln aus dem Stehgreif herunterbeten und fehlerfrei umsetzen kannn .

Wenn jeder jede Verkehrsregel genau wüsste und nie einen Fehler machen würde , könnte man sich dieses Forum mit der Rubrik schenken .

gruss

Toni

1 Like

Hi,

zunächst möchte ich festgestellt wissen , das die Frage FAQ
konform gestellt wurde und nicht in der Ich Form , so das es
zwar annehmbar ist , das der Lieferwagenfahrer meine Person
war , aber in keinem Satz hier deutlich hervorgeht.

Was hat das mit meiner Antwort zu tun?

des weiteren möge bitte der die Hand heben , der von sich
behauptet das er seit seines Lebens unfallfrei und fehlerfrei
gefahren ist und selbst kurz nach seiner Führerscheinprüfung
noch alle Verkehrsregeln aus dem Stehgreif herunterbeten und
fehlerfrei umsetzen kannn .

Ich fahre wahrscheinlich nicht fehler-, aber unfallfrei. Seit 32 Jahren, Toni. Und wenn man schon kurz nach der Führerscheinprüfung nicht mehr alle Regeln beherrscht, sollte man sich vielleicht doch lieber von anderen fahren lassen - von einem Chauffeur oder einem Eisenbahnfahrzeugführer Kl. 3.

Außerdem heißt es „zeit seines Lebens“ und „Stegreif“. Und die Regeln der Zeichensetzung akzeptierst Du auch immer noch nicht. Lernst Du auch mal was dazu? So.

Gruß S

Rechts überholen ist immer noch günstiger als Nötigung !! ( Nervensparender und schnellere Lösung ) und wie sie schreiben, wo kein Kläger da kein Richter, aber erlaubt ist es so, in ihrer dargestellten Form nicht.