Rechtsform/Buchhaltung

Guten Tag,
ich hätte einpaar Fragen zur Selbständigkeit und hoffe, jemand kann mir diese gezielt beantworten:

  1. Was ist besser: Freiberufler oder Kleinunternehmer?
  2. Ist ein Freiberufler auch ein Kleinunternehmer, wenn er die Umsatzgrenzen einhält?
  3. Ist ein Sporttrainer und ein Mentalcoach ein Freiberufler?
  4. Bei Freiberuflern wirklich keine Buchhaltung nötig?
  5. Wie führt man die Finanzen am besten um für eine eventuelle Einkommensstuer vorzusorgen?
  6. Warum ist nicht jeder am Anfang seiner Selbständikgeit ein Freiberufler?
  7. Wenn mann Hartz4 bezieht: ab wann wird die Hilfe gestrichen oder in welchen Stufen eingeschränkt?
  8. Sind Krankenkasse und Rentenversicherung auch betriebliche Ausgaben oder private, die vom „Chefgehalt“ bezahlt werden?

Danke für die Mühe und alle Antworten.
Viele Grüsse
Magdallena

Hallo Magdallena!

Also: Krankenkasse und Rentenversicherung sind Private Ausgaben, die haben nichts mit Deiner Selbstständigkeit zu tun, denn die bräuchtest Du auch, wenn Du nicht selbstständig wärst. Logisch.

Ich empfehle Dir, einfach mal bei der örtlichen IHK nachzufragen, dort gibt es Existenzgründerkurse, und nach der Teilnahme an einem solchen Kurs kannst Du sogar eine Existenzgründer-Unterstützung erhalten, also quasi Startgeld. Das lohnt sich auf jeden Fall und verschafft Dir auch Klarheit über alle offenen Fragen. Der Staat gibt sich Mühe, möglichst viele aus der Arbeitslosenstatistik herauszuholen, und die lassen es sich auch was kosten.

Hallo Magdallena,

hier geht es wohl eher um Fragen bezüglich des Steuerrechts. Hierzu dürfen nur Steuerberater und das Finanzamt Auskünfte erteilen. Normalerweise ist das Finanzamt in der heutigen Zeit sehr serviceorientiert und wird Ihnen die meisten Fragen gerne beantworten. Was besser ist, ist immer eine Sache der Einzelsituation. Zum Hartz4 gibt die Stelle Auskunft, von der Sie die Leistung beziehen. Buchhaltungspflicht besteht für jeden, der sich selbständig macht.

Grüße

Vielen Dank für die Antwort.

Zu den Versicherungen: das sind doch Pflichtausgaben, zumindest die Krankenversicherung. Gehören Sie nicht in die Buchhaltung?

Gruss
Magdallena

von Magdallena73 , 02.09.2013 09:18
Guten Tag,
ich hätte einpaar Fragen zur Selbständigkeit und hoffe, jemand kann mir diese gezielt beantworten:

  1. Was ist besser: Freiberufler oder Kleinunternehmer? Freiberufler sind Fotografen, Künstler, Musiker und - so meine Vermutung - auch Fitnesstrainer
  2. Ist ein Freiberufler auch ein Kleinunternehmer, wenn er die Umsatzgrenzen einhält? Ich denke, dass er als KU gehändelt wird, wenn er die entsprechenden Umsätze in den ersten 3 Jahren nicht übersteigt. Somit würde ihn das Finanzamt erstmal in Ruhe lassen.
  3. Ist ein Sporttrainer und ein Mentalcoach ein Freiberufler? siehe oben
  4. Bei Freiberuflern wirklich keine Buchhaltung nötig? Das kann Dir ein Steuerberater sagen. Aber wenn er als Kleinstunternehmer angenommen wird, brauch er nur nachzuweisen, dass er eine best. Gewinngrenze nicht überschreitet, ab der er steuerpflichtig würde
  5. Wie führt man die Finanzen am besten um für eine eventuelle Einkommensstuer vorzusorgen? Frag den Steuerberater
  6. Warum ist nicht jeder am Anfang seiner Selbständikgeit ein Freiberufler? Weil es um die Tätigkeit / den Tätigkeitsbereich geht, in dem er arbeitet
  7. Wenn mann Hartz4 bezieht: ab wann wird die Hilfe gestrichen oder in welchen Stufen eingeschränkt? Du kannst eigentlich als H4 `ler Fördergelder beantragen. Dann trennt man das H4 von der Existenzgründungsförderung
  8. Sind Krankenkasse und Rentenversicherung auch betriebliche Ausgaben oder private, die vom „Chefgehalt“ bezahlt werden?

Du mußt Dich in jedem Fall krankenversichern. Zu Beginn heißt das bei der gesetzlichen ca. 260, - / Monat. Zur privaten würd ich erst wechseln, wenn der Laden läuft. Denn zurück zur gesetzlichen wirds immer schwierig.

In jedem Fall: Viel Erfolg!

Nein, Du musst keine Krankenversicherung abschliessen. Als Selbstständiger ist das keine Pflicht. Und: Das hat nix mit Deiner Firma zu tun, ist also privat.
Natürlich kannst Du das später bei Deiner Einkommensteuererklärung anrechnen, aber nicht bei Deiner Firmenbilanz.

Ja, das meinte ich. Spätestens bei der Einkommenssteuer müsste ich das geltend machen können. Weisst Du als was? Besonder Belastung oder Beiträge und Spenden? Und noch zu der Pflicht: Ausländer sind leider verpflichtet sich Kranken-und Renten zu versichern.

Vielen Dank!
Ausländer müssen sich sogar Kranken und Renten pflichtversichern.

Hallo,

ich fürchte, da kann ich nicht weiter helfen. Die Fragen soll lieber ein Rechts-/Steuerberater beantworten

LG

Sophie

Danke Sophie!..

Sorry, da kann ich gar nichts zu sagen.
Alles Gute!!!

Ich kann leider nicht helfen, da ich nur im österreichischem Recht versiert bin. Alles Gute!

Hallo,

zu 1. freiberufler sind selbstständig tätige, die kein gewerbe haben, sie müssen keine gewerbesteuer zahlen. (z. b. ärzte, architekten, mediengestalter etc. meist akademiker)

  1. ein freiberufler kann auch kleinunternehmer sein, wenn sein umsatz 17500 euro (weiß nicht, ob die grenze stimmt) im jahr nicht übersteigt. dann wird keine vorsteuer gezogen und keine umsatzsteuer abgeführt.

wenn der umsatz niedrig genug ist, um kleinunternehmer zu sein, und keine großen anschaffung nötig sind (wegen des vorsteuerabzugs) und die kunden überwiegend privat sind (z. b. friseur) ist die kleinunternehmerregelung sinnvoll.

zu 3. ich denke, ja

zu 4. keine „richtige“, jedoch müssen auch alle einnahmen und ausgaben aufgeführt werden, macht keinen großen unterschied zur „richtigen“.

zu 5. du musst einkommenssteuer nur vom gewinn zahlen, je nach dem, wie hoch dieser ist.

  1. freiberufler: bereits unter 1 kurz beschrieben.

  2. da kenn ich mich nicht aus, frag einfach beim arbeitsamt nach

  3. krankenversicherung und rentenversicherung sind keine betriebsausgaben.

hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.
lg

Sehr ausführlich - Vielen Dank!

Hallo,
hierzu kann ich leider keine kompetenten Anworten geben.
Hoffe es findet sich jemand zur Hilfe !

Liebe Magdallena,
> Freiberufler oder Kleinunternehmer?
Das ist keine gegensätzliche Unterscheidung. Die Frage ob Freiberufler oder Gewerbetreibender beantwortet sich durch die Art der Tätigkeit, die ausgeübt wird. Guck mal bei Wickipedia und Freie Berufe.
> 2. Ist ein Freiberufler auch ein Kleinunternehmer, wenn er die Umsatzgrenzen einhält?
Ja, wenn er das will.
> 3. Ist ein Sporttrainer und ein Mentalcoach ein Freiberufler?
Sporttrainer denk ich mal ja. Was ein Mentalcoach macht, weiß ich nicht. Im Zweifel das Finanzamt UND die Industrie- und Handelskammer fragen.
> 4. Bei Freiberuflern wirklich keine Buchhaltung nötig?
Ein Freiberufler hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben samt Belegaufbewahrung für die Steuererklärung macht daher Sinn! Ganz ohne Buchhaltung gehts also nicht.
> 5. Wie führt man die Finanzen am besten um für eine eventuelle Einkommensstuer vorzusorgen?
In dem man von seinen Einnahmen Rücklagen in der Höhe der Steuersätze seines Einkommens bildet. Später wird das Finanzamt vierteljährliche Vorausszahlungen verlangen.
> 6. Warum ist nicht jeder am Anfang seiner Selbständikgeit ein Freiberufler?
Wer ein Gewerbe ausübt, ist ein Gewerbetreibender von Anfang an. Händler, Handwerker, z.B. S. Frage 1. EIn Freiberufler übt einen „Freien Beruf“ aus.
> 7. Wenn man Hartz4 bezieht: ab wann wird die Hilfe gestrichen oder in welchen Stufen eingeschränkt?
Das musst du deinen Sachbearbeiter vom Jobcenter fragen! Nach meiner Kenntnis liegt der nicht anrechenbare Zuverdienst bei Hartz IV bei 125 € monatlich, weiß ich aber nicht genau.
8. Sind Krankenkasse und Rentenversicherung auch betriebliche Ausgaben oder private, die vom „Chefgehalt“ bezahlt werden?
Das sind private Ausgaben, die als Werbekosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können sofern die Pauschalsätze überschritten werden. Betriebliche (Teil-)Ausgaben sind es nur, wenn du arbeitsrechtlich in einem Arbeitsverhältnis stehst.
Gruß, Daniela

Zur Einkommensteuer (ESt):
Wer Freiberufler ist, bestimmt sich nach § 18 (1) 1. EStG. Fitnesstrainer u.ä. gehören nicht dazu. Wenn sie selbständig tätig sind, haben sie „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ im Sinne von § 15 EStG. Sie ermitteln ihren Gewinn (hier = Einkünfte) in der Regel nach § 4 (3) EStG. Der Gewinn ist hier der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Private Ausgaben können nur im Rahmen von Sonderausgaben (§§ 10 ff EStG) oder außergewöhnlichen Belastungen (§§ 33 ff EStG) in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden.

Zur Umsatzsteuer (=MWSt) -USt-:
Der selbständige Trainer ist in der Regel Kleinunternehmer. Er zahlt für seine Einnahmen keine Umsatzsteuer und kann dafür die USt, die ihm von anderen Unternehmern für sein Unternehmen in Rechnung gestellt werden, auch nicht als sogen. Vorsteuer abziehen.

Die zitierten Gesetzestexte findest Du unter
www.gesetze-im-internet.de/EStG bzw UStG.