Wenn eine einzelne Person eine Firma anmeldet, dies nur
nebenberuflich ausübt, wie ist dann die Rechtsform dieser
Firma?
Ja, weil es eine eigene Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist. Man erzielt dann entweder gewerbliche oder selbständige Einkünfte. Diese erklärt man dann mittels Gewinnermittlung in der Einkommensteuererklärung.
Wenn diese Firma dann beim Finanzamt die Kleingeweberegelung
in Anspruch nimmt d.h. die Firma unter 17,500.- im Jahr
bleibt, darf diese keine MwSt ausweisen und nicht berechnen,
muss dann allerdings auch nicht Monatlich die
Einkommenssteuererklärung machen, sondern nur Jährlich, nennt
man das dann „Steuerbefreit“?
Die Umsatzsteuer hat im ersten Schritt nix mit der Einkommensteuer zu tun. Für die Umsatzsteuer macht man eine Umsatzsteuererklärung. Entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Optiert man zur KleinUNTERNEHMERregelung, wird keine Ust ausgewiesen. man ist dann nicht umsatzsteuerbfreit, man erhebt nur keine Umsatzsteuer.
Die Einkommensteuererklärung macht man immer nur jährlich, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist.
Vielen Dank.
Bitte