Rechtsfrage zu Onlineautoverkauf

Hallo,
ich habe online ein Fahrzeug zum Kauf angeboten. Ich konnte mich auch mit einem Käufer auf einen Preis einigen und habe dies per Mail bestätig. Auch das das Fahrzeug den Zustand gemäß Anzeige hat. Nun sind leider weitere Mängel am Fahrzeug aufgetreten welche ich nicht mehr beheben möchte. Wir können uns allerdings auch auf keinen neuen Preis einigen. Muss ich das Fahrzeug reparieren oder den angebotenen Preis akzeptieren?
Danke für die Hilfe

Hallo,
ohne die Details und insbesondere den zeitlichen Ablauf zu kennen:
Die Annahme des Käufers dürfte sich hier auf den Zustand mit den Mängeln beziehen. Ausgehend davon, dass Sie diese Mängel nicht gekannt haben, läge das Problem nach Kauf und Übereignung normalerweise beim Käufer. Wurden die Mängel noch vor dem Kauf und vür Übergabe festgestellt, dürfte der Käufer nicht mehr an seine Annahme gebunden sein (hängt davon ab, wie Ihr Angebot gestaltet war). Sie wären für den Fall wiederum gleichfalls raus aus dem Geschäft. Zumindest müssen Sie nicht das neue Angebot des Käufers annehmen.
Gruß
Nobby Nic