Rechtsfragen

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor kurzem einen gebrauchten Receiver auf ebay verkauft. Das Gerät hat einwandfrei funktioniert.
Der Käufer meint nun er sei defekt.
Nach längerem hin und her habe ich einer Nachbesserung nicht zugestimmt und Vertragsrücktritt angeboten.

Käufer hat geschrieben das Teil liegt schon zerlegt beim Fachhandel.
Ich bin Privatverkäufer.

Darf er das?

Hallo
steht in deinem Angebot das du Privatverkäufer bist
und hast du angegeben das du die Gewährleistung ausgeschlossen hast ? Wenn ja, ist das Gerät gekauft wie angeboten - wenn nein, könntest du Probleme bekommen.
Denke aber eher nicht. Würde es drauf ankommen lassen. Bitte die Unterlagen vom Verkaufsangebot vorsichtshalber ausdrucken, nicht löschen.
lg

Wenn die Zahlung über Paypal getätigt worden ist, dann hast du ein ganz großes Problem, denn somit hat er die Möglichkeit, den Käuferschutz über Paypal zu nutzen, dann erhälst du das Geld unter umständen erst in paar Monaten oder aber er gibt dir das Gerät einfach zurück und du musst ihm das Geld erstatten. Leider ist dies das Recht von Paypal und steht in Deutschland auch über der Gewährleistung.