Rechtsfragen bei verstoß gegen schulordnung

Wenn ein Jungentlicher (16 J) an einer staatlichen Realschule (Baden-Württemberg) dabei erwischt wird, wie er ausserhalb der Schulzeit (vor der ersten Schulstunde) und ausserhalb des Schulgeländes, Drogen (Hasch/Gras?!?! rauchen) konsumiert.

Welche Möglichkeiten/Sanktionen/Maßnahmen kannn die Schulleitung/Lehrerkonfernez hier anordnen?

  • Teilweiser Ausschluß aus dem Unterricht?
  • Schulverweis?

Wenn dies dann mehrfach vorkommt, wass wären hier die nächsten Maßnahmemöglichkeiten?

Welche Möglichkeiten/Sanktionen/Maßnahmen kannn die
Schulleitung/Lehrerkonfernez hier anordnen?

  • Teilweiser Ausschluß aus dem Unterricht?
  • Schulverweis?

Hallo Red_Inliner,

leider kann ich Dir auf Deine Anfrage keine verbindliche Antwort geben, da ich zum einen aus NRW komme und zum anderen noch nie mit Sanktionen bei Missbrauch beschäftigt habe.
Ich denke, das Problem lässt sich nämlich nicht mit Sanktionen lösen.

M.f.G.

Josef

Entschuldigung, dass ich erst jetzt zum Antworten komme.

Leider kenne ich die rechtlichen Rahmenbedingungen in BaWü nicht. Ich kann da nur für Niedersachsen antworten: Grundsätzlich sind die genannten Maßnahmen als Ordnungsmaßnahmen möglich. Auch die Versetzung in die Nachbarklasse ist möglich. Ebenso ist auch schon die Androhung einer solchen Maßnahme eine Ordnungsmaßnahme. Aber wie in Niedersachsen dürfte das auch in BaWü im Schulgesetz geregelt sein.

Schwieriger wird es vermutlich mit der Tatsache, dass der Schüler sein Vergehen außerhalb des Schulgeländes begangen hat (es sei denn, er durfte das Schulgelände gar nicht verlassen). Das entscheidende scheint mir doch hier aber gar nicht der Verstoß gegen die Schulordnung sondern der Verstoß gegen geltendes Recht zu sein. Es stellt sich also eher die Frage, ob die Schulleitung den Sachverhalt nicht zur Anzeige bringen sollte.

Ich kann hier verbindlich aufklären, da ich selbst schon exakt das selbe Problem hatte. Ich wurde, wie du, vor der Schulzeit auf dem Schulweg beim Kiffen erwischt. Der Rektor sprach den Schulauschluss aus. Ich ging daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser holte eine rechtsverbindliche Aussage vom Schulamt ein. Diese besagte, dass der Schulweg nicht im Einflussbereichs der Schule steht.
De facto: Was du auf dem Schulweg treibst, geht die Schule nichts an!!
Der Rektor durfte nun die Anwaltskosten übernehmen und nahm den Schulausschluss zurück.