Rechtsfragen bei verstoß gegen schulordnung

Wenn ein Jungentlicher (16 J) an einer staatlichen Realschule (Baden-Württemberg) dabei erwischt wird, wie er ausserhalb der Schulzeit (vor der ersten Schulstunde) und ausserhalb des Schulgeländes, Drogen (Hasch/Gras?!?! rauchen) konsumiert.

Welche Möglichkeiten/Sanktionen/Maßnahmen kannn die Schulleitung/Lehrerkonfernez hier anordnen?

  • Teilweiser Ausschluß aus dem Unterricht?
  • Schulverweis?

Wenn dies dann mehrfach vorkommt, wass wären hier die nächsten Maßnahmemöglichkeiten?

Servus,

was geht es die Schulleitung/Schulverwaltung, was die Schüler nach ihrer SChulzeit treiben?

Natürlich Drogen verticken und konsumieren ist nicht gut und man kann ein Eltern gespräch führen/ den SCHüler aufklären, aber solange der Schüler keine Drogen während der Schulzeit oder auf dem Schulgelände konsumiert/verkäuft, hätte man keine berechtigung ihn vom Unterricht aus zu schließen.

mfg,

Hanzo

Hallo

Wenn ein Jungentlicher (16 J) an einer staatlichen Realschule
(Baden-Württemberg) dabei erwischt wird, wie er ausserhalb der
Schulzeit (vor der ersten Schulstunde) und ausserhalb des
Schulgeländes, Drogen (Hasch/Gras?!?! rauchen) konsumiert.

Der Graskonsum wirkt in den Schulalltag hinein, also greift §90 Schulgesetz.

Welche Möglichkeiten/Sanktionen/Maßnahmen kannn die
Schulleitung/Lehrerkonfernez hier anordnen?

Die Lehrerkonferenz macht da nichts. Das ist Schulleitersache.

  • Teilweiser Ausschluß aus dem Unterricht?

Meines Erachtens mit Sicherheit, wobei es - wie immer - bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auf den individuellen Fall abgestimmt sein muss.

  • Schulverweis?

Kann sein, da muss man allerdings das Kerbholz kennen und ob nur konsumiert wird oder ob die Gefahr des dealens besteht.

Wenn dies dann mehrfach vorkommt, wass wären hier die nächsten
Maßnahmemöglichkeiten?

§90 eskaliert typischerweise, d.h. 4 Std Nachsitzen -> Androhung Unterrichtsausschluss -> Unterrichtsausschluss -> Androhung Schulausschluss -> Schulausschluss -> Ausschluss aus Schulbezirk

4 Std Nachsitzen kann mit Androhung kombiniert werden.

Bei uns wäre - denke ich - der sofortige Unterrichtsausschluss mit Androhung Schulausschluss fällig. Vorher würden wir allerdings mit dem zuständigen Juristen und dem Schulsozialarbeiter Kontakt aufnehmen.

hth

Servus,

was geht es die Schulleitung/Schulverwaltung, was die Schüler
nach ihrer SChulzeit treiben?

Ziemlich viel, wenn das Verhalten eines Schülers außerhalb des Schulgeländes, außerhalb der Unterrichtszeit in die Schule bzw. den Unterricht hineinwirkt, dann greift §90 Schulgesetz. Er stört quasi durch sein Fehlverhalten ausserhalb den Schulfrieden, wenn er zugekifft in der Schulbank hängt.

Natürlich Drogen verticken und konsumieren ist nicht gut und
man kann ein Eltern gespräch führen/ den SCHüler aufklären,
aber solange der Schüler keine Drogen während der Schulzeit
oder auf dem Schulgelände konsumiert/verkäuft, hätte man keine
berechtigung ihn vom Unterricht aus zu schließen.

Jetzt würde ich gerne mit einem Zitat von Dieter Nuhr enden, aber dann wird der Beitrag wieder wegen Beleidigung geschlossen.

http://video.google.com/videoplay?docid=763949850889…

Gruß

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ich würde sagen, dass der schüler den sofortigen Schulverweis
bekommen würde.Immerhin ist er minderjährig.
Außerdem würde er noch eine Anzeige wegen unerlaubtem Drogenbesitz
bekommen.