Hallo
Wenn ein Jungentlicher (16 J) an einer staatlichen Realschule
(Baden-Württemberg) dabei erwischt wird, wie er ausserhalb der
Schulzeit (vor der ersten Schulstunde) und ausserhalb des
Schulgeländes, Drogen (Hasch/Gras?!?! rauchen) konsumiert.
Der Graskonsum wirkt in den Schulalltag hinein, also greift §90 Schulgesetz.
Welche Möglichkeiten/Sanktionen/Maßnahmen kannn die
Schulleitung/Lehrerkonfernez hier anordnen?
Die Lehrerkonferenz macht da nichts. Das ist Schulleitersache.
- Teilweiser Ausschluß aus dem Unterricht?
Meines Erachtens mit Sicherheit, wobei es - wie immer - bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auf den individuellen Fall abgestimmt sein muss.
Kann sein, da muss man allerdings das Kerbholz kennen und ob nur konsumiert wird oder ob die Gefahr des dealens besteht.
Wenn dies dann mehrfach vorkommt, wass wären hier die nächsten
Maßnahmemöglichkeiten?
§90 eskaliert typischerweise, d.h. 4 Std Nachsitzen -> Androhung Unterrichtsausschluss -> Unterrichtsausschluss -> Androhung Schulausschluss -> Schulausschluss -> Ausschluss aus Schulbezirk
4 Std Nachsitzen kann mit Androhung kombiniert werden.
Bei uns wäre - denke ich - der sofortige Unterrichtsausschluss mit Androhung Schulausschluss fällig. Vorher würden wir allerdings mit dem zuständigen Juristen und dem Schulsozialarbeiter Kontakt aufnehmen.
hth