Erstmal ein gutes neues Jahr Ihnen allen.
Gegeben sei folgende hypothetische Situation, bei der ich mir gerne Ihre Meinungen zu möglichen rechtlichen Aspekten anhören würde, also nehmen wir an:
- Vor etwa 15-20 Jahren wurde (in einem gemeinsam genutzten Hof) ein Wasserrohr (unterirdisch) zum eigenen Haus verlegt. Zuvor hatte man sich das Wasser geteilt.
- Dieses Rohr entwickelt ein Leck, das über mehrere Monate zu einem erheblichen Wasseraustritt führt.
- Der Eigentümer des Rohrs lebt im Ausland und konnte den Schaden nicht unmittelbar erkennen und daher auch nicht zeitnah beheben.
- Das Wasserwerk verlangt nun weit über 12.000 Euro für das „verbrauchte“ Wasser.
- Es ist unklar, wodurch das Leck entstanden ist, und der Eigentümer kann nicht mehr genau angeben, wer das Rohr vor vielen Jahren installiert hat
- Der Schaden wurde vorläufig behoben, indem ein Spezialist ein zweites, kleineres Rohr durchschob
*Es besteht keine Hausratversicherung zum Zeitpunkt des Schadens
Die Fragen, die ich gerne zur Diskussion stellen würde:
- Gibt es in einem solchen hypothetischen Fall eine rechtliche Verantwortung für den Eigentümer des Rohrs, auch wenn er im Ausland lebt und den Schaden nicht verursacht hat?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte der Eigentümer, um die Forderung des Wasserwerks in Höhe von 12.000 Euro anzufechten oder zu reduzieren?
- Wie könnte der hypothetische Eigentümer am besten vorgehen, um seine Interessen zu schützen, insbesondere wenn keine genauen Informationen über die ursprünglichen Installateure des Wasserrohrs vorliegen?
Ich freue mich auf Ihre hypothetischen Einschätzungen und Ratschläge!
PS: Der Fall spielt im EU Ausland, es würde mich aber dennoch die deutsche rechtliche Situation interessieren, da sie evtl. teilweise übertragbar ist.