… dringend Beispiele und Definitionen.
Was ist ein Rechtsgebiet und was ist ein Rechtsbereich? Und dann noch:
Was sind Rechtsquellen?
Hiiiiiiilfe
… dringend Beispiele und Definitionen.
Was ist ein Rechtsgebiet und was ist ein Rechtsbereich? Und dann noch:
Was sind Rechtsquellen?
Hiiiiiiilfe
Hallo, tut mir leid, dass ich Dir da gar nicht helfen kann.
Sorry
Uli
Hallo, da kann ich kleider nicht helfen. Frag doch mal einen Jura-Studenten oder einen Rechtsanwalt.
Gruß Ingeborg
Hallo,
Ich verstehe die Nötigkeit der Frage nicht,dennoch:
Rechtsquelle
Die Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen können unterschieden werden in
Rechtserzeugungsquellen, die die Vorstellungen und das Verhalten der Betroffenen umfassen, welche das Recht bestimmen;
Rechtswertungsquellen, die allgemeine Maßstäbe, wie z. B. Gerechtigkeit oder Freiheit umfassen; und
Rechtserkenntnisquellen, die Rechtsquellen im engeren Sinne, also Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften.
Grundsätzlich gibt es in den Staaten, deren Gefüge oder Verfassung nur eine Gewalt kennt, die die Kompetenz zum Erlass von Rechtssätzen hat, nur eine Rechtsquelle. Mehrere Normgeber wie sie in modernen, demokratischen und pluralistischen Staaten üblich sind, führen zu unterschiedlichen Arten von Rechtsquellen und Rechtssätzen. Die Rechtsquellen werden üblicherweise von der Verfassung vorgegeben.
(wikipedia)
Als Rechtsgebiet wird in der Regel ein Teilgebiet des Rechts bezeichnet, mitunter aber auch der räumliche Geltungsbereich bestimmter Rechtsquellen.
Für die Frage, wann man von einem eigenständigen Rechtsgebiet sprechen kann, gibt es jedoch keine allgemeingültige Definition. So werden als hauptsächliche Rechtsgebiete zwar das Privatrecht und das öffentliche Recht angesehen. Aber auch das Strafrecht, das eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, wird allgemein als selbständiges Rechtsgebiet angesehen. Ebenso wird das Arbeitsrecht, das im Wesentlichen dem Privatrecht zugehört, als selbständiges Rechtsgebiet allgemein anerkannt.
Rechtsgebiete können insofern in formalen Kategorien, also z. B. nach sachlichen Regelungsbereichen einer Rechtsquelle, aber auch nach Bereichen der Lebenswirklichkeit, die durch verschiedene Rechtsquellen geprägt werden, differenziert werden. Ein Beispiel für Letzteres bietet das Arbeitsrecht, das sich aus verschiedenen Rechtsquellen speist, aber als Gegenstand stets den einen Lebensbereich, nämlich die abhängige Arbeit hat.
(wikipedia)
Rechtsgebiete
Unterteilung der Rechtsordnung mit allen bestehenden Rechtsnormen.
Das deutsche Recht wird im Allgemeinen in zwei Rechtsgebiete unterteilt:
•öffentliches Recht
•Privatrecht (Zivilrecht)
Zum öffentlichen Recht gehören insbesondere das Verfassungsrecht (Grundgesetz) das Verwaltungsrecht und das Steuerrecht. Richtigerweise sind auch das Strafrecht und das Prozessrecht zum öffentlichen Recht zu zählen, die jedoch zum Teil auch als eigenständige Rechtsgebiete angesehen werden.
Das Privatrecht umfasst das Bürgerliche Recht, das Handels- und Gesellschaftsrecht und auch das Arbeitsrecht.
Die Unterteilung in Rechtsgebiete und Unterrechtsgebiete besitzt vor allem praktische Bedeutung für die Frage, welches Gericht bei einem Rechtsstreit anzurufen ist. Die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts hängt davon ab, ob ein Rechtsstreit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist.
Für die Trennung der beiden Hauptrechtsgebiete sind verschiedene Theorien entwickelt worden, die von der Rechtsprechung nicht einheitlich angewandt werden.
Grundsätzlich gilt:
•Das Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtspartnern.
•Das öffentlichen Recht umfasst dagegen alle Rechtsnormen, die auf ein Über-/ Unterordnungsverhältnis der Beteiligten beruhen, also die Regeln zwischen Staat und Bürger.
Während das öffentliche Recht grundsätzlich zwingend und unveränderlich ist, gilt für das Privatrecht die Privatautonomie, wonach die einzelnen Normen nur gelten, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
(http://www.rechtslexikon-online.de/Rechtsgebiete.html)
Rechtsbereiche würde ich als Zusammenfassung aller Rechtsgebieteunterordnungen definieren. Also die Zusammenfassung aller Fachbereiche.
MfG
Hallo,
als Rechtsgebiete unterscheidet man das Zivilrecht (das regelt grob gesagt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander), das öffentliche Recht (regelt grob gesagt Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger) und das Strafrecht (selbsterklärend). Da auch das Strafrecht das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt, ist es streng genommen ein Teilbereich des öffentlichen Rechts.
Im Sprachgebrauch nennt man auch manchmal feiner untergliederte Fachgebiete als Rechtsgebiete (z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht etc.)
Rechtsbereich ist kein feststehender juristischer Begriff, je nach Kontext könnte es im alltäglichen Sprachgebrauch verschiedenes bedeuten.
Rechtsquellen sind einfach gesagt das, wo das recht festgeschrieben ist. In erster Linie also Gesetze, aber auch europäische Richtlinien und Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften aber auch Richterrecht (aus dem englischen Sprachgebrauch: „Präzedenzfälle“) und internationale Verträge (zB europäische Menschenrechtskonvention).
Ich hoffe, das hilft weiter?
Viele Grüße!
es tut mir leid, da kann ich nicht helfen.
schöne grüße
Hallo,
Wikipedia wird Dir helfen!
Gruß
Hans
Rechtsquellen sind alle Gesetzestexte und ggf. auch Urteile. Wichtig ist dabei das neben dem geschriebenen recht auch Naturrechte oder allg. anerkannte Rechtssitten (Gewohnheitsrecht) Rechtsquellen sein können. So sind z.B. regional bestimmte Vertragsformen (Handschlag beim Viehkauf) als Gewohnheitsrecht anerkannt.
Rechtsgebiete sind die verschiedenen Rechtssparten. Allgemein kann man zwischen Verfassungsrecht, Völkerrecht, Privatrecht und öffentlichem Recht unterschieiden, wobe die Abgrenzungen in jedem lehrbuch anders gezogen werden.
Diese Rechtsgebiete unterteilen sich dann wieder in spezielle Gebiete: Zum öffentlichen Recht gehört z.B. das Polizeirecht, das Baurecht, das Umweltrecht etc.
Die Begriffe rechtsgebiete und Rechtsbereiche sind für mich synonym, ob es das eine definitorische Unterscheidung gibt, ist fraglich.
Wenn Du es genauer haben willst: Schlag nach bei Wikipedia. Stchworte Recht, Rechtsgebiete und Rechtsquellen. Sehr schöne Erläuterung.
Hallo,
Rechtsgebiete im deutschen Recht = Teilgebiet des Rechts:
-Privatrecht/Zivilrecht
-Öffentliches Recht
-Strafrecht
-Verfassungsrecht
Rechtsbereich:
z.B. im Privatrecht/Zivilrecht:
-Arbeitsrecht
-Familienrecht
-Mietrecht
-Versicherungsrecht etc.
z.B. im Öffentlichen Recht
-Beamtenrecht
-Schwerbehindertenrecht
-Krankenkassenrecht
-öffentliches Baurecht
-Allgemeines Verwaltungsrecht etc.
z.B. Strafrecht
-materielles Strafrecht wie z.B. Waffengesetz, Straßenverkehrsgesetz, Tiergesetz, Arzneimittelgesetz, Arbeitsschutz etc.
-formelles Strafrecht:
Regelt die Voraussetzungen und die Art der Durchsetzung staatlicher Strafen
z.B. Verfassungsrecht:
Grundgesetz und
Verfassung der Bundesländer.
Sie regeln den Aufbau, die Aufgaben, das Verfahren der Verfassungsorgane und deren Zusammenwirken. Die Grundrechte sind verfassungsrechtlich garantierte Rechte des Bürgers gegen den Staat.
Rechtsquellen:
Unter Rechtsquellen werden in einem Rechtsstaat sämtliche Rechtsprechungen, Gewohnheitsrechte aber auch die schriftlich fixierten Gesetzestexte verstanden, auch Richtlinien, Erlasse,Tarifverträge, Durchführungsverordnungen etc.
Rechtsquellen gliedern sich auch in nationales und supranationales Recht, wobei das supranationale Recht (z.B. Völkerrecht) dem nationalen Recht übergeordnet ist.
Beispiele musst Du Dir schon selber suchen, dass führe hier zu weit. Viel Erfolg!
MfG
KKl
… dringend Beispiele und Definitionen.
Was ist ein Rechtsgebiet und was ist ein Rechtsbereich?
Was sind Rechtsquellen?Hiiiiiiilfe
Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo,
also ein Rechtsgebiet ist z.B. das Öffentliche Recht, das Strafrecht, das Arbeitsrecht. Dafür gibt es aber keine saubere Definition, das sind einfach Begrifflichkeiten für bestimmte Themen im Recht, die sich mit der Zeit herausgebildet haben.
Mit Rechtsgebiet kann auch ein geographischer Bereich gemeint sein, in dem eine bestimmte Rechtsordnung gilt.
Ein Rechtsbereich ist meiner Meinung nach einfach ein anderes Wort für Rechtsgebiet, ich habe noch nie davon gehört, dass man das anders verwendet!
Was Rechtsquellen angeht, kann ich dich auf einen sehr gelungenen wikipedia-Artikel verweisen, der das ganze seriös und ausführlich darstellt: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle
Hoffentlich konnte ich dir helfen!
frage einen juristen
Hallo ich habe keine ahnung.
K.H.
Hallo,
für solche Fragen gibt es Lexikas bzw. Internet.In Wiki steht auch was drin.
Viele Grüße - Rat
Guten Abend,
ich bitte es zu entschuldigen, dass ich die Frage lange nicht beantwortet habe, aber durch technische und zeitliche Probleme sowie eigener längerer Krankheit kam ich leider hierzu nicht. Nach der langen Zeit gehe ich von Erledigung der Angelegenheit aus. Vielen Dank für das Verständnis.
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