Im Zusammenhang mit der Erstattung ausländischer Quellensteuer verlangen die Banken oft ein sog. Unterschriftenverzeichnis unseres Unternehmens. Ein solches besitzen wir jedoch nicht, es ist mir außerhalb der Quellensteuerproblematik auch noch nie untergekommen. Wenn man danach im Internet sucht, gelangt man ausschließlich zu Bankenseiten.
Handelt es sich bei diesem Verzeichnis um ein Bankenspezifikum? Gibt es eine Rechtsgrundlage zu diesem Verzeichnis? Wenn dies in einem Gesetz, einer Verordnung o.ä. geregelt ist, wäre ich für einen Hinweis echt dankbar. Meine bisherige Recherche in diese Richtigung war leider erfolglos.
Viele Grüße
Andreas