Hallo,
gibt es z. B. neben dem § 6 KAG noch weitere
Rechtsgrundlagen, aus denen hervorgeht, dass eine Behörde eine Rechnung
nicht schreiben muss, wenn der Rechnungsbetrag z. B. 10 € nicht
überschreitet, die Behörde also die Wahlfreiheit hat (Kann-Regelung), z.
B. einen Rechnungsbetrag i. H. v. 7,50 € wegen Geringfügigkeit eben
nicht in Rechnung zu stellen, da die Personalkosten, Kosten für Papier,
Druck, Porto … den Rechnungsbetrag übersteigen?
Danke Euch.
LG