Rechtsgrundlage in der Benotung

Hey Kreszenz!

Habe mich unklar ausgedrückt, mit dem Test, den mein bruder wiedeholen möchte, meinte ich den Test zur Feststellung der Rechtschreibschwäche. Damit wäre das zumindest offiziell.
Die Lehererin hat die nOte nach dem Protest meiner mUtter von 4 auf 3 gesetzt (in dem mathetest waren alle Aufgaben richtig, er hatte nur in der Beantwortung einer Textaufgabe sehr viele Rechtschreibfehler, die Antwort war aber trotzdem verständlich). Ich bin der Meinung, dass er ne 2 verdient hätte (vom ergebnis müsste er ne 1 kriegen, aber eine Note tiefer aufgrund der Rechtschreibfehler). Sie hat die 3 damit begründet, dass er im mündlichen schlecht wäre und wollte, vermute ich, ausdrücken, dass die Arbeit evtl. abgeschrieben war… unterstelle ich jetzt einfach, war bei dem gespräch nicht bei…

VLG Jana

Hallo, Jana,

Habe mich unklar ausgedrückt, mit dem Test, den mein bruder
wiedeholen möchte, meinte ich den Test zur Feststellung der
Rechtschreibschwäche.

mit den diesbezüglichen Modalitäten kenne ich mich nicht aus - was steht denn einer Wiederholung des Tests im Wege?

Die Lehererin hat die nOte nach dem Protest meiner mUtter von
4 auf 3 gesetzt (in dem mathetest waren alle Aufgaben richtig,
er hatte nur in der Beantwortung einer Textaufgabe sehr viele
Rechtschreibfehler, die Antwort war aber trotzdem
verständlich). Ich bin der Meinung, dass er ne 2 verdient
hätte (vom ergebnis müsste er ne 1 kriegen, aber eine Note
tiefer aufgrund der Rechtschreibfehler). Sie hat die 3 damit
begründet, dass er im mündlichen schlecht wäre und wollte,
vermute ich, ausdrücken, dass die Arbeit evtl. abgeschrieben
war… unterstelle ich jetzt einfach, war bei dem gespräch
nicht bei…

Das klingt mir dann doch sehr nach Willkür. Normalerweise wird eine Mathearbeit nach einem Punkte- oder Fehlersystem bewertet, das der Lehrer festlegt und das er auch bei allen Schülern gleich anwenden muss. Für krass fehlerhafte Rechtschreibung kann die Note, wie gesagt, heruntergesetzt werden, aber auch nicht gleich um zwei Stufen.
Wenn die Lehrerin einen Unterschleif vermutet, aber nicht beweisen kann, darf das keinen Einfluss auf die Benotung haben.

Insgesamt halte ich dieses Verhalten für sehr ungeschickt, aber manchen fällt es halt schwer, einen Fehler unumwunden zuzugeben. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass sie in Zukunft bemüht sein wird, die Noten, die sie deinem Bruder gibt, „wasserdicht“ zu machen - womit ja immerhin ein gewisser Lerneffekt erzielt wäre.

Gruß
Kreszenz

Hat eine mathelehrerin das Recht eine Arbeit dermassen runter
zu werten.

Hat sie nicht. Sie hat einen Verfahrensfehler gemacht, mit dem sie im Zweifelsfall nicht durchkommt. Sie hat die orthographischen Schwierigkeiten deines Bruders außer acht zu lassen in einer Mathematikarbeit. Sollte die Lösung komplexe verbale Fertigkeiten voraussetzen oder abverlangen, hat sie bereits in der Aufgabenstellung einen Fehler gemacht (!)

Wenn dieser Beitrag aus Deutschland kommt: Einzelnotenbeschwerde anstrengen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schulleitung (Zeugen mitnehmen!). Schriftliche Empfangsbestätigung des Sekretariats verlangen. Das geht auch zunächst formlos: „Hiermit lege ich Einspruch ein gegen die Benotung unseres Sohnes in der Klassenarbeit vom …“). Begründung später. In Deutschland ist diese Form der Gegenwehr an keine Frist gebunden.

Es wäre gut, wenn Ihr einen unabhängigen Mathelehrer zur Hand hättet, der sich das Ding mal ansieht. Wie Du richtig bemerkst, ist entscheidend, ob die Äußerungen Deines Bruders verständlich sind.
Ansonsten: selbst nachschauen in den Richtlinien für dieses Fach (und diese Stufe). Da dürfte das ganz deutlich schwarz auf weiß stehen.

Im übrigen: vielleicht hat Dein Bruder wirklich eine LRS (Lese-Rechtschreibschwäche). Dann lasst Euch das amtlich bestätigen. Das öffnet Tür und Tor und macht praktisch unverwundbar. :wink:

Viel Glück!

Jo Perrey (ex-teacher)

PS.: Dies ist keine Rechtsauskunft. Rechtsauskunft geben nur Rechtsanwälte. Mein Telefon: (+)49 (0)231 9128539