Hallo, Jana,
Habe mich unklar ausgedrückt, mit dem Test, den mein bruder
wiedeholen möchte, meinte ich den Test zur Feststellung der
Rechtschreibschwäche.
mit den diesbezüglichen Modalitäten kenne ich mich nicht aus - was steht denn einer Wiederholung des Tests im Wege?
Die Lehererin hat die nOte nach dem Protest meiner mUtter von
4 auf 3 gesetzt (in dem mathetest waren alle Aufgaben richtig,
er hatte nur in der Beantwortung einer Textaufgabe sehr viele
Rechtschreibfehler, die Antwort war aber trotzdem
verständlich). Ich bin der Meinung, dass er ne 2 verdient
hätte (vom ergebnis müsste er ne 1 kriegen, aber eine Note
tiefer aufgrund der Rechtschreibfehler). Sie hat die 3 damit
begründet, dass er im mündlichen schlecht wäre und wollte,
vermute ich, ausdrücken, dass die Arbeit evtl. abgeschrieben
war… unterstelle ich jetzt einfach, war bei dem gespräch
nicht bei…
Das klingt mir dann doch sehr nach Willkür. Normalerweise wird eine Mathearbeit nach einem Punkte- oder Fehlersystem bewertet, das der Lehrer festlegt und das er auch bei allen Schülern gleich anwenden muss. Für krass fehlerhafte Rechtschreibung kann die Note, wie gesagt, heruntergesetzt werden, aber auch nicht gleich um zwei Stufen.
Wenn die Lehrerin einen Unterschleif vermutet, aber nicht beweisen kann, darf das keinen Einfluss auf die Benotung haben.
Insgesamt halte ich dieses Verhalten für sehr ungeschickt, aber manchen fällt es halt schwer, einen Fehler unumwunden zuzugeben. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass sie in Zukunft bemüht sein wird, die Noten, die sie deinem Bruder gibt, „wasserdicht“ zu machen - womit ja immerhin ein gewisser Lerneffekt erzielt wäre.
Gruß
Kreszenz