Rechtsgrundlage in der Benotung

Hallo Foris!

Hätte da eine Frage, die meinen Bruder betrifft. Er ist mom. in der 9. Klasse Realschule und hat starke Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung (es wird wohl eine Rechtschreibschwäche sein).
Er hat nun eine Mathearbeit geschrieben, die komplett richtig war. Außer die letzte Aufgabe, sie stimmt inhaltlich, hatte aber innerhalb von 6 Zeilen 8 Rechtschreibfehler. Ich habe sie gelesen und konnte es ohne Probleme auch mit den Fehlern lesen und verstehen. Außerdem haben wir die Arbeit eines Mädels der Klasse zum Vergleich dagehabt, sie hat eine eins minus und die gleichen Sätze wie mein Bruder geschrieben. Nun handelt es sich um eine Kurzarbeit mit 4 Aufgaben, was zur Folge hat, dass wegen dieser letzten Aufgabe, trotz richtiger Lösung, die Note von eins auf vier rutscht.
Hat eine mathelehrerin das Recht eine Arbeit dermassen runter zu werten. Mein Bruder hat durch die Schwäche sowieso starke Probleme in der Schule und sowas nimmt ihm auch die letze Motivation, was für die Schule zu tun.

Vielen Dank!

Hallo.

Leider ist es so, dass Rechtschreibfehler Punktabzug bedeuten. Auch in einer Matheklausur :frowning: Vielleicht lässt sich anhand dessen die Note erklären (=Punktespiegel). Aber rein aus dem Bauch ist der Absturz auf die 4 etwas happig, eine Note

Danke! die anderen Aufgaben waren alle richtig, auch diese Aufgabe war vom Ergebnis richtig, halt nur die Rechtschreibfehler. REin inhaltlich hätte er ne eins kriegen müssen. Die Lehrerin weiss auch, dass er ne Rechtschreibschwäche hat und darum finde ich es ziemlich ungerecht, ihn dann so in die pfanne zu hauen.

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Momentchen mal, willst du sagen, dass allein die Rechtschreibfehler die Arbeit von 1 auf 4 runterziehen?

Also in BaWü wäre das unzulässig. Es ist erlaubt, bis zu einer Note schlechter zu geben. Abgesehen davon würde ich mich nie erdreisten, deswegen DREI Noten schlechter zu geben. Also nochmal für doofe Lehrer bitte: Von 1 auf 4 wegen den Rechtschreibfehlern in der einen Aufgabe? Das würde ich abklären.

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Danke! die anderen Aufgaben waren alle richtig, auch diese
Aufgabe war vom Ergebnis richtig, halt nur die
Rechtschreibfehler. REin inhaltlich hätte er ne eins kriegen
müssen. Die Lehrerin weiss auch, dass er ne
Rechtschreibschwäche hat und darum finde ich es ziemlich
ungerecht, ihn dann so in die pfanne zu hauen.

Momentchen mal, willst du sagen, dass allein die
Rechtschreibfehler die Arbeit von 1 auf 4 runterziehen?

Also in BaWü wäre das unzulässig. Es ist erlaubt, bis zu einer
Note schlechter zu geben. Abgesehen davon würde ich mich nie
erdreisten, deswegen DREI Noten schlechter zu geben. Also
nochmal für doofe Lehrer bitte: Von 1 auf 4 wegen den
Rechtschreibfehlern in der einen Aufgabe? Das würde ich
abklären.

Hallo Michael!
Genau das ist das Problem, drei noten runter wegen Rechtschreibfehlern in ner mathearbeit. Hast du ne Ahnung, wo man dafür die Richtlinien in Sachsen rausfinden könnte?

Danke!

Hi,

Also in BaWü wäre das unzulässig. Es ist erlaubt, bis zu einer
Note schlechter zu geben. Abgesehen davon würde ich mich nie
erdreisten, deswegen DREI Noten schlechter zu geben. Also
nochmal für doofe Lehrer bitte: Von 1 auf 4 wegen den
Rechtschreibfehlern in der einen Aufgabe? Das würde ich
abklären.

vielleicht argumentiert die Lehrerin aber auch so, dass sie die Aufgabe nicht lesen kann und diese deshalb 0 Punkte erhält. Somit müsste sie keine Rücksicht darauf nehmen, dass sie für Rechtschreibung nur eine Note schlechter geben darf.

Irgendwo muss schließlich auch Schluß sein. Was soll die Lehrerin denn machen, wenn sie es nicht lesen kann, den Schüler fragen?

Gruß
Cornel

P.S.: Es kann natürlich auch sein, dass die Lehrerin übertreibt. Ich wollte nur eine mögliche Argumentation darlegen

Hallo!

Das könnte ich ja auch nachvollziehen, aber wir haben den Text verschiedenen Leuten zu lesen gegeben und alle hasben ihn trotz der fehler verstanden…

Hey, Jana
bin ein wenig erstaunt: Wie kann das sein?

Er ist mom.in der 9. Klasse Realschule und hat starke Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung (es wird wohl eine Rechtschreibschwäche
sein).

Gibt es eine Rechtschreibschwäche, oder nicht? Es gibt mittlerweile in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen bezüglich SchülerInnen mit nachgewiesener Rechtschreibschwäche.Ausgangspunkt ist, dass nachgewiesen ist, dass es sich tatsächlich um eine sogenannte Rechtschreibschwäche handelt;ungewöhnlich ist, dass diese erst zu einem so späten Zeitpunkt (9.Klasse) auftritt.Relevant- auch zensurenbezogen- sollte diese sich doch schon sehr viel früher bemerkbar gemacht haben?

Er hat nun eine Mathearbeit geschrieben, die komplett richtig
war. Außer die letzte Aufgabe, sie stimmt inhaltlich, hatte
aber innerhalb von 6 Zeilen 8 Rechtschreibfehler. Ich habe sie
gelesen und konnte es ohne Probleme auch mit den Fehlern
lesen und verstehen.
Hat eine mathelehrerin das Recht eine Arbeit dermassen runter
zu werten. Mein Bruder hat durch die Schwäche sowieso starke
Probleme in der Schule und sowas nimmt ihm auch die letze
Motivation, was für die Schule zu tun.

Zu bewerten ist im Vordergrund natürlich die fachlich-sachliche Ebene. Daneben steht selbstverständlich ein gewisses Maß an vorauszusetzenden Fertigkeiten- auch die der richtigen Schreibung.Die beschriebene Bewertung vermag ich trotzdem nicht nachzuvollziehen, kann aber nur den dringlichen Rat geben- auch im Hinblick auf Schwächen und Probleme, die der Bruder wohl auch sonst in der Schule „zeigt“- dem Rechtschreibproblem insoweit nachzugehen, um dieses tatsächlich auf eine Rechtsgrundlage zu stellen( Diagnostizieren einer Rechtschreibschwäche).
Gruß
Silke

Hallo Jana,

hier bei uns in NRW gilt: wenn ein Schüler eine (nachgewiesene!) Lese-Rechtschreib-Schwäche hat, werden Fehler dieser Art nicht in die Benotung mit einbezogen. Das gilt sowohl bei Aufsätzen in Deutsch als auch in Matheklausuren.

Ansonsten: Das Gespräch mit der Lehrerin suchen. Vielleicht hat sie gute Gründe, vielleicht auch nicht; in jedem Fall ist sie Pädagogin, da kann man meiner Meinung nach erwarten, dass sie sich was dabei gedacht hat, vor allem in Hinblick auf die Motivation.

Hallo Silke!

Erstmal Danke für deine Antwort. Die Schwäche ist nicht erst jetzt aufgetreten, sondern sich im Grunde seit der ersten Klasse bemerkbar gemcht. In den folgenden Schuljahren wurde auch ein Test gemacht, leider (aus heutiger Sicht) hat meine mutter meinen Bruder dafür bis zum geht nicht mehr die Sachen eingetrichtert, so dass er knapp über dem lag, was eine rEchtschreibschwäche bedeutet hätte. Wir sind uns jedoch mittlerweile (da sich trotz Übens, Nachhilfe usw. da nicht viel veerbessert hat) und gesprächen mit Lehrern, der meinung, dass er eben doch diese Schwäche hat. Seine Deutschlehrerin stimmt mit uns in der meinung überein, sie bekommt die Probleme ja hautnah mit. Soweit ich weiss, sind die Lehrer des Kollegiums von der Deutschlehrerin auch darauf hingewiesen worden, das Hauptproblem besteht jedoch dahin, dass die Schwäche eben nicht offiziell diagnostiziert wurde.
Man müsste (wenn das möglich ist) wahrscheinlich diesen Test noch einmal wiederholen. Ich verstehe auch nicht, warum ihn die mAthelehererin so abnstraft, zumal das Problem im Kollegium ja bekannt ist. meine mUtter hat wohl auch nächste Woche einen Termin mit ihr, ich wollte mich vorher eben nur nach den rechtlichen hIntergründen informieren.

VLG

Hallo

Ich würde in der zuständigen Bezirksregierung anrufen und fragen. Oder bei der DezernintIn. Die müssten das wissen und Auskunft geben können. Wobei es allerdings natürlich sein kann, dass das in Sachsen ganz anders organisiert ist als in NRW.

Vielleicht gibst du mal bei Google: „Schulverwaltung Sachsen“ ein, da müsste doch was zu erfahren sein.

Also, wenn das wirklich genauso ist wie du schreibst (wovon ich ausgehe), finde ich das extrem krass. Ich glaube auch nicht, dass sich jeder Lehrer immer was bei denkt, wenn er korrigiert und Noten gibt. Es gibt auch welche, die sich möglichst wenig Arbeit machen. Leider sind gerade solche oft hinterher kaum zu irgendeiner Einsicht bereit und speisen die Eltern mit irgendwelchen Sprüchen ab, deshalb kann man sich ruhig mal mit dessen Vorgesetzten (bei uns heißen die fürs Gymnsasium Dezernenten) in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Thea

Hallo, Thea,

einmal davon abgesehen, dass in dem geschilderten Fall natürlich Aufklärungsbedarf gegeben ist, finde ich diese Variante

deshalb kann man sich
ruhig mal mit dessen Vorgesetzten (bei uns heißen die fürs
Gymnsasium Dezernenten) in Verbindung setzen

ausgesprochen kontraproduktiv, solange nicht zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft gesucht wurde.
Sollte sich dabei herausstellen, dass dies

Leider sind gerade solche oft
hinterher kaum zu irgendeiner Einsicht bereit und speisen die
Eltern mit irgendwelchen Sprüchen ab,

der Fall ist, bleibt immer noch die Möglichkeit, sich an die nächste „Instanz“ zu wenden.

Es wundert mich immer wieder, warum so viele Eltern bei derartigen Schwierigkeiten nicht unverzüglich Kontakt mit der jeweiligen Lehrkraft aufnehmen. Viele halten anscheinend Lehrer für die natürlichen Feinde der Eltern und unterstellen ihnen von Haus aus Inkompetenz, Ungerechtigkeit, Unbelehrbarkeit, Böswilligkeit etc.
Ob man es mit einem der „schwarzen Schafe“ zu tun hat, lässt sich aber doch nur durch ein - möglichst neutral geführtes - Gespräch herausfinden. Wenn man dabei keine oder keine adäquate Auskunft bekommt, bleibt immer noch der Gang zum Schulleiter (der übrigens auch nicht begeistert sein dürfte, wenn man sich über seinen Kopf hinweg gleich an die übergeordnete Dienstbehörde wendet).
Ein Lehrer, der seinen Beruf ernst nimmt, wird jedenfalls mit Recht sauer reagieren, wenn man sich ohne Rücksprache hinter seinem Rücken über ihn beschwert, und das kann natürlich auch das Verhältnis zu dem Schüler beeinträchtigen. Oft beginnt dann ein Teufelskreis: Die Eltern beäugen fürderhin die Aktivitäten dieses Lehrers besonders argwöhnisch; schlechte Noten oder disziplinarische Maßnahmen werden darauf zurückgeführt, dass der Lehrer sich jetzt an dem Kind „rächen“ wolle, man schreitet wieder zur Beschwerde…

Ich kann immer wieder nur an alle Eltern appellieren: Redet mit dem Lehrer, sobald ein Problem auftaucht - die meisten Lehrer sind durchaus zugänglich. Sehr oft handelt es sich tatsächlich um Missverständnisse, die sich „spurlos“ beseitigen lassen - und man kann sich das Spekulieren über die Motive der Lehrkraft und das „prophylaktische“ Wälzen von Paragraphen ersparen.

Noch ein Tipp: Man muss gar nicht unbedingt die Sprechstunden besuchen, sondern kann die Lehrer während dieser Zeit meist auch telefonisch erreichen. Auf jeden Fall ist es aber möglich, beim Schulsektetariat eine Nachricht oder die Bitte um Rückruf zu hinterlassen. - Für Dinge, die sich am Telefon nicht klären lassen, vereinbart man mit dem Lehrer einen passenden Gesprächstermin. Und solche Gespräche können sehr hilfreich dabei sein, Vorurteile abzubauen…

Gruß
Kreszenz

5 Like

Hey!

Da stimme ich dir prinzipiell zu, aber in diesem speziellen Fall hat die lehrerin meine mUtter drei Wochen auf einen Termin warten lassen und sich auch in der Vergangenheit äusserst unkooperativ gezeigt.

VLG

Hallo, Jana,

Da stimme ich dir prinzipiell zu, aber in diesem speziellen
Fall hat die lehrerin meine mUtter drei Wochen auf einen
Termin warten lassen und sich auch in der Vergangenheit
äusserst unkooperativ gezeigt

wenn „gütliche“ Versuche schon mehrfach fehlgeschlagen sind und es beim kommenden Gespräch wieder nicht klappt, würde ich - wenn möglich - gleich den Schulleiter dazubitten.

Gruß
Kreszenz

Hallo Jana,

bei uns in NRW müssen wir Lehrer die Rechtschreibung mit bewerten, maximal ist aber eine Senkung um eine! Zensur möglich.

Ich selbst habe noch nie eine schlechtere Note gegeben a u ß e r:
es handelt sich um falsch geschriebene Fachbegriffe. Das hat mit Lese_Rechtschreibschwäche nichts zu tun, das ist reine Faulheit.
Also: guck noch mal nach, welche Wörter falsch geschrieben wurden.

Ansonsten: da die Kollegin wohl sehr unkooperativ ist, würde ich schon ein Schulleitungsmitglied oder eins vom Beraterteam aufsuchen.
Es muß ja nicht immer gleich der Direktor sein - aber wenn alle Stricke reißen, dann eben doch.
Auf jeden Fall die Arbeit kopieren bevor das Heft für eine neue Arbeit wieder abgegeben werden muß. Sicher ist sicher :smile:

Gibt eben leider auch unter den Lehrern/- innen nicht nur nette (kann ich aus meiner Schulzeit ein Lied von singen).

MFG
karsten

Hallo Kreszenz

ausgesprochen kontraproduktiv, solange nicht zuerst das
Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft gesucht wurde.

Ich bin davon ausgegangen, dass man natürlich erst den Termin, der ja schon besteht, abwartet, bevor man sich beschwert. Den Direktor hatte ich allerdings in der Tat vergessen. Aber trotzdem finde ich irgendwie, dass die Familie vor allen Dingen den Sohn/Bruder schützen sollte, und erst in zweiter Linie Rücksicht auf die Empfindlichkeiten der Lehrer nehmen. So empfindlich dürfen Schüler doch auch nicht sein.

Außerdem meinte ich zunächst mal ein Erkundigen. Ich meinte, dass der Dezernent die Rechtsgrundlage kennt. Man kann muss ihm ja nicht direkt den Namen des Lehrers nennen.

Ansonsten finde ich das hier geschilderte Beispiel so krass, dass ich mir nur vorstellen kann, dass entweder die Tatsachen völlig falsch dargestellt wurden (welchen Eindruck ich aber überhaupt nicht habe), oder dass der Lehrer nicht mit sich reden lässt, eben weil er keinen vernünftigen Grund für seine Benotung hat. Und da kann man sich im Grunde das ganze Theater vorher sparen.

Das heißt auf keinen Fall, dass ich ein solches Vorgehen bei jeden Lehrer in in jedem Fall befürworten würde.

Viele Grüße
Thea

Hallo Jana!

Wie ist die Sache denn ausgegangen?

Viele Grüße
Thea

Hallo Jana

Was ist denn jetzt daraus geworden?

Viele Grüße
Thea

Hallo!

Meine mutter hatte nohchmal eine Unterredung mit der betreffenden Lehrerin, in der sie ihr den Sachverhalt dargestellt hat und dann auch angedeutet hat, bei nicht Kooperation eine Stufe höher zu gehen… Die Lehrerin hat daraufhin die Note auf 3 gesetzt, mit der begründung, dass mein Bruder ja auch im mündlichen sehr schlecht wäre. (was aber meiner Meinung nach damit nichts weiter zu tun hat) Wir alle vermuten, dass es in Zukunft weitere Probleme mit dieser Lehrerin geben wird und meine mUtter hat um ein gespräch beim Direktor der Schule gebeten,um ihm die Sachlage noch einmal darzustellen. Des weiteren suchen wir jetzt nach Möglichkeiten, dass mein Bruider den Test wiederholen kann!
vielen Dank für alle Antworten!!!

Hallo, Jana,

danke für das Feedback - das mich gleich wieder neugierig macht:

Die Lehrerin hat
daraufhin die Note auf 3 gesetzt, mit der begründung, dass
mein Bruder ja auch im mündlichen sehr schlecht wäre.

Verstehe ich das richtig: Sie hat die Note um eine Stufe herauf gesetzt, weil dein Bruder auch mündlich schlechte Leistungen bringe??

(was
aber meiner Meinung nach damit nichts weiter zu tun hat)

Damit hast du vollkommen Recht! Bei schriftlichen Arbeiten darf nur die dort gezeigte Leistung bewertet werden (wobei die Rechtschreibung auf angemessene Weise einbezogen werden kann) - der Lehrer hat allenfalls die Möglichkeit eine Notentendenz festzuhalten (z. B. „gerade noch ausreichend“).
Mündliche Noten spielen nur bei der Berechnung der (Halb-)Jahresnote eine Rolle, und auch da ist normalerweise genau festgelegt, in welchem Verhältnis sie zu den schriftlichen Ergebnissen stehen.

Des weiteren suchen wir jetzt nach
Möglichkeiten, dass mein Bruider den Test wiederholen kann!

Das kann der Direktor anordnen, wenn die Notengebung nach wie vor unklar erscheint, also die Lehrkraft das Zustandekommen der Note nicht nachvollziehbar erläutern kann. Meist werden in solchen Fällen Kollegen der betreffenden Fachschaft zu Rate gezogen.

Vielleicht hältst du uns ja weiterhin auf dem Laufenden, wie sich die Sache entwickelt?

Gruß
Kreszenz