Rechtsgültigkeit gefaxter Verträge?

Hallo,

Wie ist das rechtlich, sind Unterschriften auf gefaxten Verträgen nun rechtsgültig oder nicht?

Ciao,
Romana

AM sichersten wird sein, wenn der Vertragspartner, der den Faxvertrag bekommen hat, diesen nochmals schriftlich
bestätigt. Versicherungsanträge per Fax
gelten auch, werden aber immer von der
Gesellschaft mit der Police bestätigt.

Heinz

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Wie ist das rechtlich, sind
Unterschriften auf gefaxten Verträgen nun
rechtsgültig oder nicht?

Für die wenigsten Verträge ist Schriftform vorgeschrieben. Notwendig für das Zustandekommen ist die Erklärung beider Seiten, den Vertrag abschließen zu wollen.

Eine andere Frage ist die Beweiskraft eines Faxes. Der Empfänger kann nie sicher sein, dass die Unterschrift auf seinem Fax wirklich geleistet wurde. Möglicherweise hat jemand die Unterschrift aus einem anderen Dokument ausgeschnitten und aufgeklebt…

thomas

Hallo,

Wie ist das rechtlich, sind
Unterschriften auf gefaxten Verträgen nun
rechtsgültig oder nicht?

Nein, denn kopierte Unterschriften sind niemals rechtsgültig. Der Vertrag allerdings ist es, solange die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist (z. B. Immobilienkauf).

Florenz, der kein Anwalt ist und deshalb natürlich auch keinen Rechtsrat erteilt.

Es gilt ein „ungeschriebenes Gesetz“:
Bei Angeboten genügt das Fax als Kauforder/Vertrag.
Bei juristischen Verträgen kann das Fax als Vorabzustimmung erteilt werden, z.B. zur Wahrung der Frist, sollte aber immer nachträglich per Post nachgeschickt werden.
Im kaufmännischen Bereichen, Bestellungen, Reklamationen, also bei den „Geschäften des täglichen Verkehrs“ sind zwischenzeitlich Faxe die gängige Vermittlung.
Bei Kontakten mit Kunden/Firmen, mit denen man nicht häufig bzw. regelmäßig geschäftlich „verkehrt“, dient das Fax nur als Vorab und sollte immer durch schriftliche Bestätigung folgen.

Bei Gerichtsverfahren wurde zwischenzeitlich juristisch geklärt, dass ein Fax nur zur Wahrung der Frist genügt, es muß aber immer das Original folgen.

Sofern ich nicht täglich mit dem Kunden/Firma korrespondiere, gehört es zur „Etikette“, es schriftlich zu erledigen.
MfG

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