Hallo zusammen,
ist ein mit Edding verfasster und mit rotem Buntstift unterschriebener Kaufvertrag rechtsgültig?
LG und vorab danke!
Hallo zusammen,
ist ein mit Edding verfasster und mit rotem Buntstift unterschriebener Kaufvertrag rechtsgültig?
LG und vorab danke!
Natürlich und mich würde interessieren, warum Du offenbar glaubst es wäre ein bestimmter Stift vorgeschrieben.
Hab irgendwann mal gehört, dass eine Unterschrift nur mit Kulli oder Tinte rechtsgültig wäre. Meine Schlussfolgerung war, dass diese nicht so ohne weiteres wegradierbar sind. Was in Anbetracht der Tatsache, dass es scheinbar nicht stimmt, eher dumm wirkt Aber danke schonmal für die Antwort!
Das ist nicht völlig falsch.
Klar ist es sehr sinnvoll, dokumentenechte Stifte zu verwenden, damit nichts verändert/radiert werden kann.
Das ist doch in beiderseitigem Interesse, denn üblich hat jeder Vertragspartner ein Exemplar des Vertrags.
Aber er ist nicht ungültig, wenn man mit Edding (Filzstift, m.E. gibt’s da auch „echte“) und Buntstift (auch da gibt’s „Kopierstifte“, die nicht radiert werden können.
Im amtlichen Verkehr, beim Notar o,ä. wird man nicht mit Bleistift unterzeichnen dürfen. Klar !
MfG
duck313
ergänzend zu ducks antwort:
auch ein nur mündlich abgeschlossener (kauf)vertrag ist gültig. von daher ist die wahl eines dokumentenechten stifts nur eine zusätzliche absicherung, um im streitfall einen nachweis zu haben.
Moin,
Ich glaube das liegt daran, dass manche Menschen rechtsgültig mit beweisbar verwechseln. Es gibt nur einige Bereiche, in denen die Schriftform eines Vertrages explizit vorgeschrieben ist. Einer davon ist z.B. der Arbeitsvertrag oder der Kaufvertrag einer Immobilie.
Ulrich
Nö. Der gilt auch mündlich. Oder per Handschlag. Und sogar durch konkludentes Handeln.
Nö.
Der ist nur einfach schriftlich immer noch ungültig. Dazu benötigt man einen Notar.
Hallo Ulrich!
<Klugscheißermodus ein> Für das Zustandekommen von Arbeitsverträgen gibt es keine Formvorschriften. Ein Anstellungsvertrag kommt schriftlich, mündlich oder bereits durch konkludentes Handeln zustande *. Die Beendigung eines Anstellungsverhältnisses bedarf allerdings der Schriftform. Und bei der Immobilie geht das Formerfordernis über die Schriftform hinaus; die Einschaltung eines Notars ist vorgeschrieben <Klugscheißermodus aus>
*Idee für eine Reality-Show, z. B. für Hape Kerkeling: Als Putzkraft ausgestattet begibt er sich in einen Juristentempel, etwa ins Justizministerium. Dort putzt er auf Gängen und in der Kaffeeküche, so dass sich Mitarbeiter an seinen Anblick gewöhnen. Nach einiger Zeit klopft er bei irgendeinem Referatsleiter an und fragt höflich, ob er mal eben dies und das reinigen darf. Wird ihm vorhersehbar gestattet. So geht`s weiter. Nach einigen Tagen lässt Hape der Personalabteilung einen „Gelben Schein“ zukommen, weil er sich unpässlich fühlt. Danach erscheint er wieder zum Putzen und zum Ultimo fordert er vom Ministerium seinen Lohn. Der wird natürlich verweigert, aber Hape besteht auf Lohn und falls das Ministerium kündigen will, auf Fortzahlung des Lohns bis zum Eingang einer ordentlichen Kündigung und darüber hinaus bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Die Verwaltung wird sich bockig zeigen und deshalb geht die Sache vors Arbeitsgericht zum Gütetermin. Dort argumentiert Hape, das Arbeitsverhältnis sei durch konkludentes Handeln zustande gekommen …
Gruß
Wolfgang
Moin,
Nun ja, https://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html oder auch http://www.hildebrandt-maeder.de/sites/Notariat.php?mehr=2
Das wäre für mich die geforderte Schriftform. Oder sehe ich das auch falsch?
Oder kann ich mündlich beurkunden?
Beim Arbeitsvertrag habe ich mich geirrt, danke für deine Korrektur. Das gilt lediglich für die Betätigung in Schriftform, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html
Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn
des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen
schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem
Arbeitnehmer auszuhändigen.
Ulrich
Und wie ich Dir schrieb, reicht das eben nicht. Oder was verstehst Du unter ‚bedarf der notariellen Beurkundung.‘?
Zum Arbeitsvertrag hat man Dir bereits geantwortet.
Deine Beispiele waren leider nicht wirklich zielführend.