Rechtslage bei einer 'Glücksspielwebseite'?

Hallo,
Ich spiele mit dem Gedanken eine Webseite zu erstellen auf der es um eine Art Verlosung von Gegenständen geht (Ungefähr wie bei einer Tombola). Ich weiß jedoch nicht wie man so etwas rechtlich absichert bzw. an welche Richtlinien man sich halten muss oder sonstiges. Deshalb meine Frage: Wo finde ich darüber Informationen, an wen muss ich mich wenden bzw. kennt sich jemand ein wenig damit aus? Vielen Dank schonmal

http://www.titancasino-online.de/gluecksspiel-in-deu…

Die Regelung zu Glücksspielen kannst Du nur umgehen indem Du ein Ratespiel da vorschaltest.

Leider kann ich da nicht aushelfen, meine Themen sind ganz andere.

Hallo , Du willst bestimmt damit Geld verdienen? dann würde ich sagen der Normale weg über die Gewerbe Anmeldung und eine Genehmigung für das betreiben von Glücksspielen besorgen. Ansonsten besteht die Gefahr eine Straftat zu begehen. Pharagraph 284 StGB. Weitere Infos würde ich mir einfach beim zuständigen Amt in deiner Region suchen.

Schönes Wochenende

Ja da ich beabsichtige damit Geld zu verdienen. Vielen Dank für die Antwort und ebenfalls ein schönes Wochenende :wink:

Wenn ich also sagen würde man müsste zunächst eine Frage richtig beantworten um an einer Verlosung teilzunehmen, dann würde ich diese Glücksspielregelung umgehen?

Ist genau richtig so.Ansonsten ist dein Vorhaben gesetzeswidrig.

Hi, nach dem Glücksspielstaatsvertrag sind alle Glücksspiele in Deutschland verboten, es sei denn, sie wurden durch die Glücksspielaufsicht (Landesbehörden kannst Du ergoogeln) genehmigt,

auch ist die Veranstaltung von „Glücksspielen“ in Deutschland im Internet verboten.

Die Frage ist, ob deine Spielform als Glücksspiel eingestuft werden muss oder nicht. Dazu hilft dir ein Blick in das Gesetz, also in den Glücksspielstaatsvertrag, den kannst Du ergoogeln.

Wenn es sich um eine „Tombola“ handelt, die Du veranstalten willst, darf der Einsatz und der Höchstgewinn bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dann ist das kein „Glücksspiel“, näheres dazu kann dir aber auch dein örtliches/regionales Ordnungsamt erläutern.

Naja, und dann die REchtsberater, also Rechtsanwälte, die können dich auch beraten, weil: die wissen alles, aber da tickt erstmal die Uhr wenn sie dir schon die Hand geben…Stundensätze von 250 Euro sind da dann „Normal“…

Wenn Du das professionell aufziehen willst, würde ich mich auch an die Handelskammer wenden, die unterstützen mit Rat und Tat (aber nicht mit Geld!)

VG

&
viel ERfolg

Hi Dennis,

Glücksspiel anzubieten ist jedenfalls nicht jedem erlaubt. Mehr weis ich dazu nicht.

Ciao Ricco

Hallo,
sorry, da kenn ich mich nicht aus. meine domäne ist sozialrecht, bgb.
könnt mir aber denken, dass das kreisverwaltungsreferat für deinen zuständigen wohnsitz dir weiterhelfen kann.
„viel glück“
lg aus bayern

Hi Dennis,
der kürzeste Weg, um das zu erfahren, ist der Weg zum Ordnungs- Gewerbeamt.

Grüße, etrusco

In diesem Fall hilft nur ein Rechtsanwalt der sich in dieser Sache auskennt. Die Anwaltskammer fragen wer in Frage kommt.

Hallo,

da würde ich Dir davon abraten !
Glücksspiel ist ein staatl. Monopol und ohne Lizenz gibt es empfindliche Strafen.

Also besser vorher erkundigen (zust. Kreisverwaltungsbehörde oder Bezirksregierung).

Sofern ich Dir helfen konnte, würde ich ich über einen Bewertungspunkt freuen !