Rechtslage eBay verkauf

Rechtslage eBay verkauf.

Hallo,

Ich habe bei eBay ein Messgerät verkauft.

Habe es auf einen Trödelmarkt vor 3 Monaten gekauft,jedoch vor dem Kauf beim Hersteller angerufen und mich vergewissert das es nicht gestohlen ist oder irgendwelche Probleme mit der Baureihe gab.

Nach der Auktion hat mich jemand von einer Firma aus der Nähe angeschrieben und behauptet da es von ihnen sei und er die Polizei einschaltet wenn ich mich nicht melde.

Hab ich auch sofort getan und er konnte mir Unterlagen zeigen das es wirklich von ihm ist und gestohlen.

Nun kommt allerdings der Höchstbietende den ich angeschrieben habe und sagt,das wir einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen haben und er auf das Gerät Bzw vergleichbaren Ersatz besteht.

Was kann ich da machen?
Einfach das Messgerät an den Höchstbietenden schicken?
Oder wie ich es Eigendlich Vorhabe an den eigentlichen eigentümer?
Nur was mach ich dann mit dem Höchstbietenden der es gekauft habe?

Einfach verdammt schlecht gelaufen.

Wäre über Antworten sehr dankbar!

MfG

hi,

zunächst könntest du den Text hier bitte nicht nochmal posten. 2 mal reicht völlig.

desweiterein könntest du den Text so umschreiben, dass er der FAQ 1129 entspricht und es dann im richtigen Brett posten.

echtliche Fragen gehören möglicherweise ins Brett " Allgemeine Rechtsfragen", wenn es für die Beantwortung egal ist, ob man bei ebay oder bei irgendeinem anderen Onlineshop gekauft hat.

in dem Text gehts ja weniger um ein reines Ebay Problem.

grüße
lipi