Rechtslage Fehler bei Hochschulklausur

Hallo liebe Gemeinde!

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei folgendem Fall weiterhelfen könnte:

Es wird auf einer Berliner Hochschule eine 3 stündige Klausur geschrieben, bestehend aus drei einzelnen Modulen.
Wertung:
Modul1: 30%
Modul2: 30%
Modul3: 40%

Während der Klausur bemerken die Studenten, dass bei der Klausur von Modul3 an den Aufgabenblättern auch der Erwartungshorizont, sprich alle kompletten Lösungen für Modul3 angeheftet ist.
Die Klausuraufsicht von 3 Dozenten (haben die Prüfungen nicht erstellt) bemerken es auch. Tun aber nichts.

So die Frage ist nun: Kann es sein, dass dieser Teil der Klausur nachgeschrieben werden muss? Es handelt sich schließlich um mehr als betroffene 100 Stundenten…
Oder ist das ein Fehler der Hochschule bzw. des Sekretariats, welche die Klausur kopiert und geheftet hat? Wird in dem Fall vielleicht zugunsten der Studenten entschieden?

Würde mich sehr über eure Antworten freuen!
lieben Dank!
MfG

Hallo,

So die Frage ist nun: Kann es sein, dass dieser Teil der
Klausur nachgeschrieben werden muss?

die rechtliche Bewertung ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz, der Prüfungs- und der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs bzw. der Universität und das durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gestaltete Hochschulprüfungsrecht. Pauschale Aussagen verbieten sich hier.

Prinzipiell ist das Ergebnis einer Klausur ein anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den nach Bescheid innerhalb einer Frist formlos zu begründender Widerspruch eingelegt werden kann. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt werden.

Beste Grüße

Oliver

Guten Tag,

vielen Dank für die Ausführung!
Als Nicht-Jurist leider etwas schwer zu verstehen…

Wenn von Seiten der Hochschule beschlossen wird, dass die Klausur wiederholt werden muss, würde sich ein Widerspruch von Seiten der Studenten lohnen bzw. würde es Sinn machen und hätte Aussicht auf Erfolg?

Vielen Dank!
MfG

Hallo,

Wenn von Seiten der Hochschule beschlossen wird, dass die
Klausur wiederholt werden muss, würde sich ein Widerspruch von
Seiten der Studenten lohnen bzw. würde es Sinn machen und
hätte Aussicht auf Erfolg?

ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt u.a. davon ab, ob der Widerspruch begründet ist, d.h. ob die Entscheidung der Hochschule rechtswidrig ist. Ob die Entscheidung der Hochschule rechtswidrig ist, kann erst nach eingehender juristischer Prüfung des Falls vor dem Hintergrund der Rechtslage beantwortet werden. Dazu reichen die von Dir genannten Informationen bei weitem nicht aus.

Als erstes würde ich an Deiner Stelle die Prüfungs- und Rahmenprüfungsordnung genau lesen, um herauszufinden, ob der von Dir beschriebene Fall (fehlerhafte Klausur) darin geregelt und - falls ja - wie er geregelt ist. Das hilft bei der Frage, ob die Entscheidung der Hochschule nach deren eigenen Vorschriften korrekt ist. Wenn die Uni sich an die eigenen Regeln nicht gehalten hat - was durchaus vorkommt -, würde ich Widerspruch einlegen. Falls die Uni sich an die eigenen Regeln gehalten hat, müßte man prüfen, ob die Regeln der Uni rechtsgültig sind. Manche Prüfungsordnungen sind nämlich nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Beste Grüße

Oliver

Vielen Dank!
MfG

Ich danke dir für die Erläuterung.
Ich habe mir nun die Prüfungsordnung des Fachbereichs und das Berliner Hochschulgesetz durchgelsen…(die entsprechenden Abschnitte).
Weder in dem einen noch in dem anderen ist solch ein Fall aufgeführt!
Lediglich bei Betrügen durch Studenten, Widerspruch gegen Prüfungsergebnis durch Studenten und das Wiederholen der Prüfung bei nicht bestehen.

Wie erwähnt habe ich nicht viel Ahnung vom Bereich der Juristen … :smile:

Aber nach dem Überfliegen des Verwaltungsverfahrensgesetz habe ich lediglich den §44 Abs. 1 gefunden… würde der womöglich zutreffen?

Danke dir!!
MfG

Prüfungen stellen Verwaltungsverfahren dar. Fehler in der Aufgabenstellung der Prüfung sind Fehler im äußeren Prüfungsablauf. Diese Fehler führen in der Regel zur Wiederholung der Prüfung, aber nur in dem fehlerhaften Bereich, sofern dieser von den anderen Bereichen separierbar ist (siehe Luthe, Bildungsrecht, S. 104).

Beste Grüße

Oliver

Alles klar, danke dir!
Dann kann man also nur auf „Kulanz“ der Hochschule bzw. des Fachbereichleiters hoffen :wink:

Wenn sich etwas ergibt, melde ich mich nochmal…
MfG

Zwei Dinge verstehe ich nicht
Moin,

nämlich

  1. dass die Dozenten von der Aufsicht nichts unternommen haben; die werden wohl gewaltig eine aufs Dach kriegen.
  2. dass auch keiner von Euch Studenten was gesagt hat. In einem solchen Fall muss doch jedem klar sein, dass Modul 3 nicht gewertet werden kann. Wenn das ein notwendiges Modul ist, wird es wieder auf Euch zukommen, in welcher Form auch immer.

Ich vermute mal, selbst Schüler hätten dieses Versehen gemeldet. Da haben sich einige besonders gut auf dieses Gebiet vorbereitet, und nun können sie sich den ganzen Kram irgendwann noch einmal reinziehen.

Pit

Diese Fragen kann ich dir ganz einfach beantworten.
Die Dozenten, welche Aufsicht hatten, haben nichts mit den Klausuren zutun… sprich sie wissen garnicht was zugelassen ist und was nicht.
Die haben sicher nicht die Befugnis die ganze Klausur abzubrechen.

Warum sollte sich ein Student melden und den Fehler aufzeigen?!
Ich denke mal, dass ein solcher kräftig Ärger von ca. 150 anderen Studenten bekommen hätte…
Mal davon abgesehen, dass die Aufsicht das bereits nach den ersten fünf Minuten bemerkt hat.

Es scheint außerdem möglich zu sein, Modul3 nicht zu werten. Ist auch kein Modul, auf welches anderen aufbauen. (nach meinem Wissen)
MfG