Rechtslage in Kriminalgeschichte, Mord, Alibi, Wiederaufnahmeverfahren

Hallo!

Mir kam mal eine Idee für eine Kriminalgeschichte. Zugegeben, keine gute, und da ich juristischer Laie bin, schätze ich vermutlich die Rechtslage völlig falsch ein und hätte gerne gewusst, wie es richtig wäre. Für zwei Morde gibt es jeweils reichlich Spuren und Zeugen, um sie beide dem gleichen Täter zweifelsfrei nachweisen zu können. Der Täter gesteht auch beide Morde und wird für beide verurteilt. Da die Morde nachweißlich gleichzeitig an zwei weit voneinander entfernten Orten stattfanden, ist das Urteil für den einen Mord ein perfektes Alibi für den anderen Mord. Und umgekehrt. Im Wiederaufnahmeverfahren wird der Mörder freigesprochen, weil er für beide Morde ein Alibi hat. Der Richter ärgert sich. Ach, hätte er den Mörder doch für nur einen der Morde verurteilt. Aber für welchen? Hätte er eine Münze werfen sollen?

Grüße

Andreas

Das ist ein Logikproblem.

Wenn zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass er an zwei unterschiedlichen Orten gleichzeitig war, dann ist das logisch nicht möglich.

Daraus folgt, dass mindestens bei einer der beiden Taten er nicht als Täter in Frage kommt und daher ein grober Fehler in der Beweisführung vorliegen muss.

Wenn der Fehler bei beiden Morden nicht entdeckt werden kann, ist ihm keiner der beiden Morde zweifelsfrei nachweisbar und er ist freizusprechen.

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Diese Annahme hat die gleiche Qualität wie der Beweis, dass er die beiden Morde begangen hat. Nicht nur in der Beweisführung bei den beiden Morden, auch in der Beweisführung des Alibis kann ein Fehler liegen.

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Lösung.

Grüße

Andreas

Es sei denn, die Geschichte spielt in einem Paralleluniversum, in dem die Möglichkeit der Bilokation gegeben ist. Padre Pio konnte das…

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Wenn ich es mir recht überlege: In klassischen Krimis kommen da auch eineiige Zwillinge ins Spiel. Ich bin immer noch nicht über das Zweifelsfreie Alibi hinweg.

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