Hallo,
das werde ich tun.
Was grundlegend auch 2022 niemand bestreiten wird.
Unbeauftragt düfen diese Personen aber auch keine verbindliche Rechtsberatung geben, und daher ist in Diskussionen eine möglichst weite Sachlagen-Voraufklärung ja nicht mal so sehr verkehrt. Oder siehst Du das anders?
Ich verstehe deine Frage nicht.
Fakt ist, dass Volljuristen (m/w/d) unentgeltlich Rechtsberatung betreiben dürfen:
§ 6 RDG:
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Die Befähigung zum Richteramt ist es nämlich, was den Volljuristen ausmacht.
Die Frage im UP habe ich schlicht und korrekt beantwortet. Es war alles gesagt.
Und doch hielten es Leute ohne juristische Grundkenntnisse für sinnvoll, noch ein paar falsche Behauptungen aufzustellen und fragwürdige Tipps zu geben. Und ich musste dann hinterher, damit das wenigstens nicht unwidersprochen stehenbleibt.
Mir ist ein Rätsel, warum Leute meinen, dass zwar die Juristen ein Studium und Referendariat brauchen, sie selbt aber auch ohne Ausbildung in der Lage sind, die Rechtslage einzuschätzen und nützlichen Rechtsrat zu erteilen.
@anon76290024,
Ohne Einsicht in die Unterlagen kann niemand, auch kein Volljurist, seriös etwas zu dem Fall sagen.
Zu Deiner Frage nach einem Gesetzestext: nicht Alles im Geschäftsleben ist vom Gesetz wortwörtlich vorgegeben, vieles ist Interpretationssache und Jahrzehntelange Rechtssprechung hat das Inkassogewerbe weitgehend reguliert.
Ist das jetzt dein Ernst? Du treibst das Spiel weiter?
Bitte lies mal das erste Posting und meine erste Antwort.
Ich habe nicht nach dem Gesetzestext gefragt, sondern nach dem Gesetz.
Und?
Na, dann zeig uns doch mal die Rechtsprechung, die du da im Sinn hast.
auch ein hübsches Wort.
Was hältst Du beiläufig von
- Umkehrverschränkung
- Selbstüberhöhungsklausel
- Ankündigungsirrtum
??
Der beste Worteerfinder der Welt, klein, grundgescheit und gerade richtig dick - rate, wer das ist!
Es grüßt
Der Tirritator
Hallo,
den Sachverhalt zu schildern würde hier den Rahmen sprengen. Beigefügt die anonymisierte E-Mail vom Rechtsanwaltbüro.
Meine ursprüngliche Fragen wurden beatwortet:
- Formfehler?
- Ort der evtl. Gerichtverhadlung
MfG
Tach, das ist eine Rechtsanwaltskanzlei und kein „Inkassobüro“, wie man es gemeinhin zu kennen glaubt. Tut aber eigentlich nichts zur Sache. Die Haupt- und Nebenforderungen sind ordentlich niedergeschrieben und belegt.
Ich beauftrage auch eine hierauf spezialisierte Kanzlei mit der Durchsetzung von Forderungen. Interessanterweise scheinen die die gleiche Software zu verwenden. Die Schreiben sehen identisch aus. Das nur am Rande.
Bei beiden, Inkassofirme oder Kanzlei, ist es allerdings gemein, dass sie nicht wissen können und brauchen, ob die Forderung rechtmäßig ist. Das ist dann übrigens auch beim Gericht der Fall.
Und ich bleibe dabei. Besteht die Forderung zu unrecht*, brauchst du nichts zu fürchten. Natürlich musst du eine ordnungsgemäße Zahlung nachweisen.
(* warum glaube ich das nicht so recht?)
Denkfehler! Reine Übungssache!
Die mit dem Schreiben geltend gemachten Gebühren liegen deutlich unter dem, was das Gesetz hergibt. Durchaus möglich, dass diese Gebühren noch steigen, wenn du nicht zahlst. Ganz sicher steigen sie, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt oder eine Klage erhoben wird.
Du siehst, ich habe gute Gründe, dich vor den Ratschlägen der anderen User in diesem Thread zu warnen. Ideen wie die, sich über das Inkassobüro zu beschweren, wenn es versucht, die Forderung einzuziehen, obwohl du schon mitgeteilt hast, dass du nicht zahlen willst, sind nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich für deinen Geldbeutel. Wenn du endgültig jede Zahlung ablehnst, liegt es ja nahe, dass sich bald ein Gericht mit der Sache beschäftigen wird. Das wird teuer. Glaubst du, der User, der dir diesen Rat gegeben hat, wird dir die Mehrkosten erstatten?
Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob der gegen dich erhobene Anspruch überhaupt besteht.
Ich biete dir an zu prüfen, wer im Recht ist. Im schlimmsten Fall kann ich es nicht abschließend beurteilen. Aber was hättest du dann verloren? Wenn ich zu dem Ergebnis gelange, dass die Forderung berechtigt ist, kannst du dir mit einer sofortigen Zahlung weiteren Ärger ersparen.
Sagen wir es besser so: Sie dürfen den Angaben ihrer Mandantschaft vertrauen.
Du meinst sicher: Wenn keine Forderung besteht …? Richtig, dann hat er nichts zu befürchten. Allerdings muss er trotzdem auf die gelben Briefumschläge achten.
Ja, na klar besteht die. Die Forderung ist im Anwaltsschreiben doch benannt und beziffert.
@Aprilfisch: ich fordere dich nun auf, bis zum 10.01.2023 den Betrag von 3,878,45 € auf mein Konto mit der IBAN: NL68974440002113668 zu zahlen. Das ist glasklar eine Forderung. Und nun?
Ah, ein Missverständnis.
Unter einer Forderung versteht man in der Rechtspraxis einen schuldrechtlichen oder vertraglichen Anspruch und zwar in Abgrenzung etwa zu Ansprüchen aus Delikt. „Glasklar“ ist in deinem Text nur, dass du Geld forderst, nicht, dass die Forderung auch besteht. Da „Forderung“ im juristischen Sinn nicht dasselbe meint wie in der Alltagssprache, verwende ich meist das Wort „Anspruch“. Denn alle Forderungen sind Ansprüche, aber nicht alle Ansprüche sind Forderungen. Mit dem Wort „Anspruch“ liegt man also immer richtig.
Alles klar, danke. Wieder was gelernt!
frag ich zurück:
Was Du wolle? - Hast Du am Ende endlich meinen Rollladen repariert, oder hab ich Dir eine Leistung dafür zugesichert, dass Du mal aufhörst, direkt unter meinem Balkong den halben Tag Bratsche zu spielen? Oder worin oder weshalb sollte Deine Forderung sonst bestehen?
Für den Eingang Deiner geschätzten Substantiierung habe ich mir den 28.12. vorgemerkt und verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung
Scardanelli
Sollte die Forderung begründet sein, so stellt der Inkassodienst beim Mahngericht einen Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheides.Sie erhalten, dann einen gelben Umschlag mit dem Mahnbescheid, es bestehen zwei möglichkeit ist die Forderung unbegründet können Sie der Mahnung vollständig wiedersprechen, finden sie die Kosten zuhoch dann können sie auch der Forderung teil wiedersprechen. Anschließend unterschreiben Sie es und schicken es an das Mahngericht. Der Inkassodienst bekommt dann mitgeteilt u.a vom Gericht das Wiederspruch eingelegt wurde und ob er Klage erheben möchte mit den Angaben zu den Gebüren. Falls ja kommt es beim Amtsgericht zu einer Hauptverhandlung, dort wird dann die Richter/in auch versuchen eventuell eine gütige Einigung zufinden und wenn das nicht so ist, dann kommt es zu einem Urteil. Dagegen ist dann Rechtsmittel wiederum zulässig
Wiederspruch macht nur sinn, wenn sie meinen das die Forderung unbegründet oder zuhoch angesetzt wurde.
Servus,
Du hast vier e liegen gelassen.
Schöne Grüße
MM
Und, wie ich zunächst auch, völlig übersehen, dass Papa Joe die Fragen aus beantwortet gemeldet hatte.
Hallo,
ich danke dir trotzdem für die sachliche Antwort.
(wie man sieht, die Erbsenzähler werden nie aussterben)
MfG
Update
19.12.2022 - Neuer Tarifvorschlag per E-Mail vom Mobilfunkanbieter, nach der Schadenersatzforderung. Sind die denn Bescheuert? Arbeitet das Marketing mit dem Kundenservice nicht zusammen? Oder ist es einfach nur die schlaue KI?
20.20.2022 - „Bitte bewerten Sie uns!“ E-Mail vom Kundendienst. Das habe ich getan aber die Bewertung werden die nicht an den Hut stecken.
Fortsetzung folgt
Ich kann nicht glauben, wie man so weltfremd sein kann.
Da arbeiten jetzt nicht nur 3 Leute und eine Teilzeitkraft wie beim Müller-Klempner unten in der Dorfstraße, wo die sagen „PapaJoe hat die letzte Rechnung noch nicht bezahlt, der kriegt erstmal keine weitere Werbung mehr!“
Werbemails werden automatisch generiert und dem gesamten Kundenbestand versandt. Außer jenen, die dem einst widersprachen. Idealerweise.