Rechtsmittel in einem Inkassoverfahren

Ja, das ist relativ normal. Auch Mobilfunkunternehmen möchten sich Kunden am Markt sichern.

Die Forderung ist für den Mobilfunkanbieter mit deren Abtretung an externes Forderungsmanagement, bzw. an einen Anwalt längst vom Tisch.

Ansonsten arbeiten solche Unternehmen a
schon sehr lange viele Anfragen und Kundenaquisen nur noch über Callcenter ab. Das meiste davon geht dabei zudem noch per Auftrag über „Outbound-Center“. Hausintern haben sie nur noch sehr geringe Kapazitäten für besonders wichtige 1:1 - Kundengespräche. Der Rest dient meist nur noch dem Zweck, den Kunden bei Stange, bzw. das Unternehmen im Gedächtnis des Kunden zu halten.

Insbesondere bei Werbeazeigen, bzw. Werbemails gibt es ebenfalls schon ganze Konzernstrukturen ausschließlich nur für Tracking und Marketing in Analytik Deines Surf- und Klickverhaltens im www. Für so etwas wurden , und werden ganze Rechenzentren aus dem Boden gestampft, in denen lediglich nur noch etwas technisches Wartungspersonal für die Rechnenanlagen und die Haustechnik beschäftigt ist.

Das ist auch schon mehr oder weniger quasi-Standard bei online-Käufen oder Beratungen. ( und wenn dann nur ein Callcenter für sich selbst bewertet werden will )

Ich habe nur zusammengefasst, was passiert wenn ein Einspruch erhoben wird gegen einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht der auf Antrag des Gläubiger erlassen wurde, weggelassen oder falsch war da nichts. Wenn der Gläubiger darauf verzichtet auf die Forderung wird auch es auch keine Hauptverhandlung geben.

aber die Unmenge an Rechtschreibfehlern, die keine Legastheniker-Fehler sind (und auf die ich mich mit den „liegengelassenen e“ beziehe - von weglassen steht da nix), zeigt, dass Du Dich nicht besonders aufmerksam mit den beiden konkret vorgelegten Fragen beschäftigt hast, zu denen Du beiläufig auch überhaupt nichts sagst.

Nebenbei: Der Einspruch ist in der AO daheim, nicht in der ZPO.

Schöne Grüße

MM

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