mit ist nur eine Haftpflichtversicherung bekannt die folgendes abdeckt:
Sie schützt weltweit Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und
Vereinsvorstände, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte und Prokuristen vor
den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Ansprüchen Dritter. Die Versicherung deckt die gerichtliche
sowie die außergerichtliche Abwehr, die Zahlung von Schadenersatzansprüchen und alle
Maßnahmen, die im Schadenfall notwendig sind. Sie lässt sich ganz individuell an die Situation des jeweiligen Unternehmens und ihrer
Entscheider anpassen.
Falls es tatsächlich um einen Rechtsstreit geht, müsste nach meinem Wissen eine private Rechtsschutz (inkl. Arbeitsrechtsschutz) haften, aber nur wenn es um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht, denn es ist ja denkbar, das der Gesellschafter Inhaber ist und der Geschäftsführer Angestellter