Rechtsschutz für Gesellschafter

Gibt es eine Rechtsschutzverschicherung für einen Gesellschafter Geschäftsführer der auch Streitigkeiten der Gessellschafter untereinander abdeckt. Zum Beispiel wenn es um das Ausscheiden eines Gesellschafters geht. Wenn sich z.B. um den Wert der Anteile gestritten wird.

Besten Dank für eure Antworten.

Gibt es eine Rechtsschutzverschicherung für einen
Gesellschafter Geschäftsführer

Ja einen RS für Gesellschafter / Manager gibt es.

der auch Streitigkeiten der Gessellschafter untereinander abdeckt.

Kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Deckung möglich ist.
Dies wäre ein Fass ohne Boden.

Gruß Merger

Wenn sich z.B. um den Wert der Anteile gestritten wird.

Versteh ich nicht wie das gehen soll. Zuallererst schaut man in den Gesellschaftsvertrag ob da was steht.

Sollte dort nichts stehen dann gilt Angebot und Nachfrage wie bei Aktiengeschäften, werden sich die Partner nicht einig über den Preis findet eben kein Geschäft statt.

Zu der Versicherung, wir haben hier ein Versicherung für die Geschäftsführer, so was gibt es überall.
Der Rechtsschutz für den Gesellschafter ist doch eher Privatvertragsrecht und das ist auch üblich, ich wüsste nicht das z.B. Aktiengeschäfte (was ja das gleiche ist) ausgenommen sind.

Der Plem

mit ist nur eine Haftpflichtversicherung bekannt die folgendes abdeckt:

Sie schützt weltweit Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und
Vereinsvorstände, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte und Prokuristen vor
den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Ansprüchen Dritter. Die Versicherung deckt die gerichtliche
sowie die außergerichtliche Abwehr, die Zahlung von Schadenersatzansprüchen und alle
Maßnahmen, die im Schadenfall notwendig sind. Sie lässt sich ganz individuell an die Situation des jeweiligen Unternehmens und ihrer
Entscheider anpassen.

Falls es tatsächlich um einen Rechtsstreit geht, müsste nach meinem Wissen eine private Rechtsschutz (inkl. Arbeitsrechtsschutz) haften, aber nur wenn es um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht, denn es ist ja denkbar, das der Gesellschafter Inhaber ist und der Geschäftsführer Angestellter

denn es ist ja denkbar, das der Gesellschafter Inhaber ist und
der Geschäftsführer Angestellter

Das ist nicht denkbar das ist grundsätzlich so!

Beeindruckt, der Plem

Hallo an alle,
danke für die Antworten.
Ich war ein paar Tage weg und komme deswegen erst heute dazu zu Antworten.

Ich gehe auch davon aus das es für den angefragent Fall keinen passenden Rechtsschutz gibt
( Privat oder Firma ) die das abdeckt.
Aber hätte ja sein können.

Für mich sind Streitigkeiten über die Anteile einer Firma nichts anderes als eine Kapitalanlage.
Hierzu schreibt z.B. die DAS =
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d),
abweichend von § 3 Absatz 2 f) bb) besteht Versicherungsschutz
auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
aus den dort aufgeführten Kapitalanlagegeschäften, soweit
der Anlagebetrag die Summe von 20 000 EUR nicht übersteigt,

Die 20.000,- werden in diesem fall bei weitem Überschritten.

Besten Dank.
Gruß EHornung

Hallo an alle,
danke für die Antworten.
Ich war ein paar Tage weg und komme deswegen erst heute dazu zu Antworten.

Ich gehe auch davon aus das es für den angefragent Fall keinen passenden Rechtsschutz gibt
( Privat oder Firma ) die das abdeckt.
Aber hätte ja sein können.

Für mich sind Streitigkeiten über die Anteile einer Firma nichts anderes als eine Kapitalanlage.
Hierzu schreibt z.B. die DAS =
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d),
abweichend von § 3 Absatz 2 f) bb) besteht Versicherungsschutz
auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
aus den dort aufgeführten Kapitalanlagegeschäften, soweit
der Anlagebetrag die Summe von 20 000 EUR nicht übersteigt,

Die 20.000,- werden in diesem fall bei weitem Überschritten.

Besten Dank.
Gruß EHornung