Rechtsschutz für Verkehrsüberwacher

Hallo,

ein Bekannter von mir ist bei der kommunalen Verkehrsüberwachung tätig (also Knöllchenverteiler im öffentlichen Dienst).
Wie kann er von ihm verursachte Schäden versichern? Möglich wären hierbei Beschädigungen parkender Kfz, Schadenersatzansprüche durch Abschleppungen und bei von ihm verschuldeten Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern usw usw).

Gibt es Rechtsschutzversicherungen, die so was versichern?

Danke für Rat und Tat!!!
Martin

Hallo,

Wie kann er von ihm verursachte Schäden versichern?

Privathaftplfichtversicherung mit Diensthaftpflichtversicherung. Für Schäden, die durch die Berufsausübung entstehen haftet der Arbeitgeber, wenn dieser Regreß nimmt, grteift die Diensthaftpflicht.

Möglich wären hierbei Beschädigungen parkender Kfz, Schadenersatzansprüche durch Abschleppungen

Wieso beschädigt er ein fremdes Auto, wenn er es abschleppen läßt ?

und bei von ihm verschuldeten Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern usw

Was macht der Mann, wenn er tagsüber unterwegs ist ?

Gibt es Rechtsschutzversicherungen, die so was versichern?

Nein, dafür gibt es Haftpflichtversicherungen.

Gruß

Nordlicht

Hallöchen - guten Morgen - - ja - das sind ja zwei verschiedene Rechtsbereiche;
einmal Haftpflichtansprüche von Geschädigten und andererseits Abwehr von Strafvefolgung in Amtsausübung.  - - Also ich gehe davon aus, dass der Mensch von seinem Dienstherren in beiderlei Hinsicht versichert ist. Nämlich einmal Haftpflicht versichert und zum anderen auch Rechtsschutz versichert. - - Ansonsen würde hier eine Berufs-Haftpflicht und eine Berufs-Rechtsschutz-Versicherung greifen. - -
Den Dienstherren fragen !!
Manfred

Hallo Martin,
dein Bekannter brauchsein hierfür keine Versicherung, da der Arbeitgeber für Fehler seiner Bediensteten haftet.
mfG 
dr. Schamberger

Meiner Meinung nach ist der Bekannte über sein Dienstverhältnis versichert. Solange diese Schäden nicht mutwillig entstehen. Es kann nicht angehen, dass man sich noch extra für so einen Job absichern muß. Bei Selbständigen kenne ich den Fall einer Berufshaftpflicht. 
 LG Emi

Hallo Martin,

Hallo,

ein Bekannter von mir ist bei der kommunalen
Verkehrsüberwachung tätig (also Knöllchenverteiler im
öffentlichen Dienst).

Dann sollte er auf jeden Fall eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen,
die dann bei grober Fahrlässigkeit greift.
Einfache Fahrlässigkeit ist über die Behörde abgedeckt.
Schäden durch Vorsatz muss dein Bekannter selbst zahlen.

Wie kann er von ihm verursachte Schäden versichern?

siehe oben.

Möglich wären hierbei Beschädigungen parkender Kfz,

Wie soll so etwas möglich sein?
Er steckt doch nur einen Zettel an die Windschutzscheibe!

Schadenersatzansprüche durch Abschleppungen

Diese lässt er doch durch andere Unternehmen ausführen,
er selbst schleppt doch keine Autos ab!

und bei von ihm verschuldeten Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern usw
usw).

Wenn er mit seinem Dienstwagen unterwegs ist, sind diese Schäden vorab einmal über den Dienstherrn zu prüfen.
Ansonsten siehe - oben meine Hinweise - auf die Dienshaftpflichtversicherung (hier sollten dann auch Fahrten mit nichtversicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mitversichert sein)
in Verbindung mit fahrlässigen, grobfahrlässigen und vorsätzlichen Schäden.

Gibt es Rechtsschutzversicherungen, die so was versichern?

Nein - aber es gibt eine Diensthaftpflicht.

Danke für Rat und Tat!!!
Martin

Gruß Merger

Schon mal was von Regress gehört ?

Hallo Martin,

Hallo,

dein Bekannter brauchsein hierfür keine Versicherung, da der
Arbeitgeber für Fehler seiner Bediensteten haftet.

Auch im öD werden Beschäftigte von ihren AGs durchaus bei fehlern zum Regress herangezogen.

mfG

&Tschüß

dr. Schamberger

Wolfgang

Hallo,

für Mitglieder von DGB-Gewerkschaften gibt es eine spezielle Unterstützungseinrichtung für Haftungsfälle aus dem Arbeitsverhältnis.
(Name wegen möglichem Werbeverstoß hier vorsichtshalber nicht genannt)

Da es sich dabei um keine Versicherung handelt, sondern eine Unterstützungseinrichtung auf Gegenseitigkeit, kann diese auch in Haftungs- bzw. Regressfällen unterstützen, bei denen die „klassische“ Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr leistet.
Allerdings besteht - formaljuristisch gesehen - kein einklagbarer Rechtsanspruch auf Leistung.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

auch bei fast allen Gewerkschafts- oder Beamtenverbänden ist im Mitgliedsbeitrag eine Diensthaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung enthalten.
Aber ich glaube kaum, dass diese die Absicherung für nichtversicherungspflichtige Kraftfahrzeuge enthällt.

Gruß Norbert

Hallo Wolfgang,

Hallo,

auch bei fast allen Gewerkschafts- oder Beamtenverbänden ist
im Mitgliedsbeitrag eine
Diensthaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung enthalten.

Ich meine aber gerade keine Versicherung, sondern eine Unterstützungskasse, die nicht den Grenzen des VVG unterliegt.

Aber ich glaube kaum, dass diese die Absicherung für
nichtversicherungspflichtige Kraftfahrzeuge enthällt.

Die von mir angesprochene Unterstützungskasse leistet grundsätzlich bei allen beruflichen Anlässen.

Gruß Norbert

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Wir arbeiten aktiv mit den Gewerkschaften des DGB zusammen.
Deinen Hinweis auf eine Unterstützungskasseordnung war mir neu.
Nach ein paar Telefonaten mit Personalräten habe ich nachfolgenden Link erhalten
mit dem Hinweis - man sollte sich hinsichtlich grobfahrlässiger Schadensverursachung
bei Behörden auf diesen Tarif von der GUV/Fakulta nicht verlassen.
Die Leistungen sind eine Kann-Bestimmung - also freiwillig und eine Leistung kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht nicht.

http://www.guv-fakulta.de/unterstuetzungsordnung.html

Außerdem würde diese Leistung nicht automatisch im Mitgliedsbeitrag enthalten sein,
sondern man müsste sich dafür anmelden und eine jährliche Prämie von 21 € zahlen.

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Hallo Wolfgang,

Hallo,

Wir arbeiten aktiv mit den Gewerkschaften des DGB zusammen.
Deinen Hinweis auf eine Unterstützungskasseordnung war mir
neu.
Nach ein paar Telefonaten mit Personalräten habe ich
nachfolgenden Link erhalten
mit dem Hinweis - man sollte sich hinsichtlich
grobfahrlässiger Schadensverursachung
bei Behörden auf diesen Tarif von der GUV/Fakulta nicht
verlassen.

Was ich in meiner Kenntnis der GUV-Praxis nicht bestätigen kann. Die zahlen relativ zuverlässig, dürfen es aber nicht garantieren.

Die Leistungen sind eine Kann-Bestimmung - also freiwillig und
eine Leistung kommt immer auf den Einzelfall an. Ein
Rechtsanspruch auf Leistung besteht nicht.

Was - wie geschrieben - dem rechtlichen rahmen geschuldet ist.

http://www.guv-fakulta.de/unterstuetzungsordnung.html

So, nu isses in der Welt

Außerdem würde diese Leistung nicht automatisch im
Mitgliedsbeitrag enthalten sein,
sondern man müsste sich dafür anmelden und eine jährliche
Prämie von 21 € zahlen.

Die wiederum steuerlich absetzbar ist.

&Tschüß