Hallo Martin,
Hallo,
ein Bekannter von mir ist bei der kommunalen
Verkehrsüberwachung tätig (also Knöllchenverteiler im
öffentlichen Dienst).
Dann sollte er auf jeden Fall eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen,
die dann bei grober Fahrlässigkeit greift.
Einfache Fahrlässigkeit ist über die Behörde abgedeckt.
Schäden durch Vorsatz muss dein Bekannter selbst zahlen.
Wie kann er von ihm verursachte Schäden versichern?
siehe oben.
Möglich wären hierbei Beschädigungen parkender Kfz,
Wie soll so etwas möglich sein?
Er steckt doch nur einen Zettel an die Windschutzscheibe!
Schadenersatzansprüche durch Abschleppungen
Diese lässt er doch durch andere Unternehmen ausführen,
er selbst schleppt doch keine Autos ab!
und bei von ihm verschuldeten Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern usw
usw).
Wenn er mit seinem Dienstwagen unterwegs ist, sind diese Schäden vorab einmal über den Dienstherrn zu prüfen.
Ansonsten siehe - oben meine Hinweise - auf die Dienshaftpflichtversicherung (hier sollten dann auch Fahrten mit nichtversicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mitversichert sein)
in Verbindung mit fahrlässigen, grobfahrlässigen und vorsätzlichen Schäden.
Gibt es Rechtsschutzversicherungen, die so was versichern?
Nein - aber es gibt eine Diensthaftpflicht.
Danke für Rat und Tat!!!
Martin
Gruß Merger