Rechtsschutz getrennt lebend

Ich lebe zwar in gutem Einverständnis, aber getrennt von meiner Frau, wir haben verschiedene Wohnorte. Kann ich mit in ihre Rechtsschutzversicherung aufgenommen werden, der Makler lehnt es mit der Begründung ab, wir hätten keinen gemeinsamen Wohnort.

Vielen Dank schon mal im Voraus, Peter Peschke.

hallo, mein rat an sie, rufen sie die verbraucherzentrale an ihrem wohnort an
und erklaeren sie dort das sie eine
rechtsschutzversicherung fuer sich
suchen, die zu empfehlen ist.

die aussage des maklers ist so glaube ich korrekt,
eben weil zwei voneinader verschiedene wohnorte
existieren. der versicherer wird da nicht mitspielen!

um sicher zu gehen rufen sie zusaetzlich noch den
versicherer an und frage sie dort vor ort einen
berater, wenn sie eine zweite meinung einholen
wollen

ihnen alles gute
gruss

Die Antwort des Maklers ist meiner Meinung nach richtig, da ichr ja sicherlich in unterschiedlichen Orten gemeldet seid.

Sorry, aber wir sind Anlageexperten.

Hallo,

davon kann man nur abraten, egal ob das geht oder nicht.

Die Frau ist Versicherungsnehmer und muss den Schadensfall melden, sollte das gute Einverständnis mal enden, dann kann die Ehefrau sich weigern den Schadensfall zu melden, damit er nicht bezahlt wird. Also keine gute Idee. Lieber eine eigene Rechtsschutz abschliessen.

Gruss Mario

Da hat er recht.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Sehr geehrter Herr Peschke,
es gibt manche Versicherer, die von gleichem Wohnsitz ausgehen. Bei anderen Versicherern ist es wichtig, dass Sie verheiratet sind. Davon ausgegangen, dass Sie verheiratet sind, ist gemeinsamer Versicherungsschutz möglich. Allerdings ist dann Rechtssschutz in Verfahren gegeneinander natürlich vom Vertrag ausgenommen.
Grüße von Claritos.

Die Ablehnung ist korrekt. Grundvoraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt.

Hallo Herr Peschke,
wie mein verehrter Kollege muss auch ich Ihnen in meiner Funktion als Makler bestätigen das eine Rechtsschutzversicherung nur dann für mehrere Personen abgeschlossen werden kann wenn beide denselben Wohnort besitzen.
Ausnahmen des gemeinsamen Wohnortes kann es aber geben.
Sofern Sie nachweisen das Sie mit der Frau verheiratet sind, jedoch von Berufswegen verschiedene Arbeitsstätten besitzen.
In der Regel haben Sie dann jedoch denselben Wohnsitz (Erstsitz) und einen weiteren Wohnort als Zweitsitz. Und das auch in den entsprechenden Einwohnermeldeämtern entsprechend angegeben.
Für weitergehende Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit vielen und vor allem sonnigen Grüßen an einen entspannten Sonntag
Heiko Fichter

Hallo,

auch wenn der Versicherungsschutz möglich wäre, es ist in keinem Falle ratsam.

z.B. Kein Rechtsschutz für Wohnung möglich

Viele Grüße

Hallo,
ich kenne es nur so, dass „Ehepartner“ versichert sind. Die genauen Umstände (z.B. Wohnort) sind nicht relevant. Das mag aber von Versicherung zu Versicherung abweichen,
viele Grüße
Andreas

Hallo,

Entschuldigung aber da bin ich überfragt.

Hallo,
das sehe ich m.E. auch so.

Bei Mietrecht wäre es wohl sehr eindeutig, oder?!

Ich weiß nicht, um was für eine Vertragsart es sich handelt. Wäre es nur ein Kfz.- RS würde es wohl solche Probleme auch nicht aufwerfen.

Jeder einen eigenen Vertrag- das wäre einfach die sauberste Lösung.
Sollte eine Scheidung erfolgen, geht es eh nicht mehr anders…

Alles Gute!

Da hat er leider recht. Getrennt lebende Ehepartner haben eine Übergangszeit, danach ist nur noch einer versichert.

Der Makler hat recht.
Das betrifft übrigens auch die private Haftpflichtversicherung

Das klingt mir aus Risikogesichtspunkten plausibel.

Wenn ihr in gutem Einverständnis lebt, sollte das aber dann doch keine Hürde sein, oder?