Hallo,
macht es Sinn, die Rechtsschutzversicherung selbst zu kontaktieren, um dieser den Fall zu schildern, mit dem man zum Anwalt gehen möchte, um abzuwarten, ob die Versicherung die Kosten übernimmt oder nicht?
Gruß
carle
Hallo,
macht es Sinn, die Rechtsschutzversicherung selbst zu kontaktieren, um dieser den Fall zu schildern, mit dem man zum Anwalt gehen möchte, um abzuwarten, ob die Versicherung die Kosten übernimmt oder nicht?
Gruß
carle
JA
denn bei den Rechtsschutzversicherer findet man Juristen,
die man befragen kann und man kann vorab abklären,
ob der Versicherer auch die Kosten übernimmt.
Gruß Merger
Wenn man sich nicht 100%ig sicher ist ob dieser Fall von der Versicherung abgedeckt ist macht es bestimmt Sinn. Rechtsanwälte sind häufig so, das Sie erst mal machen und dann feststellen, das ist ja gar nicht abgesichert. So etwas kann dann leicht in die tausende gehen. Also wenn Sie sich nicht sicher sind, erst mal bei der Versicherung nachfragen.
LG Emi
Kommst darauf an, wer den Schaden verursacht hat. Beim eindeutigen Fremdverschulden und der Verursacher ist versichert steht dir natürlich kostenlose Rechsvertretung zur Seite.
Jürgen.
Hallo,
in den Versicherungsbedingungen, die jeder Versicherte beim Abschluß einer Versicherung erhält, und die auch nachträglich bei der Versicherung anfordern kann, sind Umfang und Umstände für eine Beratungsleistung seitens des Versicherers geregelt. Der Fragesteller sollte dort nachlesen, da Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein können. Ohne diese Bedingungen einsehen zu können, kann die Frage nicht korrekt beantwortet werden.
Gruß
Dave
Hallo,
alternativ besteht die Möglichkeit, den Anwalt VOR Erteilung des Mandats ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man den Fall nur austragen möchte, wenn die Versicherung die Kosten übernimmt und man ihn ebenso ausdrücklich auffordert, ERST Versicherungsschutz einzuholen und DANN mit der Wahrnehmung der Interessen zu beginnen.
Diese Variante hat den Vorteil, dass der RA in aller Regel weiß, um welchen juristischen Sachverhalt es sich im vorliegenden Fall handelt und er dies auch korrekt der Versicherung darstellen kann. Ein Kommunikationsverlust zwischen Versicherungsnehmer und Schadensachbearbeiter wird so vermieden.
Viele Grüße
Loroth
P.S.: Das Selber-Nachhören bei der Versicherung ist aber auch nicht schlimm.