Hallo,
wir waren jetzt einige Jahre in einer sehr alten Mietswohnung und sind endlich da raus.
Jetzt meint unsere alte Vermieterin auf unsere Kosten die Bude zu renovieren. Unsere Privathaftpflicht hat schon einiges in Bearbeitung genommen; jetzt gibts aber noch vertragliches zu klären, was die Privathaftpflicht nicht deckt. Das ist somit Sache der Rechtsschutz.
Genügt da schon ein Privatrechtsschutz oder würde hier nur der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz greifen?
Danke für kurzfristige Hilfe…!
Grüsse
Warte, lass mich mal in deinen Vertrag schauen - Mist meine Kugel ist gerade runter gefallen.
Daher frag bitte bei der anderen Vertragspartei nach oder lest in euren Verträgen, was alles im Einzellen abgeschlossen wurde. Mietrecht muss bei einigen Versicherungsgeber extra versichert werden.
Hallo,
damit ist der Streitfall doch schon eingetreten. In dem Fall wird keine neu abgeschlossene Rechtschutzversicherung irgendwelche Kosten übernehmen. Mal abgesehen davon, daß es bei den meisten RSV sowieso eine Sperrfrist gibt.
Gruß
C.
Hi,
ja, das meinen sie gerne, die Vermieter. Nur liegen einige Vermieter mit ihrer Meinung dann auch ganz daneben (Mein letzter VM z.B. lag um einen sehr hohen vierstelligen Betrag daneben; er war nämlich der Meinung, die Wohnung müsse vom Mieter komplett nach seinen Vorstellungen und Vorgaben renoviert werden. Der Richter war da anderer Meinung)
Es ist wohl ratsam, dass der Mieter hier zu einem Anwalt für Mietrecht geht und den mal untersuchen lässt, was hier überhaupt „renoviert“, in Stand gesetzt oder repariert werden muss … Viele Verträge enthalten nämlich auch heute noch ungültige Klauseln oder Formulierungen … (Alternativ beraten die Anwälte der Mietervereine auch, sofern man Mitglied in einem solchen ist)
Gruß
K.