Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
für meine Schwester suche ich eine Info bzgl. eines Versicherungabschlusses.
Auf Anraten ihrer Bank wurden von einem Versicherungsvertreter die Versicherungen meiner Schwester überprüft und ihr ein günstigeres Vers. Paket angeboten.
Meine Schwester wies darauf hin, dass sie mit der bestehenden Rechtschutzversicherung schon 3 aktuelle Rechtsfälle am laufen hat. Und fragte nach, ob dies von der neuen Versicherung auch weitergeführt würden.
Dies bejahte der Versicherungvertreter und die Verträge kamen zum Abschluss. Die alten Versicherungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Vertreter gekündigt.
Nun hat sich die neue Versicherung nach 6 Monaten gemedet und ihre die Versicherung gekündigt. Einzige Möglichkeit weiter dort versichert zu sein würde nur dann möglich sein, wenn sie pro Fall 300 € Selbstbeteiligung übernehmen würde.
Da sie aber zu den Schleckermitarbeiterinen gehört, die nun als letztes Entlassen wurden ist eine solche Zuzahlung finanziell überhaupt nicht möglich.
Nun unsere Anfrage:
Ist solch eine Zuzahlung üblich?
Gibt es eine Regelung bzgl. begonnener Rechtsfälle?
Darf während eines Rechtsstreites die Versicherung kündigen, oder muss dieser Fall beendet werden bevor die Kündigung wirksam wird?
Es wäre schön wenn wir zu diesem Thema einpaar Informationen erhalten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Kühne