Rechtsschutzversicherung

Was muss in eine Rechtsschutzversicherung drin sein wenn man Verwandtschaftspflege macht?

Guten Tag,
ich verstehe irgendwie die Frage nicht.
Wenn wir Kinder in Pflege haben(keine Verwandschaft) sind wir über das Jugendamt versichert.
Wenn ich ein Kind aus der Familie in Pflege nehme, bin ich auch über das Jugendamt versichert.
MfG

auf jeden Fall sollte man eine Kombi haben, in der Schadeners.-RS, Straf- und Sozial-RS nach neuesten Bedingungen enthalten ist.
Schönen Sonntag
Manfred

Hallo, danke für die Antwort.

Wofür ist der Schadeners.-RS, Straf- und Sozial-RS?
Ich frage einem Grund und der lautet, es kann sein das der Vater von unserem Kind das Sorgerecht haben will oder das irgendetwas kommt das wir ein Anwalt einschalten müssen.

LG

Hallo,

es geht darum das die LE zum Beispiel alles aufrollen lässt. Dann müssen wir ein Anwalt einschalten,damit wir denn kleinen behalten können.

LG

Was heißt LE?
Sie haben ein Kind aus der Verwandschaft in Pflege.
Haben dieses direkt vom Jugendamt übernommen, mit Pflegevertrag.
Interpretiere jetzt aus ihren Zeilen, das die leiblichen Eltern das Kind wieder haben möchten.
Was sagt das Jugendamt?
lg

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Hallo,

LE heißt leibliche Eltern.

Wir wissen das der Vater irgendwann um das Sorgerecht kämpfen will. Meine Schwester will das der kleine bei uns bleibt. Deswegen hatte ich gefragt was in der Rechtsschutzversicherung drin sein muss, damit wir keine Gerichtskosten haben,falls der Kindsvater alles aufrollen lässt.

LG

Hier müssten Sie sich einmal die Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen einer RS-Versicherung genau ansehen.
Z.B. von der D.A.S. oder der ARAG !
Am besten ist aber, eine Agentur in der Nähe zu befragen. Ich kann Ihnen die RS-Bedingungen schicken, wenn Sie mir Ihre eMail-Adresse mitteilen.
Bis dahin!
Manfred

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Fragen sie doch einfach mal ihren Versicherungsvertreter, dann sind sie auf der sicheren Seite.
Hat der Vater geteiltes Sorgerecht?Es kamen ja jetzt neue Gesetze raus, über Vaterrechte. Ist das Kind vom Jugendamt in ihrer Pflege, oder haben sie sich das mit ihrer Schwester alleine ausgemacht?
lg

Hallo,

der Versicherungsmann war gestern hier,aber der muss heute auch erstmal bei seine Vorgesetzten fragen.

Der Vater hat inmoment gar keine Rechte, zum glück.
Der kleine Mann wurde meiner Schwester weggenommen, das Sorgerecht hat sie zum Teil und ein anderer Teil hat die Sachbearbeiterin, sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und alles was mit Ärzte und so zutun hat.
Der Richter hat entschieden das wir denn kleinen bekommen, als Dauerpflege.

LG

Hallo,
also so, wie ich das hier lese, wird der Kindesvater leer ausgehen.
Er wird, wenn er sich gut führt nach dem neuen Gesetz Umgangsrecht bekommen, aber nicht das Kind.
Es gibt auch ein Gesetz, da, wo das Kind die längste Zeit seines Lebens gelebt hat, dort verbleibt es auch für den Rest seines Lebens.
Bei meiner Schwester hat die Rechtschutz es einmal auf Kulanz und einmal hat es 1000 Euro gekostet, vor Gericht zu ziehen.
Ich denke schon, das dort eine Klausel drin stehen müßte.
Zum Schluß werden in diesem Staat Pflege und Adoptiveltern bedacht.
Wir haben gestern wieder ein Baby aus der Klinik geholt .Das Kind ist 4 Tage alt, die Hebamme steht der Mutter zu.
Was soll man dazu sagen?
LG und alles gute für euch

Hallo,

4 Tage ist so klein. Es tut mir so leid das ein Kind so früh aus der Familie gerissen wird, Mein kleiner mann war auch 2 Wochen alt, als er von meine Schwester weggenommen wurde,aber das war auch richtig so.

Das der Vater denn kleinen nicht bekommt,beruhigt mich sehr. Im Moment haben wir die Anbahnung und nächste Woche fangen wir mit täglichen Anbahnung an und dann Einzug. Morgen sehe ich denn kleinen wieder.

Alles gute für euch auch.

LG