Grüß Gott sapine,
danke, dass Du antwortest
Hallo,
Grüß Gott,
Bisher hat A nur Absagen erhalten mit der Begründung, solange
er nicht geschieden ist,
ist dies so nicht möglich.
ich sehe das Problem nicht.„Zieht zusammen“ meint in
häuslicher Gemeinschaft.Da gibt es mehr als eine Handvoll
Versicherer,die diese Konstellation versichern.Hapert es,mit
Verlaub,eher an den kommunikativen Fähigkeiten des Herrn A.?
Nein, es hapert an den Antworten der Versicherungsunternehmen.
In einem Prospekt eines Versicherers (ein geläufiger Vorname) steht,
dass alle Personen im Haushalt mitversichert sind.
Darauf hat Herr A einen Antrag gestellt und wollte seine Freunin namentlich aufgeführt haben. Eine Antwort die er darauf erhielt, lautete " Ein Versicherungsschutz ist nur möglich, wenn weder der Kunde noch die Lebensgefährtin verheiratet ist".
Ausnahmen sind nicht möglich.
Daher meine Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer bekannt ist, der solch einen Schutz anbietet.
Grüzi Kematef