Rechtsschutzversicherung / Domainprobleme

Hallo,
ich möchte demnächst eine Rechtsschutzversicherung abschließen und hätte dafür gerne Tips, welche gut und preiswert ist, worauf man achten muss; v.a. aber auch, ob z.B. Probleme mit Domainnamen mit versichert sind oder ob man für diesen Bereich sich irgendwie speziell absichern muss (ich meine jetzt z.B. die noch ausstehende Entscheidung um die „beschreibenden“ Domainnamen; z.B. buch.de, die ja sicher viele betrifft; wo theoretisch jederzeit eine Abmahnung ins Haus flattern kann).
Danke für eure Tips!
Andrea

Hallo Andrea,

ich möchte demnächst eine
Rechtsschutzversicherung abschließen und
hätte dafür gerne Tips, welche gut und
preiswert ist, worauf man achten muss;

Da kenne ich mich als nur wenig versicherter nicht aus. (Ich selbst bin nur gegen existenzielle Risiken versichert. Aber über den Sinn und Unsinn von Versicherungen kann man bekanntlich viel diskutieren :wink: )

v.a. aber auch, ob z.B. Probleme mit
Domainnamen mit versichert sind oder ob
man für diesen Bereich sich irgendwie
speziell absichern muss

Unterlassungsansprüche aus Domainstreitigkeiten leiten sich meist aus dem UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) ab (z.b. die „Abmahnungen“). Da es hier um Rechtsstereitigkeiten aufgrund „geschäftlicher“ Betätigung geht, ist das i.d.R. nicht durch eine private Rechtsschutz-Versicherung abgedeckt. (An dieser Stelle muß man den Versicherungsvertrag gründlich lesen, vielleicht gibt es spezielle Verträge für Kleinunternehmer?)

(ich meine jetzt
z.B. die noch ausstehende Entscheidung um
die „beschreibenden“ Domainnamen; z.B.
buch.de, die ja sicher viele betrifft; wo
theoretisch jederzeit eine Abmahnung ins

du meinst damit eine _berechtigte_ Abmahnung!

Haus flattern kann).

Wenn ein Domainname offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt, wird eine Versicherung kaum die daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten finanzieren.

BTW: Wieso überhaupt gegen Domainstreitigkeiten versichern? Das Risiko ist doch sehr gut kalkulierbar.
Ist die Abmahnung gerechtfertigt: Zahlen und Verstoß gegen die Rechte des anderen einstellen (man sagt, das kostet 2-4 TDM, das ist ein typischer Blechschaden am PKW. Und über den Sinn einer Vollkaskoversicherung kann man ja bekanntlich auch streiten). Wenn man die Domain zu geschäftlichen Zwecken nutzt, ist das durchaus im Rahmen eines normalen unternehmerischen Risikos. Als Unternehmer muß man sich sowieso auf dem glatten „Parkett“ der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen bewegen…

Wird die Domain _rein_ privat genutzt, besteht keine Gefahr (einer berechtigen Abmahnung). Rein privat meint insbesonders keine Dienstleistungen oder Downloads von Free- oder Shareware anzubieten. Oft wird gerade von Schülen Webdesign oder Programmierdienste gegen Entgelt angeboten. Das ist geschäftliche Betätigung!

Bei einer unberechtigten Abmahnung muß die abmahnende Seite sowieso die RA-Kosten des Abgemahnten tragen (D.H. eine Abmahnung birgt also auch für den Abmahner ein kleines Risiko - theoretisch zumindest, praktisch muß erst nachgewiesen werden, daß die Abmahnung unberechtigt ist.)

Kurz: Man sollte sich bei Abschluß einer Versicherung überlegen was auf die lange Sicht teurer ist. Die Versicherung oder der mögliche Schaden…

Grüße Robert

ps.: Gibt es noch andere Meinungen?

Hallo Robert,
danke für deine Antwort.

(Ich selbst bin

nur gegen existenzielle Risiken
versichert.

Ja, um ebensolche geht es mir auch!!

Da es hier um Rechtsstereitigkeiten
aufgrund „geschäftlicher“ Betätigung
geht, ist das i.d.R. nicht durch eine
private Rechtsschutz-Versicherung
abgedeckt. (An dieser Stelle muß man den
Versicherungsvertrag gründlich lesen,
vielleicht gibt es spezielle Verträge für
Kleinunternehmer?)

Hab ich von einer privaten gesprochen? Ich suche v.a. was für das Gewerbe.

(ich meine jetzt
z.B. die noch ausstehende Entscheidung um
die „beschreibenden“ Domainnamen; z.B.
buch.de, die ja sicher viele betrifft; wo
theoretisch jederzeit eine Abmahnung ins

du meinst damit eine _berechtigte_
Abmahnung!

Haus flattern kann).

Wenn ein Domainname offensichtlich gegen
geltendes Recht verstößt, wird eine
Versicherung kaum die daraus
resultierenden Rechtsstreitigkeiten
finanzieren.

Das Problem ist nur, das das „geltende“ Recht noch ungeklaert ist!! Siehe Fall „Mitwohnzentrale“, falls dir das was sagt. Die Entscheidung steht noch aus. Derzeit sind rein beschreibende Namen wie eben z.B. buch.de eben in der Schwebe. Wie „berechtigt“ ist dann eine Abmahnung?

BTW: Wieso überhaupt gegen
Domainstreitigkeiten versichern? Das
Risiko ist doch sehr gut kalkulierbar.
Ist die Abmahnung gerechtfertigt: Zahlen
und Verstoß gegen die Rechte des anderen
einstellen (man sagt, das kostet 2-4 TDM,

Sagt man?? Dann ist wohl einer von uns nicht ganz auf dem Laufenden. Ich habe jedenfalls nicht nur einmal von Betraegen zwischen 100.000 und 500.000 DM gelesen.
Und das ist für mich durchaus existenziell!

Kurz: Man sollte sich bei Abschluß einer
Versicherung überlegen was auf die lange
Sicht teurer ist. Die Versicherung oder
der mögliche Schaden…

So teuer kann, glaube ich, die Versicherung gar nicht werden…

ps.: Gibt es noch andere Meinungen?

Würde mich auch interessieren.

Viele Grüße,
Andrea

Hallo Andrea,
du scheinst dir ja ernste sorgen zu machen. Informiere dich doch einfach mal bei der „gegenseite“:
http://www.gravenreuth.de/

oder bei der „gegenseite der gegenseite“
http://www.bonnanwalt.de/index1.htm

oder in einem forum:
http://www.recht.de/
dort weiter zu computerrecht/netlaw klicken

zum desert:
http://www.markengrabbing.de/

Hoffentlich bist du jetzt nicht abgeschreckt.

Hab ich von einer privaten gesprochen?
Ich suche v.a. was für das Gewerbe.

Hier wirst du dir nach meinem wissenstand schwer tun, eine versicherung zu finden, die streitigkeiten aus dem UWG und dem MarkenG abdeckt. Daher hilft nur informieren aber nicht versichern.

Das Problem ist nur, das das „geltende“
Recht noch ungeklaert ist!! Siehe Fall
„Mitwohnzentrale“, falls dir das was
sagt. Die Entscheidung steht noch aus.
Derzeit sind rein beschreibende Namen wie
eben z.B. buch.de eben in der Schwebe.

Meine meinung: Sollte das urteil so ausfallen, wie ich befürchte, wird eine abmahnwelle über das deutsche internet (jaja ein paradoxon) fluten. Denn dann sind eben „beschreibende“ domainnamen wettbewerbsfeindlich i.s.d. UWG. Will eine unternehmerin im falle eines entsprechenden urteils (buch.de=wettbewerbsverzerrend) von vorneherein rechtssteritigkeiten ausschließen, bleibt nichts anderes übrig als die beschreibende domain nicht zu nutzen (Sorry, es ist m.E. absurd, aber so ist es).

Wie „berechtigt“ ist dann eine Abmahnung?

Eine solche abmahnung wäre dann leider berechtigt.
Aber nur dann, wenn dieser allgemeine begriff verwendet wird. Schon eine leichte abwandlung genügt (Z.B. die Fa. „boox“ wird keine probleme bekommen)

Sagt man?? Dann ist wohl einer von uns
nicht ganz auf dem Laufenden.

Ich habe noch nie eine bekommen :wink: . Aber z.b. im forum recht.de finden sich genügend beispiele, wo auch die kosten genannt werden.

Ich habe
jedenfalls nicht nur einmal von Betraegen
zwischen 100.000 und 500.000 DM gelesen.
Und das ist für mich durchaus
existenziell!

Du hast teilweise recht: das ist der streitwert (BTW anwälte werden proportional zum streitwert bezahlt. Bei scheidungen geht es übrigens auch sehr leicht um solche beträge: haus, unterhalt frau, unterhalt kinder, evtl. noch geschäft usw usf).
Zur beruhigung: Die Anwaltskosten sind entsprechend „niedriger“.

Teuer wird es, wenn die domain die „unternehmerische basis“ darstellt. Da hier auch entsprechende werbung betrieben wurde und der „gute name“ drinsteckt … Wenn man hier kämpfen will, sollte die kriegskasse gut gefüllt sein.

Und da gibt es ja noch die möglichkeit zu recherchieren und marken anzumelden:

bei http://www.dpma.de/ findest du viele infos zum thema.

Außerdem könntest du es mit büchern zum thema „wettbewerbsrecht“ (für unternehmer eigentlich ein muß) und „gewerblichen rechtsschutz“ versuchen.

Unternehmerisch gedacht: Es ist i.A. geschickt einen deutlich kennzeichnenden namen als firmennamen zu wählen und diesen auch als domain einzutragen. Damit kann der kunde das unternehmen auch deutlich erkennen und von der konkurrenz unterscheiden.

BTW: es gibt ja auch noch internationale domains. Was für „buch.de“ muß ja noch nicht notwendigerweise für „buch.com“ oder „buch.net“ gelten…(riskant)

Bleib dran, und laß dich nicht einschüchtern!

Grüße Robert

PS.: kleine frage am rande: warum sind denn gerade kleine leute (mittelständler, privatleute und schüler) bei den serien-abmahnern so richtig beliebt?
Ganz einfach: Bei einer abmahnung (UWG und MarkenG) zahlt die rechtsschutzversicherung i.d.R. nicht. Sollten prozeßkosten anfallen, so sind diese ebenfalls vom betroffenen selbst zu zahlen. -> Prozeßrisiko für den betroffenen ist sehr hoch, es ist billiger ein paar TDM zu zahlen und gleich aufzugeben…
Ergänzungsfrage: Warum wurden z.b. die großen provider im „webspace-fall“ nicht abgemahnt? Richtig, die haben sowieso eine rechtsabteilung…


pps: die oben genannten links wurden jetzt 26.3.00 auf ihre „gesetzestreue“ :wink: überprüft. Ich mache mir deren inhalt jedoch nicht zueigen und distanziere mich ausdrücklich davon. Änderungen in den genannten webseiten habe ich natürlich nicht zu vertreten.

Nachtrag: Link zu Gattungsbegriffe für Domainnamen
Hallihallo,
ich bin gerade auf einen link gestoßen,
der dich brennend interessieren wird:

http://www.iprecht.de/Home/home.html

dort weiter zu

http://www.iprecht.de/Home/Aktuelles/Literatur/Mitwo…

Grüße Robert