Hallo,
beim Neu-Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (Heilberufe - ist aber nicht wirklich relevant für die Frage) wird ein „Baustein“ Vertragsrechtsschutz angeboten.
Versichert sind dabei Streitfälle durch Verträge. Die Beispiele sind dann Kauf von Geräten, die nicht funktionieren, oder Nichterfüllung des Telefonvertrags durch den Anbieter. Diese „Risiken“ will der neue Kunde gar nicht absichern, aber die Frage ist, ob es sich die RS Versicherung zu Nutze machen kann, wenn man den Baustein nicht dabei hat, irgendetwas nicht zu übernehmen. Weil eigentlich vielleicht bei jeder (Be-) Handlung ein Vertrag unterstellt werden kann, wenn man die unzähligen nonverbal geschlossenen Verträge miteinbezieht. (So wie man ja einen Vertrag eingeht, wenn man einen Kaffee trinkt, ohne dass man das schriftlich tut.)
Ist dieser Vertragsrechtsschutz nur wie in den Beispielen für Verträge gedacht, bei denen der Selbstständige Verträge nicht erfüllt sieht, in denen er etwas von außen zu bekommen hat (Rechnungen sind auch genannt, will der Kunde aber auch nicht absichern)?
Ist eigentlich der Grundschutz Firmenrechtsschutz nicht schon ausreichend für die eigenen beruflich selbstständigen Handlungen (wenn man keine Immobilien, keine Mitarbeiter, keine Firmenfahrzeuge, keine teuren Gerätschaften hat), bzw. wofür braucht man den VertragsRS, wenn man diese Peripherie nicht einbeziehen will?
Grüße, ynot