A. hat einen Anwalt bzgl. seiner Schwierigkeiten beauftragt und die
Rechtsschutzversicherung hat für diesen Fall eine Deckungszusage
erteilt.
Der RA ist aussergerichtlich tätig geworden und hat ein Schreiben an
die Gegenseite verfasst. Danach hat er seine Rechnung an die
Rechtsschutzversicherung geschickt. Die Rechtsschutzversicherung
erkennt die Höhe des Streitwerts nicht an und hat daher den
Rechnungsbetrag nur anteilig überwiesen.
Welche Konsequenzen hat dies für A.?