Rechtsschutzversicherung Streitwert

A. hat einen Anwalt bzgl. seiner Schwierigkeiten beauftragt und die
Rechtsschutzversicherung hat für diesen Fall eine Deckungszusage
erteilt.

Der RA ist aussergerichtlich tätig geworden und hat ein Schreiben an
die Gegenseite verfasst. Danach hat er seine Rechnung an die
Rechtsschutzversicherung geschickt. Die Rechtsschutzversicherung
erkennt die Höhe des Streitwerts nicht an und hat daher den
Rechnungsbetrag nur anteilig überwiesen.

Welche Konsequenzen hat dies für A.?

Wird man sehen, warte ab.
Der Anwalt kann ja die Kürzung hinnehmen, weil er den Fehler/das Versehen einräumt den Streitwert fehlerhaft ermittelt zu haben.
Wenn nicht, wird er die Differenz von A einfordern.
Dann wäre es an A die Forderung abzuweisen mit der gleichen Begründung wie die VS.
Und wie es dann weitergeht ?
Er könnte mahnen oder auch gleich klagen und dann wird wohl ein Gericht die Richtigkeit der Rechnung prüfen müssen.

MfG
duck313

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Der RA hat die Kürzung des Streitwerts der Rechtsschutzversicherung nicht hingenommen und seine Höhe des Streitwerts ggü. der Rechtsschutzversicherung begründet…

Sollte die RSV dem nicht entgegenkommen, hat A. kein Interesse mehr an der Dienstleistung des RA

Hinzu kommt, dass A. derzeit noch ein weiteres Mandat bei diesem RA hat,…