Rechtsschutzversicherung zahlt nur die Hälfte

Hallo!

Folgender hypothetischer Fall:

A hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Versichert sind im Falle von Strafanzeigen nur Taten, die auch fahrlässig begangen werden können.

A wird (zu Unrecht) nach einem Streit angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt bevor es vor Gericht ging. Angezeigt waren ein reines Vorsatz-Delikt und ein Delikt, das auch fahrlässig begangen werden kann.

A hatte einen Anwalt beauftragt. Dieser hat versucht, mit der Rechtschutzversicherung abzurechnen. Die Versicherung teilt mit, dass die Kosten nur zur Hälfte übernommen werden können, weil „von einer Gewichtung der Tatvorwürfe zu je 1/2“ ausgegangen werde.

Der Anwalt hat A erklärt, dass er nicht nach der Anzahl der vorgeworfenen Taten abrechne, sondern entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dabei komme es nicht darauf an, wieviele Delikte jemandem vorgeworfen werden. Die Kosten wären also genauso angefallen, wenn A nur das Fahrlässigkeitsdelikt vorgeworfen worden wäre.

Darf die Versicherung so vorgehen? Das würde bedeuten, dass die Versicherung davon profitiert, dass ihren Versicherungsnehmern möglichst viel vorgeworfen wird…

Für Antworten danke ich im Voraus!

LG
Tine

Darf die Versicherung so vorgehen? Das würde bedeuten, dass
die Versicherung davon profitiert, dass ihren
Versicherungsnehmern möglichst viel vorgeworfen wird…

Was meint denn der Rechtsanwalt dazu ?

Hier im Forum ist weder die Ursache des Rechtsstreits, noch die abgeschlossenen
Rechtsschutzbedingungen bekannt - also wie sollte jemand darauf antworten können.

Ergänzend - wird dies nur ein Jurist beurteilen können - also sollte man dies mit seinem
eigenen Rechtsanwalt der in dieser Sache tätig ist besprechen.

Viele Grüße!
Merger

Hier im Forum ist weder die Ursache des Rechtsstreits, noch
die abgeschlossenen
Rechtsschutzbedingungen bekannt - also wie sollte jemand
darauf antworten können.

Es gab keinen Rechtsstreit. Nur eine Strafanzeige. Das steht da aber auch.
Der Hinweis mit den Rechtsschutzbedingungen ist berechtigt. Wenn die damals ausgehändigt worden wären, hätte man sie jetzt gelesen. Die Frage zielte mehr darauf, ob jemand weiß, ob das tatsächlich so üblich ist. Vielleicht hat ja schon mal jemand andere Erfahrungen gesammelt.

Ergänzend - wird dies nur ein Jurist beurteilen können - also
sollte man dies mit seinem
eigenen Rechtsanwalt der in dieser Sache tätig ist besprechen.

Das könnte aber auch jemand wissen, der sich mit Versicherungen im allgemeinen auskennt. Der eigene Rechtsanwalt war in der Strafsache tätig. Er kümmert sich grundsätzlich auch um die Regulierung mit der Versicherung. Wenn der Versicherungsnehmer gegen die eigene Versicherung vorgehen will/muss, ist das eine andere Sache. Die kostet extra. Und bevor weitere Kosten verursacht werden - bei ungewissem Ausgang - dachte die Versicherungsnehmerin sie erkundigt sich mal nach den Erfahrungen anderer Versicherungsnehmer.

Hier im Forum ist weder die Ursache des Rechtsstreits, noch
die abgeschlossenen
Rechtsschutzbedingungen bekannt - also wie sollte jemand
darauf antworten können.

Es gab keinen Rechtsstreit. Nur eine Strafanzeige. Das steht
da aber auch.

Und um was ging es bei der Strafanzeige ?

Du erwartest Antworten - aber gibst keine näheren Informationen !

Der Hinweis mit den Rechtsschutzbedingungen ist berechtigt.
Wenn die damals ausgehändigt worden wären, hätte man sie jetzt
gelesen.

Wenn diese nicht vorhanden sind, kann man den Rechtsschutzversicherer um eine Abschrift bitten.

Die Frage zielte mehr darauf, ob jemand weiß, ob das
tatsächlich so üblich ist. Vielleicht hat ja schon mal jemand
andere Erfahrungen gesammelt.

Niemand kann deine Geschichte beurteilen, wenn Du nicht die Katze aus dem Sack lässt.

Ergänzend - wird dies nur ein Jurist beurteilen können - also
sollte man dies mit seinem
eigenen Rechtsanwalt der in dieser Sache tätig ist besprechen.

Das könnte aber auch jemand wissen, der sich mit
Versicherungen im allgemeinen auskennt.

Nein - siehe meinen letzten Hinweis - oben.

Der eigene
Rechtsanwalt war in der Strafsache tätig. Er kümmert sich
grundsätzlich auch um die Regulierung mit der Versicherung.
Wenn der Versicherungsnehmer gegen die eigene Versicherung
vorgehen will/muss, ist das eine andere Sache. Die kostet
extra. Und bevor weitere Kosten verursacht werden - bei
ungewissem Ausgang - dachte die Versicherungsnehmerin sie
erkundigt sich mal nach den Erfahrungen anderer
Versicherungsnehmer.

Und Du glaubst, dass die Antworten von Nicht-Juristen mehr wert sind,
als die deines eigenen Anwalts ?

Was würde es dir bringen, wenn man dir hier im Forum schreibt - ja - verklage den Versicherer. Du tust es. Und Du würdest auf der ganzen Linie verlieren.
Und es würde dich Tausende Euronen kosten.

Scheinbar hast Du den falschen Anwalt, denn Vertrauen zu ihm scheinst Du nicht zu haben.

Hallo,

Der Anwalt hat A erklärt, dass er nicht nach der Anzahl der vorgeworfenen Taten abrechne,

dann hat er das Argument der Versicherung nicht verstanden.

Darf die Versicherung so vorgehen?

Sie braucht für das Vorsatzdelikt gar nicht nicht zu zahlen. Wenn es deswegen die Hälfte übernimmt, finde ich das oK.

Das würde bedeuten, dass die Versicherung davon profitiert, dass ihren Versicherungsnehmern möglichst viel vorgeworfen wird…

Das ist leider Unsinn. Vorsatztäter sollen nicht von einer Versicherung profitieren, so herum wird ein Schuh draus.

Gruß

Nordlicht

Und um was ging es bei der Strafanzeige ?

Auch das steht da: Ein Vorsatz-Delikt und ein Delikt das auch fahrlässig begangen werden kann. Wenn DU es genau wissen musst, dann such dir was aus: Körperverletzung und Hausfriedensbruch oder Totschlag und Beleidigung oder Brandstiftung und Nötigung … (ginge bei der der von mir geschilderten Fallkonstellation alles)

Du erwartest Antworten - aber gibst keine näheren
Informationen !

Ich möchte niemanden mit ellenlangen Texten nerven und beschränke mich daher auf das, was ich für erforderlich halte. Sorry, falls ich mich diesbezüglich geirrt habe (und dass ich jetzt von meinem Vorsatz abweiche).

Wenn diese nicht vorhanden sind, kann man den
Rechtsschutzversicherer um eine Abschrift bitten.

Tja, das ist so eine Sache mit dem Vertrauen. Wer weiß, was man von der Versicherung bekommt, mit der man gerade streitet…

Niemand kann deine Geschichte beurteilen, wenn Du nicht die
Katze aus dem Sack lässt.

Ich dachte, das hätte ich :smile:

Nein - siehe meinen letzten Hinweis - oben.

Doch - siehe meinen Hinweis - oben.

Und Du glaubst, dass die Antworten von Nicht-Juristen mehr
wert sind,
als die deines eigenen Anwalts ?

Nö. Oder vielleicht doch. Kommt darauf an. Erstens gab es ja noch keine Antworten, weil er noch nicht beauftragt wurde. Zweitens ist nicht jeder Anwalt auf Versicherungsrecht spezialisiert. Darüber hinaus kann auch ein Anwalt nichts beurteilen, wenn man ihm keine Versicherungsunterlagen geben kann.

Was würde es dir bringen, wenn man dir hier im Forum schreibt

  • ja - verklage den Versicherer. Du tust es. Und Du würdest
    auf der ganzen Linie verlieren.

Ich habe nicht erwartet, dass man mir hier rät ob ich jemanden verklagen soll. Danach habe ich auch nicht gefragt. Ich hätte nur gerne gewusst, ob es so üblich ist, dass Rechtsschutzversicherungen bei Strafanzeigen nur die Hälfte bezahlen, nur weil ein weiteres Delikt mitangezeigt wurde.

Und es würde dich Tausende Euronen kosten.

Wow. Jetzt bin ich erstaunt. Ohne dass du genauere Kenntnis von der Höhe der abgelehnten Rechnung hast, weißt du dass mich ein Streit SOOO VIEL kostet?! Nebenbei: müsste nicht eigentlich die Rechtsschutzversicherung den Streit gegen sich selbst finanzieren? :frowning:)

Scheinbar hast Du den falschen Anwalt, denn Vertrauen zu ihm
scheinst Du nicht zu haben.

S.o. :smile:

Für mich ist hier Ende.

Manchen Usern kann man einfach nicht helfen!

dann hat er das Argument der Versicherung nicht verstanden.

Das habe ich leider auch nicht. Denn die Versicherung bestätigt, dass sie für das Fahrlässigkeitsdelikt zu 100 % zahlen müsste. Nur durch das Hinzukommen des zweiten Vorwurfs will sie von ihrer Zahlungspflicht befreit worden sein.

Das würde bedeuten, dass die Versicherung davon profitiert, dass ihren Versicherungsnehmern möglichst viel vorgeworfen wird…

Das ist leider Unsinn. Vorsatztäter sollen nicht von einer
Versicherung profitieren, so herum wird ein Schuh draus.

Da stimme ich dir zu. Die Versicherung soll nicht dafür geradestehen, wenn jemand vorsätzlich Mist baut.
Wenn aber das Verfahren eingestellt wird, weil die Anzeige aus Frust zu Unrecht gestellt wurde (nun läuft ein anderes Verfahren gegen den Anzeigeerstatter), und feststeht, dass der Versicherungsnehmer GAR NICHTS getan hat - weder vorsätzlich, noch fahrlässig - dann finde ich es nicht in Ordnung, dass die Versicherung ihren Versicherungsnehmer so im Regen stehen lässt…

Gerade für solche Fälle - das einem etwas vorgeworfen wird, was man gar nicht gemacht hat oder wofür man nichts kann - schließt man diese Versicherung doch ab. Wofür denn sonst??? 16 Jahre lang kassieren ohne einen Schadensfall ging. Aber wenn dann zum ersten Mal ein Schaden gemeldet wird (der wirklich nicht selbstverschuldet war oder gar vorsätzlich herbeigeführt wurde) … Irgendwie hatte ich nix anderes erwartet.

Trotzdem Danke!

Den Eindruck habe ich auch :wink:

Hallo Tine,

es gibt eine außergerichtliche, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle (Ombudsmann), die sich mit Streitigkeiten mit Versicherern befasst.

LG
Mela

1 Like

Das habe ich leider auch nicht. Denn die Versicherung bestätigt, dass sie für das Fahrlässigkeitsdelikt zu 100 % zahlen müsste.

Dreh Dein Argument doch einmal anders herum. Vorsatztaten sind nicht versichert und nicht versicherbar, deswegen ist die Versicherung leistungsfrei. Dass jetzt noch ein Fahrlässigkeitsdelikt dazu kommt, macht dem Anwalt auch keine Mehrarbeit.

Nur durch das Hinzukommen des zweiten Vorwurfs will sie von ihrer Zahlungspflicht befreit worden sein.

Das hat sie doch gar nicht gesagt. Du schreibst selber, die Versicherung ist bereit, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

noch fahrlässig - dann finde ich es nicht in Ordnung, dass die Versicherung ihren Versicherungsnehmer so im Regen stehen lässt…

Ich wundere mich auch immer wieder, warum so viele Leute so großen Wert auf eine Rechtsschutzversicherung legen.

Gerade für solche Fälle - das einem etwas vorgeworfen wird, was man gar nicht gemacht hat oder wofür man nichts kann -

Da hilft nur eins: Bedingungen lesen. Ich erfahre jeden Tag, dass Versicherte eine ganz andere Erwartung an ihre Versicherung haben, als es in den Verträgen steht (ging mir kürzlich übrigens genauso).

Grüß Gott,

Hallo Tine,

es gibt eine außergerichtliche, unabhängige und kostenlose
Schlichtungsstelle (Ombudsmann), die sich mit Streitigkeiten
mit Versicherern befasst.

die gibt es wirklich: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Nur wie man dort weiterhelfen kann, wenn selbst der eigene Rechtsanwalt nicht weiter weiß, ist mir ein Rätsel.

LG
Mela

Gruß aus dem Süden

1 Like