Rechtssicherheit bei My Hammer - wer geht in Vorleistung ?

Hallo liebes Forum, meine Frage ist sicher nicht kompliziert aber ich weiß nicht recht weiter:

Ich habe nach zwei guten my Hammer Erfahrungen nun einen etwas größeren Auftrag eingestellt, eine Teilsanierung einer kleinen Gästetoilette, Material solle der Handwerker besorgen, ich kenne mich da ja nicht aus, müsste es aber natürlich mit aussuchen, eine Vorstellung habe ich ja bereits. Es hat sich auch gleich ein kleines Unternehmen gemeldet die ersteinmal vorbeikommen und sich das ganze ansehen wollte. Gesagt getan, und noch am selben Tag bekam ich einen Anruf , mir wurde mündlich ein KVA gemacht und ich solle die Hälfte der Materialkosten vor Projektbeginn in bar anzahlen.
Ich habe darum gebeten mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufertigen und gesagt das ich keine Vorzahlung akzeptiere, danach habe ich von denen nix mehr gehört.
Als zweites wurde ich von einem anderen Handwerker wieder um einen Rückruf gebeten. Der Gesprächspartner war sehr freundlich, das Thema aber das Gleiche : Ich wollte keine Anzahlung leisten, ich sagte ganz freundlich das mir das zu ungewiss sei da wir uns ja überhaupt nicht kennen. Der Handwerker blieb auch sehr freundlich und gab an andererseits müsse er ja in Vorleistung gehen und wisse ja nicht ob ich ihn nicht am Ende auf der Rechnung sitzen lasse ( zB Zahlungsunfähig ) , da er mich ja nicht kenne. - Keine Einigung.
Tjoa, ich habe den Auftrag erstmal zurückgezogen. Es ist ja auch etwas schwierig für den Handwerker exakt direkt die Gesamtkosten anzugeben, ich möchte ja mit ihm gemeinsam erstmal besprechen welche Teile und Materialien verbaut werden …
Was ich also möchte ist : das ich meine Pläne so genau wie möglich zu beschreiben, das ein oder mehrere Interessierte Firmen sich das mit mir anschauen und mir dann, über das Portal, ein Angebot gemacht wird. … Da ja naturgemäß (noch) kein gegenseitiges Vertrauen vorhanden ist frage ich mich also wie ich das zu beiderseitiger Zufriedenheit und Rechtssicherheit nun machen soll. Gibt es da entsprechende " Vorverträge " ?
… Also wie würdet ihr vorgehen ? Oder ist so ein Auftrag eben nix für my Hammer ?

Puh, so viel wollte ich gar nicht schreiben, also schonmal danke für s Durchlesen : - )

Danke im Voraus

Christian

Ich glaube eher, so ein Auftrag ist nix für dich. Anzahlungen sind im Handwerk ganz normal. Kunden, die schon bei derAnzahlung zicken, zicken dann meistens auch bei der Endabrechnung, deswegen lässt ein Handwerker besser die Finger davon. Warum sollte ein Handwerker, insbesondere in Zeiten höchster Baukonjunktur, sich auf so einen unsicheren Auftrag einlassen?

Hallo,

mir ist kein Handwerker bekannt, der Vorauszahlungen verlangt.
Ich selber würde auch nie auf diese Idee kommen, sowas zu verlangen.
Abschlagszahlungen - ja sicher.
Aber Vorkasse, weil „man ja das Material beschaffen muss“?
Natürlich gibt es Großhänlder, die Material nur gegen Sofortzahlung abgeben - aber nur bei gewissen Kunden, die eine miese Zahlunsmoral haben.

Ich bekomme Rechnungen meist ca. 1 Woche nach Materiallieferung und habe dann 14 Tage Zeit, mit Skontoabzug zu bezahlen. Wenn ich innerhalb einer Woche das Material einbaue, nach einer weiteren Woche berechne, dann treffen Zahlungseingang und Ende der Skontofrist meist aufeinander.

Wenn man sich nicht kennt, dann hilft eine Bankbürgschaft, das Misstrauen abzubauen. So weiß man, dass man an das Geld kommt, ohne Vorkasse einfordern zu müssen.

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Vorkasse sind je nach Art und Kosten des Materials nicht ungewöhnlich.

Alternativ kann man die Wahre auf sich bestellen und bei Lieferung Zahlen.

Das „Problem“ hat man doch immer.
Der Kunde muss natürlich eine sogenannte Bemusterung durchführen.
Also hier z.B. sich beim Handwerker oder dessen Fliesenlieferanten Fliesen anschauen und aussuchen, ebenso Sanitäre Gegenstände und Armaturen.

Erst dann kann der genaue Kostenvoranschlag erstellt werden.

in Angeboten werden oft sogenannte Richtpreise eingefügt, also "Fliese Feinsteinzeug 20/20 Richtpreis 30 €/ m² " Sucht man sich dann „seine“ Fliese in der Musterausstellung aus kann es billiger oder halt teurer werden.

Aber wie schon gesagt, Vorschüsse zum Materialeinkauf sind unüblich, zeugen eher von Klein/Kleinstunternehmen, die selbst nicht kreditwürdig sind und nicht gegen Rechnung einkaufen können.

Abschläge bei längeren Arbeiten sind üblich. Hier beim Badumbau vielleicht:
1/ 3 nach Rohbau (altes raus, Schutt weg, Rohinstallation Leitungen und Abflüsse, 2. Zahlung "Fliesen fertig und Schlusszahlung bei Übergabe.

Aber bei mal hoch angesetzten 10.000 € wird sicher so mancher Fliesenleger oder Sanitärinstallateur als Komplettanbieter keine Abschläge verlangen. Dazu ist das Ganze zu schnell erledigt

MfG
duck313

Noch eine Anmerkung:

Du hast „in bar“ anzahlen geschrieben.
Im Ernst? Bargeld?
Das ist nicht seriös.

Nun ja, das kommt darauf an, welches Material. Für ein paar Klingeldrähte sicher nicht, aber einer meiner Kunden ist Elektriker, der sich auf Schaltschrankbau bzw. Umbau spezialisiert hat. Und da ist es öfters so, dass vor Arbeitsantritt eine fette Abschlagszahlung geschrieben wird, damit wenigstens der Schaltschrank bezahlt ist. Das kann man schon Vorkasse nennen.

Soon

Hallo,

zum Thema Vorkasse hätte ich das hier beizusteuern:
http://regionalheute.de/abzock-handwerker-hinterlaesst-riesenchaos-in-der-region/

Gruß
Christa

Howdy,

nun ja, bei uns hier in der Gegend „wagen“ es die wenigsten Handwerker, für ihre Arbeitsleistung Vorkasse zu verlangen. Ausnahmen sind ja schon genannt: Der Kunde bestellt nicht „Ideal Standard“ sondern die pinke Toilette aus der Nippon Abteilung mit eingebautem DAB+ Radio. Das Teil kann der Handwerker ja wahrscheinlich auch nirgendwo anders verbauen … außer in Düsseldorf vielleicht oder in einem „Blindenheim“ :wink: Ist das eine Tautologie? :wink:

Man betrachtet dieses i.ue. in den allermeisten Fällen als „unternehmerisches Risiko“, das der Unternehmer eingehen muss. Meine Rechnungen sind idR höher als das, was ein MyHammer-Handwerker für diese Teilsanierung in Rechnung stellen würde. Darf ich um Vorkasse bitten? Nein! Ganz im Gegenteil: Die allermeisten Kunden im IT Bereich zahlen erst 4-8 Wochen nach Abschluss des Leistungszeitraums (am liebsten noch später!). Das Gleiche dürfte für Steuerberater gelten. Die verlangen auch nicht Vorkasse !

Wieso sollte also ein Handwerker hier sein unternehmerisches Risiko für seine Arbeitsleistung nicht selber tragen?

Gruß
BW

Ja, MyHammer-Handwerker rechnen gernen in bar ab. Ich habe bisher alle MyHammer Leistungen in bar bezahlt (allerdings ohne Vorkasse). In wie weit das an den Büchern vorbeigeht bzw. vorgehen kann, kann ich nicht beurteilen und es war mir auch egal. Die Leistungen an sich waren alle perfekt (und wenn es nicht so gewesen wäre, so hatten alle Beauftragten auch eine entsprechende Versicherung)

Bar-Vorkasse, da hast du recht, käme auch hier nicht in Frage.

Gruß
BW

Mach denen doch einfach den Vorschlag das Material selbst zu zahlen und das machst du dann eben beim Baustoffhandel…?

Das ist zwar deiner Meinung nach unseriös aber bei Myhammer überall üblich.

Hallo,

ich bin selber selbständiger Handwerker und verlange bei gewissen Aufträgen Vorkasse.

Das Problem wieso ich dies tue ist folgendes:
Gerade bei Ware die nicht vom Lager kommt, teilweise extra für Kunden gefertigt wird etc. gibt es das Problem, dass Kunden nach Auftragsvergabe abspringen. Wenn die Lieferzeit bei 8 Wochen liegt und dann nach 3 Wochen ein Kunde abspringt, gibt es nur Probleme. Hat der Kunde bereits angezahlt, dann passiert das nicht so schnell.

Ich gehe in der Regel so vor, dass ich 50 % der Materialkosten als Anzahlung verlange. Lieferzeiten gelten dann ab Eingang der Anzahlung. Restzahlung nach Einbau bzw. Fertigstellung.

Das ist auch ein ganz normales Verfahren und absolut üblich. Dabei ist es auch egal ob die Handwerker von MyHammer kommen oder nicht. MyHammer ist nur eine Vermittlungsplattform.
Ebenso sind die Angebote bei MyHammer lediglich Angebote, keine Aufträge.

Wenn ein Handwerker den Auftrag ausführen will, dann soll er sich das ganze anschauen, einen Kostenvoranschlag / Angebot machen und wenn beide sich mit dem Preis einig sind eine Auftragsbestätigung erstellen.
In dieser kann dann auch die Zahlung einer Anzahlung vereinbart werden.

Wichtig: Diese ist immer zu Überweisen. Zum einen als Nachweis, dass man dies getan hat, zum 2. um diese von der Steuer absetzen zu können (Handwerksleistungen).
Barzahlungen an Handwerker werden im Sinne des Antischwarzarbeitsgesetz von Finanzämtern nicht akzeptiert.

Wenn der Handwerker sich darauf einlässt, dann ist alles Ok und man sollte sich nicht zu viele Gedanken machen über eine Anzahlung.

Viel Erfolg!
Gruß
Marcel