Rechtsstaatliche Prinzipien

Wow
Politik ist echt nicht mein ding

Politik ist echt nicht mein ding

Da bist du nicht alleine. Wenn es eine Schulfrage ist, kommt es natürlich auf den Lehrer an.

Die Aufgabe eines Staates ist im Grunde immer die Erhaltung der Souveränität, der Grenzen, innerer Sicherheit/Ordnung („zufriedenes“ Volk).
Nicht zu verwechseln sind die Aufgaben dann aber mit der Erledigung dieser Aufgaben. Die rechtsstaatlichen Prinzipien zeichnen sich eben dadurch aus, dass ein Rechtsanwalt ermittelt, dass der Präsident dem Rechtsanwalt nichts vorschreiben kann, dass das Parlament die Gesetze beschließt und die Polizei diese Gesetze anwenden muss.

Rechtsstaat heißt nicht automatisch, dass man sagen und machen kann, was man will. Rechtsstaat heißt, dass es Rechte gibt, die für alle gleich gelten, dass man klagen kann, dass man verklagt werden kann. Selbst verklagt/angeklagt werden zu dürfen, ist ein Gut, so komisch es klingt.

Das Gemutmaße von einigen Regionapolitikern und Medien widerspricht nicht den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, zeigt aber einen willkürlichen Reflex.

Wobei im vorliegenden Fall der Anschein für ein politisches Motiv spricht. Aber sinnvoller ist es allemal, die Ermittlungen abzuwarten.

vdmaster

Hallo Hornital,

Rechtsstaatsliche Prinzipien sind zivilisatorische Errungenschaften. Keine natürlichen oder göttliche Gegebenheiten. Die Prinzipien (sollen) die Bürger vor willkürlichen Zugriffen des Staates schützen, soweit nicht Ausnahmesituationen (Naturkatastrophen/Nuklearunfälle, Kriege, Terrorübergriffe etc, etwas anderes vorsehen. Die Prinzipien errreichten im Zeitalter der AUFKLÄRUNG 1650 bis 1800 staatstragende Bedeutung. Höchste Bedeutung hat das Recht auf INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG. Die Prinzipien drohen zu jeder Zeit wieder aufgeweicht zu werden oder ganz verloren zu gehen, wenn sich nicht genügend Menschen finden, die es für Wert erachten, diese Prinzipien zu garantieren, zu verteidigen oder wieder zu erneuern. Eine historisches Beispiel für eine DEUTLICHE Abkehr von diesen Prinzipien die Zeit von 1933 - 1945. In der Zeit hatte Deuschland sich von rechtsstaatlichen Prinzipien ab- und dem Nationalsozialismus zugewendet. In der Zeit waren Menschen wie Juden und Menschen, die zur Politik der Nazis konträr eingestellt waren (anders denkende) der Willkür TOTAL ausgeliefert. Beispiele für eine SCHLEICHENDE Abkehr ist das Internet. Die Nutzer drohen im Internet der Offenlegung der Perserönlichkeit TOTAL ausgeliefert zu werden. Was einmal gesagt und veröffentlicht wurde ist immer und überall nachzulesen.

Gruß mki

Hallo Scotty,

Würdest Du tatsächlich richtig liegen mit deiner Kritik gegenber Medien und den Politikern, würdest Du die interessierte Öffentlichkeit auch mit hineinziehen. Dich mit eingeschlossen.

Dass Verdächtigungen und Mutmaßungen angestellt werden noch dazu in einem Ereignis von überregionale Bedeutung wie in Tröglitz, ist völlig normal. Mach Dich nicht zum Wort- und Werteverdreher.

Hast Du nicht selbst auch Mutmaßungen angestellt? Welche würde mich interessieren?

Bist Du DEUTSCHER müssste Dich eigentlich ganz besonders interessieren wie der Brandanaschlag passieren konnte. Unser positives Image, das ein wichtiges Vertrauenspotientieal für unsere wirtschaftliche Stellung in der Welt ist, hängt davon ab, dass das gefälligst auch so bleibt.

Gruß _ mki _

Terrorübergriffe etc, etwas anderes vorsehen. Die Prinzipien
errreichten im Zeitalter der AUFKLÄRUNG 1650 bis 1800
staatstragende Bedeutung.

Da begann man sie so ganz allmählich zu entwickeln. Die Entwicklung der rechtsstaatlichen Prinzipien ist aber kein zentrales Element der Aufklärung.

Höchste Bedeutung hat das Recht auf
INFORMATIONELLE SELBSTBESTIMMUNG.

Das hat mit rechtsstaatlichen Prinzipien allenfalls im weitesten Sinne zu tun und auch nur dann, wenn man der Ansicht ist, daß die informationelle Selbstbestimmung zu den grundlegenden Menschenrechten gehört.

Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit wurde über Jahrhunderte diskutiert und definiert und es hat wenig Zweck, wenn sich nun jeder seine eigene Definition bastelt und verbreitet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Oft wurden irgendwelche beschuldigt und später kamen die richtigen Täter raus. Beim Mord in Dresden wurde alles Pegida angeastet, doch ein drogensüchtiger Migraten hat Khaled erstochen oder den Brand in der berliner Moschee, vom Pali angezündet.

Hier habe ich gesagt, alle sollten die Untersuchungen abwarten. Vorher kann nichts genaues gesagt werden.

Hallo,

Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit wurde über Jahrhunderte
diskutiert und definiert…

Lässt sich in etwa zeitlich eingrenzen, wann das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit staatstragende Bedeutung erlangte?

es hat wenig Zweck, wenn sich nun

jeder seine eigene Definition bastelt und verbreitet.

Klingt im Vergleich zur ersten Aussage irgend wie widersprüchlich. Findest Du nicht?

Rechtsstaatlichkeit verliert ganz schnell an Bedeutung, wenn nicht LAUFEND reale und künftige Bedürfnisse in Hinblick auf rechtsstaatlicher Verhältnisse mit einbezogen werden.

Dafür ist das FORUM (auch) da.

Gruß mki

Hier habe ich gesagt, alle sollten die Untersuchungen
abwarten. Vorher kann nichts genaues gesagt werden.

Dann sollten konsequenter Weise und allen voran die PEGIDISTEN als erste nicht so rumkrakeln. Die Fahnenfanfare auf der letzten Demo mit Hauptredner Wilders, waren der Gipfel an unverfroren dokumentierter Abschützigkeit gegenüber Flüchtlingen und demokratischen Werten. Pfui Teufel!

Gruß mki

Lässt sich in etwa zeitlich eingrenzen, wann das Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit staatstragende Bedeutung erlangte?

Im späteren Großbritannien erstmals 1215 (Magna Charta), in Deutschland hat es bis Mitte des 19. Jahrhunderts gedauert (Paulskirchenverfassung), aber auch das war ja bekanntlich nicht von Dauer. In anderen Staaten kam es früher, später oder bis heute nicht zu einer verfassungsmäßigen Verankerung des Rechtsstaatsprinzips, das - sofern überhaupt vorhanden - nicht unbedingt immer gelebt wird.

Grob gepeilt kann man den Zeitraum also auf 800 Jahre eingrenzen. Ob das aber wirkllich weiterhilft…

es hat wenig Zweck, wenn sich nun

jeder seine eigene Definition bastelt und verbreitet.

Klingt im Vergleich zur ersten Aussage irgend wie
widersprüchlich. Findest Du nicht?

Nein.

Rechtsstaatlichkeit verliert ganz schnell an Bedeutung, wenn
nicht LAUFEND reale und künftige Bedürfnisse in Hinblick auf
rechtsstaatlicher Verhältnisse mit einbezogen werden.

Prinzipiell richtig, nur sollte schon ein gewisser Konsens darüber bestehen, was zum Rechtsstaatsprinzip gehört. Schon bei der Würde des Menschen - eines der grundlegenden Menschenrechte nach der deutschen Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention usw. - gibt es ja verschiedene Sichtweisen, obwohl die zu den Menschenrechten gehört, deren Respektierung man landläufig als Voraussetzung für das Vorhandensein eines Rechtsstaates ansieht. Bei der informationellen Selbstbestimmung sind wir aber von einem Konsens auch innerhalb unseres Kulturkreises sehr viel weiter entfernt.

C.