ach, des versteht du nicht …will das halt für mich
persönlich so haben…hab schon ne menge anderer begriffe,
bloß bei dem bin ich hängen geblieben…ich schreib irgendwie
immer zu viel dazu und wenn ich versuche das kurz zu erläutern
dann ist die antwort für mich persönlich nicht
zufriedenstellend. des muss man nicht verstehen…ich nehm die
ganzen begriffe dann auf cd auf und hör mir es immer mal
wieder an *g* …so um ein bisschen die bildung aufrecht zu
erhalten .
na wenn Du CD hören willst, hier ein ganzer Satz:
Ein Rechtsstaat ist rechtsstaatlich wenn es den wahrt,
es
Gewaltenteilung gibt,
die
Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden ist,
jeder sich auf
Rechtsschutzgarantie
und
Rechtssicherheit berufen kann
und der
Vertrauensschutz (z.B. keine oder nur beschränkte Rückwirkung von Gesetzen) gewährleistet ist.
ist der Satz nicht schön??? Wenn er Dir immer noch nicht gefällt, schlag die fetten (oder sagt man heute nicht „phat“???) Begriffe bei http://www.wikipedia.de nach…