Rechtsstaatlichkeit

Hallo,
da ich keine passende Kategorie finden konnte, schreib ich die Frage mal hier rein.
Also wie würdet ihr den Begriff rechtsstaatlichkeit erläutern?
ohne den Begriff gleich zum Rechtsstaat weiterzuleiten…
und das dann auch noch möglichst kurz - was wie ich finde kaum geht…

viele grüße
webseb

Komisch, dass du kein passendes Brett gefunden hast, denn da gibt’s doch dieses Brett namens „Allgemeine Rechtsfragen“.

Man kann die Antwort recht kurz fassen, nämlich stichpunktartig. Ohne Garantie für Vollständigkeit:

  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • Gewaltenteilung
  • Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz
  • Rechtsschutzgarantie
  • Rechtssicherheit
  • Vertrauensschutz (z.B. keine oder nur beschränkte Rückwirkung von Gesetzen)

Levay

Sorry hab das dann wohl überscrollt oder so…
und wenns darum geht es eben nicht stichpunktartig sondern in sätzen zu erklären?

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Dann solltest Du mit den vorgeschlagenen Begriffen ein bißchen recherchieren und die langen Sätze, die Du für Deine Hausarbeit/-aufgaben brauchst, selbst entwickeln.

Gruß,
Christian

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lächerlich…man ich geh nicht mehr zur schule…da bin ich schon seit ein paar jahren draussen :wink: …ich glaubs nicht…

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lächerlich…man ich geh nicht mehr zur schule…da bin ich
schon seit ein paar jahren draussen :wink: …ich glaubs nicht…

Wofür brauchst Du dann ganze Sätze?

C.

ach, des versteht du nicht :smile: …will das halt für mich persönlich so haben…hab schon ne menge anderer begriffe, bloß bei dem bin ich hängen geblieben…ich schreib irgendwie immer zu viel dazu und wenn ich versuche das kurz zu erläutern dann ist die antwort für mich persönlich nicht zufriedenstellend. des muss man nicht verstehen…ich nehm die ganzen begriffe dann auf cd auf und hör mir es immer mal wieder an *g* …so um ein bisschen die bildung aufrecht zu erhalten :wink: .
.
hier bekommt man keine gescheite antwort und wird nur gleich irgendwie blöd angemacht…und das nennt sich dann experten-forum…

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Hallo,

lächerlich…man ich geh nicht mehr zur schule…da bin ich
schon seit ein paar jahren draussen :wink: …ich glaubs nicht…

Wofür brauchst Du dann ganze Sätze?

C.

ach, des versteht du nicht :smile: …will das halt für mich
persönlich so haben…hab schon ne menge anderer begriffe,

Schau doch mal im Board „deutsche Sprache“. Die Experten dort kennen sich mit „ganzen Sätzen“ aus :wink:

Grüße
Kaj

ach, des versteht du nicht :smile: …will das halt für mich
persönlich so haben…hab schon ne menge anderer begriffe,
bloß bei dem bin ich hängen geblieben…ich schreib irgendwie
immer zu viel dazu und wenn ich versuche das kurz zu erläutern
dann ist die antwort für mich persönlich nicht
zufriedenstellend. des muss man nicht verstehen…ich nehm die
ganzen begriffe dann auf cd auf und hör mir es immer mal
wieder an *g* …so um ein bisschen die bildung aufrecht zu
erhalten :wink: .

na wenn Du CD hören willst, hier ein ganzer Satz:

Ein Rechtsstaat ist rechtsstaatlich wenn es den wahrt,
es
Gewaltenteilung gibt,
die
Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden ist,
jeder sich auf
Rechtsschutzgarantie
und
Rechtssicherheit berufen kann
und der
Vertrauensschutz (z.B. keine oder nur beschränkte Rückwirkung von Gesetzen) gewährleistet ist.

ist der Satz nicht schön??? Wenn er Dir immer noch nicht gefällt, schlag die fetten (oder sagt man heute nicht „phat“???) Begriffe bei http://www.wikipedia.de nach…

„Sie haben das Recht, mithilfe eines sehr teuren Rechtsanwalts
zu versuchen, das Ihnen verfassungsgemäss zugestandene Recht
zu bekommen.“

Siehe auch:
http://search.ebay.de/search/search.dll?cgiurl=http%…

\q

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