Rechtstreit wegen A-Z Garantie

Hallo,

habe einen komplizierten Fall zu dem ich Rat bräuchte:

Ich habe vor ca. 6 wochen meine xbox360 Konsole über Amazon verkauft.Meine Konsole hat eine modifiziertes Laufwerk eingebaut und kann Sicherheitskopien abspielen.diese Info war auch im Angebot zu finden.
Zusätzlich zu einigen Spielen bekam der Käufer von mir Zubehör wie Fernbedienung 2.ten Controlle etc. geschenkt.

Nach genau einem tag kam gelich die Antwort vom Käufer das die Konsole verscmutzt war (was aber nicht so war),Sie ihm nicht gefällt und er Sachen dazu bekommen habe die er gar nicht gewollt habe un deshalb die Konsole rückschicken möchte.

Auf diese plumbe Antwort regaierte ich natürlich nicht gerade erfreut und verweigerte die Rücknahme.
Daraufhin drohte er mir über Amazon einen A.Z Garantienantrag zu stellen und die Konsole im Nachhinein zu behalten.dies tat der dann im Anschluss auch und begründete seinen Garantieantrag damit das die Konsole ein anderes Laufwerk enthält von der Beschreibung abweicht und er deshalb sein geld zurück möchte.

Die ganze Sache ging ca. 5 Wochen bis Amazon sich zu Gunsten des Käufers entschied.
Man schrieb mir:

Sie haben einen von der Produktseite abweichenden Artikel gelistet / versandt. Aus diesem Grund ist der Artikel ‚anders als beschrieben‘ und der Kaeufer hat sein Anrecht auf die Amazon.de A bis z Garantie wahrgenommen.

Wir werden den Artikel gemaess unseren Richtlinien einbehalten und nicht erneut an Sie retournieren, da es sich bei den von Ihnen versandten Artikel nicht um Originalware handelt.

Daraifhin schrieb ich Amazon das sich die Konsole auf jeden fall zurück möchte und ggf. per rechtsweg vorgehen werde.

daraufhin bekam ich nach 1 Woche folgende Antwort:

Guten Tag,

vielen Dank fuer Ihr Schreiben an Amazon.de Marketplace.

Wir prueften sowohl die von Ihnen zur Verfuegung gestellten Information, wie auch den vom Kaeufer eingereichten A bis z Garantie-Antrag.

Wie bereits erwaehnt, entspricht der von Ihnen verkaufte Artikel nicht der Produktbeschreibung auf der Detaillseite. Daher ist der Kaeufer nicht verpflichtet, die Ware an Sie zu retournieren; er hat jedoch Anspruch auf Erstattung.

Wir bedauern, sollten Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein. Dennoch wird diese in Bezug auf diesen A bis z Garantie-Antrag nicht geaendert werden.

Vielen Dank fuer Ihre Teilnahme bei Amazon.de Marketplace.

Hä, der Käufer bestätigt mir aber das die Konsole bei Amazon ist.Nach meiner letzen Mail an Amazon mit der Frage wo die Konsole nun ist bekam ich die Antwort:

Guten Tag.

Wie schon vorher erwaehnt, haben wir den Garantieantrag und die von Ihnen uns zur Verfuegung gestellten Informationen nochmals betrachtet. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass unsere Entscheidung zu diesem A-Z Garantieantrag unveraendert bleibt.

Uns ist bewusst, dass Sie eventuell nicht mit unserer Entscheidung uebereinstimmen, aber wir werden keine weiteren E-Mails diese Transaktion betreffend beantworten.

Vielen Dank fuer Ihre Teilnahme an Amazon.de Marketplace.

Meine Frage ist jetzt was kann ich tun, da ich ja nicht weiss wer meine Konsole nun hat?
Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder hat mein sowieso keine chance wegen des Laufwerks(Ist ja legal und nicht verboten?!)und lohnt es sich bei ca. 200€ überhaput sich in Strapazen zu stürzen.

Danke für alle Antworten

Hallo,

vielen Dank, dass du dich an mich gewant hast, doch da kann ich dir leider nicht weiter helfen.

Und wenn Amazon auch gegen dich entschieden hat sieht es sehr schlecht für dich aus.

Wenn du einen Rechtsanwalt einschalten willst, wäre es besser du klärst das vorher mit deiner Rechtsschutzversicherung ab, wegen der Kostenübernahme.
Ansonsten lohnt es sich nicht bei dem Streitwert von 200 €. Vielleicht kannst du ja noch einen Vergleich anbieten, daß du den Verkaufspreis zurück erstattest, wenn er dir die Konsole zurück schickt.

Viel Erfolg noch in der Sache

Hertlein Manfred

Kann ich dir leider auch nicht weiter helfen…

HALLO…,

zu dieser schwierigen Angelegenheit kann ich
keinen juristischen Rat geben.

MfG

JOHN

U. a. dürfen bei Amazon nicht verkauft werden (ich zitiere von den Amazon.de-Seiten:

Artikel, die Urheberrechte, Markenrechte oder Patentrechte verletzen

Wenn du eine XBOX360 so veränderst, dass damit Kopien von Spielen, Filmen u. ä. Medien angeschaut bzw. benutzt werden können und dieses Gerät weiterverkaufst, dann machst du dich strafbar. Ganz egal, ob du in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen hast oder nicht.

Der Käufer hat sein Geld wieder, die XBOX liegt bei Amazon und du solltest dir das mit dem Anwalt ernsthaft überlegen.

Meine Frage ist jetzt was kann ich tun …

Der Fall scheint einfach, ich bin aber KEIN Anwalt und kann KEINE Rechtsberatung leisten!

Nach meiner Meinung hast Du zwar gegen die AGB verstoßen, wenn der Käufer D I R jedoch über Amazon das Gerät zukommen lassen wollte, gehört das Gerät Dir natürlich erneut und es geht Amazon nichts an ob Du privat für dich Spiele kopieren möchtest, illegal ist ggf. nur der erneute verkauf der Kiste, dass ist dir jetzt klar geworden und jetzt willst Du sie lieber doch behalten um Ärger zu vermeiden. Zudem muss dir der Eingriff nicht bewusst gewesen sein? (Gebrauchtkauf, Geschenk?)

Wollte der Käufer das Gerät Amazon übereignen, dann geht es dich nichts an wo das Gerät ist und was Amazon damit macht. Alles hängt von guten Willen des Käufers ab, denn gegen den hast Du keine Ansprüche mehr, wenn ich die Sache richtig begreife. Dem Käufer kann es dem egal sein was Amazon mit dir Anstellt, er hat seinen Vertragsteil erfüllt und dafür bezahlt. Wenn Amazon dir nicht das Geld gibt ist das nicht sein Problem und ob der von Amazon Geld zurückbekommt oder nicht geht dich nichts an.

Also frag nett ob der Käufer dir helfen möchte und eine Willensbekundung der Rückgabe an D I C H bestätigen kann, d.h. nur die „Mangelware“ zur Dokumentation an Amazon gesendet hat. (Du solltest hier die Erklärung vor formulieren - der wird sich kein Arbeit machen wollen.)

Ich würde mich mit deiner Forderung per Fax und der Unterschrieben Erklärung des Käufers erneut an Amazon wenden und darum bitten dir den Betrag als Gutschrift zukommen zu lassen, bzw. das Gerät innerhalb von 14 Tagen auszuhändigen oder Amazon in die Schadensersatz Haftung zu nehmen, denn was Dir gehört, gehört Dir.

Lasse uns bitte wissen wie der Fall geendet hat und werde ein fairer Verkäufer!

Hallo, wie Amazon-hörig seit Ihr denn?

So ein Vorgehen nimmt sich wirklich nur Amazon heraus. Natürlich sollte mit aller Macht gegen so ein Verhalten vorgegangen werden. Wie JimSommer schreibt, geht es Amazon nichts an, was yilster81 mit seiner Konsole kann und was nicht.

Die bei Amazon meinen anscheinend, sie können hier Gericht spielen. Die AGB von Amazon sind ohnehin von Vorne bis Hinten voll mit unglaublichen Anmaßungen. Mir ist es ein Rätsel warum gegen diese Knebel-AGB keiner vorgeht.

Die Konsole muss Amazon natürlich herausrücken. Zumal das Gerät doch keine Rechte verletzt. Es bietet allenfalls die Möglichkeit dazu. Widersprechen muss ich JimSommer aber dahingehend, dass es yilster81 nicht egal sein kann, wer die Konsole hat, denn es ist seine, ohne Wenn und Aber. Ich würde streiten bis zum letzten Atemzug.

Fragt sich nur gegen wen eigentlich. Amazon tarnt sich nämlich sehr geschickt. yilster81 weiß vermutlich nicht einmal, von wem er die Antworten konkret bekommt. Wo sitzt diese ominöse A-z-Garantieabteilung? Untersteht die deutschem Recht? Amazon hält sich nämlich in der Regel nichtmal an die eigentlich verbindende Vorschrift auf allen geschäftlichen Schriftverkehren die Pflichtangaben (Name und Ort der Niederlassung, Gerrichtsstand usw. usw.) anzuhängen.

Mittlerweile ist es vermutlich zu spät für einen Rechtsstreit mit Amazon. Aber ich kann nur hoffen, dass sich andere Betroffene endlich ein Herz nehmen und Amazon die Stirn bieten, denn ich habe nun schon von vielen derartigen Fällen gehört.

Mich würde aber auch interessieren, wie die Sache ausgegangen ist.

Hallo,
ähnliche Fälle und weitere Infos gibts hier:
http://dirkmertens.de/wp/2013/09/19/mein-leben-ohne-…