Rechtswissenschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich studiere Philosophie an der Westfälischen
Wilhelms-Universität in Münster. In fünf Tagen findet ein
zweitägiges Seminar zum Thema Widerstandsrecht statt. Ich muss im Rahmen dieser Veranstaltung einen Vortrag über das Widerstandsrech im Grundgesetz halten. Der Professor, welcher mir diese anspruchsvolle Aufgabe übertrug, ist ein auswgewiesener Rechtswissenschaftler und ein über alle Maßen anspruchsvoller Professor. Im letzten Semester bekam er einen furchtnaren Wutanfalll, nachdem eine junge Studentin
unbekümmert fragte: „Kant war Rechtsphilosoph?“

Eine solche Reaktion möchte ich partout vermeiden, weswegen ich bestrebt bin, einen besonders engagierten Vortrag zu halten. Ich habe mein Referat bereits ausgearbeitet, doch muss ich leider feststellen, dass es überaus kurz ist.
Ich wär Ihnen sehr dankbar, wenn sie zum angegeben Thema ein paar interessante Anmerkungen, Argumente oder intelligente Inspirationen besitzen. Welchen Aspekt sollte man gesondert
betonen? Sollte ich auch auf die historische Komponente des Widerstandsrechtes eingehen?

Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Ideen und ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Bergmann

Hallo Herr Bergmann,
nun bin ich keine ausgewiesener Experte für diese Frage. Aber ich halte es für selbstverständlich, dass ein deutscher Rechtswissenschaftler, der über das Widerstandsrecht vorträgt, auch auf den Widerstand im Dritten Reich und dessen Berechtigung / Nichtberechtigung eingeht. Wichtig erscheint mir dann natürlich die Abgrenzung von Widerstand und Terrorismus am Beispiel „Bader Meinhof Gruppe“ oder auch Taliban - Afghanistan. Selbstverständlich wäre mein erster Blick bei dem Thema in einen großen Kommentar zu Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz. Dort würde ich auch genügend weiterführende Literatur und Fragestellungen finden.
Viel Erfolg - ein spannendes Thema.
Michael

ich würde das darstellung des widerstandsrechtes im gg nach folgenden kriterien erörtern :

  1. historisch
  2. systematisch
  3. grammatikalisch
  4. teleologisch

sehr hilfreiche literatur :

maunz, dürig, herzog, scholz - gg-kommentar (hier art. 1ff, grundrechte)
stein - staatsrecht

im übrigen wäre zu diskutieren

a. der widerstand gegen einfache gesetze („ungehorsam“)

b. der widerstand gegen das gg („revolution“)

da das ein sehr umfangreiches thema ist, empfehle ich dir die o.g. literatur.

gruss

bs