Rechtswissenschaft in Wien

Hallo zusammen,

ich habe glücklicherweise bald mein Abitur geschafft und die Frage nach dem Studienort wird immer dringlicher.
Da meine Heimatstadt Stuttgart leider nicht meinen Wunschstudiengang Jura anbietet und mein „Zweitwohnsitz“ München vollkommen überteuert ist, reizt mich nun Wien.
Nun meine Fragen:

  • Wie ist die Situation für ausländische also deutsche Studenten?
  • Gibt es so etwas wie einen NC?
  • Wie ist es mit der deutschen bzw. internationalen Anerkennung der österreichischen Juristenausbildung?

Vielleicht finden sich ja einige deutsche Studenten in Österreich, die mir Informationen geben können :smile:
Alternativ würde mich interessieren, ob es möglicherweise deutsche Unis gibt, die Tauschprogramme mit Wien anbieten.

Ich danke im Voraus!

Hallo!

Da meine Heimatstadt Stuttgart leider nicht meinen
Wunschstudiengang Jura anbietet und mein „Zweitwohnsitz“
München vollkommen überteuert ist, reizt mich nun Wien.

Bevor du weiter über ein JuraJusstudium in Wien nachdenkst, muss dir bewusst sein, dass man in Österreich selbstverständlich österreichisches und nicht deutsches Recht lernt. Wenn du keine berufliche Laufbahn als Juristin in Österreich anstrebst, wird dir ein solches Studium nicht viel bringen. In Wien nur deswegen Jus zu studieren, weil München zu teuer ist, ist jedenfalls sinnlos.
Grüße, Peter

Hallo Peter,

danke für die Antwort. Mir ist bewusst, dass man in Österreich österreichisches Recht studiert, deshalb wollte ich auch wissen, wie es mit der deutschen bzw. internationalen Anerkennung der österreichischen Juristenausbildung steht.
Wien reizt mich selbstverständlich aus anderen Gründen, doch die sind in Bezug auf meine Fragen vollkommen irrelevant.
Als Einleitung wollte ich kurz darstellen, dass ich mit Wien aufgrund des kategorischen Ausschließens meiner zwei „Wunschstudienorte“ liebäugle, doch offensichtlich war das ein Fehler.

Gruß

Hallo Satine,
mit der Anerkennung des Studiums im akademischen Sinne kenne ich mich nicht aus. Du kannst aber jedenfalls in Deutschland mit einem österreichischen Abschluss keine Funktion ausüben, die eine (deutsche) juristische Ausbildung voraussetzt. Das spielt vor allem im öffentlichen Dienst eine Rolle. Du kannst also in Deutschland beispielsweise nicht Richterin werden (§ 5 I DRiG - http://bundesrecht.juris.de/drig/__5.html). In Österreich aber auch nicht, weil du keine österreichische Staatsbürgerin bist (§ 2 Abs. 1 Z. 1 RStDG - http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR4…).
In der Privatwirtschaft ist man natürlich flexibler, aber auch hier befinden sich schätzungsweise 99,9% der Berufsmöglichkeiten für Leute, die sich im österreichischen Recht auskennen, in Österreich.
Ich möchte dir keinesfalls das Studium in Wien madig machen, du musst aber realistisch herangehen und dir bewusst sein, dass jedes Studium der Rechtswissenschaften eine sehr länderspezifische Sache ist. Bevor du das Studium eines ausländischen Rechts beginnst, musst du dir darüber klar werden, welche Tätigkeit du anstrebst. „Juristin“ allein ist da zuwenig, das muss spezifischer sein.
Grüße, Peter