Rechtswissenschaft oder Wirtschaftsrecht?

Hallo,
ich interessiere mich für die folgenden Studiengänge:

  1. Rechtswissenschaft Diplom/Magistra iuris(Uni Linz/Fernstudium)
    http://www.linzer.rechtsstudien.at/de/2/6.html
    (Volljurist, österreichisches Recht!?)

  2. Rechtswissenschaft LL.B. (Fernuni Hagen)
    http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/in…
    (Jurist, Studieninhalt ähnelt Diplom-Studiengang)

  3. Wirtschaftrecht LL.B. (HS WINGS / Onlinestudium)
    http://www.wings.hs-wismar.de/de/fernstudium_bachelo…

Welcher Abschluss bietet bessere Aussichten in der freien Wirtschaft, FH oder Uni? Aktuell spricht mich Hagen aufgrund der Module, Kosten Prüfungsorte…am ehesten an. Allerdings ist Hagen eine Uni und somit sehr theoretisch, was mich wiederum abschreckt, da mir die Praxisnähe fehlt. Außerdem wird kein Englisch angeboten. Aus diesem Grund müsste ich mich für Wismar entscheiden. Hier wird aber wiederum das Strafrecht nicht behandelt. (Die Euro-FH hat sehr interessante Module und Schwerpunkte, allerdings ist mir die FH zu teuer)
Wie seht ihr das, welchen Studiengang würdet ihr belegen und warum?

Gruß Micha

Auch wenn es nicht hilfreich erscheint: Die besten Chancen in der freien Wirtschaft bietet immer noch das Staatsexamen. Die LL.Bs sind kaum anerkannt, die Absolventen streiten sich mit Heerscharen von mittelmäßigen bis schlechten Volljuristen um die wenigen Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft. Und die Volljuristen werden in aller Regel dann auch genommen, da der Abschluss anerkannt ist, die Personaler halt „wissen, was sie kriegen“. Außerdem darfst Du mit dem Bachelor nicht vor Gericht auftreten und keinen der klassischen jur. Berufe ergreifen. Das Jurastudium ist allgemein so praxisnah wie Du es Dir machst, indem Du bspw. über die Pflichtpraktika hinaus bei Gerichten,Verwaltungen, Unternehmen usw. hereinschnupperst. Da unterscheiden sich FH und Unis kaum. Wie auch immer: An Deiner Stelle würde ich auf StEx studieren. Von den obigen ist imho Hagen noch das überzeugendste, auch wenn die Jobchance eher mager sind.

Hallo rihgw,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Meinst du nicht, dass wird sich in ein paar Jahren ändern? Wie sieht es denn aus wenn man mit dem Abschluss ins Ausland gehen würde? In den USA oder GB gibt es ja nur den LL.B/M. und dort ist dieser sehr angesehen.
Meinst du denn das dieser Studiengang Sinn macht bzw. förderlich ist, wenn man als Fachübersetzer für Wirtschaft, Gerichte und Anwälte arbeiten möchte?

Was genau spricht eigentlich dagegen, Jura auf Staatsexamen zu studieren? Damit stehen dir viele Türen offen.

Mevius
(Volljurist)

Hallo,
ein Präsenzstudium kommt aus zeitlichen/organisatorischen Gründen nicht in Frage (Erziehungszeit, Job).

Die Richtungen haben verschiedene Ziele, darum ist der LLB für die Wirtschaft genau richtig. In Firmen geht es um Rechtsfragen und da wird wahrscheinlich niemand vor Gericht auftreten. Die Abschlüsse LLB und LLM sind auch international anerkannt, was man vom Staatsexamen nicht sagen kann. Wenn es eine internationale Firma werden soll oder die Karriere ins Ausland geht, dann mach den Bachelor.

Auch wenn es nicht hilfreich erscheint: Die besten Chancen in
der freien Wirtschaft bietet immer noch das Staatsexamen. Die
LL.Bs sind kaum anerkannt, die Absolventen streiten sich mit
Heerscharen von mittelmäßigen bis schlechten Volljuristen um
die wenigen Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft. Und die
Volljuristen werden in aller Regel dann auch genommen, da der
Abschluss anerkannt ist, die Personaler halt „wissen, was sie
kriegen“.

Soweit es um eine Anstellung in einer Unternehmens- oder Konzernrechtsabteilung (und die Bearbeitung deutschen oder europäischen Rechts) geht, kann man sogar davon ausgehen, dass da ein solcher Wettbewerb gar nicht besteht. Da kommen vielmehr andere Leute als Volljuristen in der Regel gar nicht in Frage. Allenfalls für Spezialthemen werden auch schon mal Leute eingestellt, die entsprechende Spezialexpertise anderweitig erworben haben. So werden z.B. Positionen, die sich mit der Abwicklung von Grundstücksgeschäften befassen, gelegentlich mit ehemaligen Rechtspflegern besetzt; Aufgaben, die gewerbliche Schutzrechte zum Gegenstand haben, mit Patentanwälten. Für den typischen Unternehmensjuristen ist allerdings in der Regel das Staatsexamen die Eintrittskarte.

Allenfalls bei kleinen und mittelständischen Unternehmen mag das anders sein, sofern es dort keine dezidierte Rechtsabteilung gibt, sondern die anfallenden Rechtsfragen von einem „Allrounder“ mitbearbeitet werden, der nebenbei auch noch andere Aufgaben hat. Da kommt dann womöglich auch jemand mit Jura Light Bachelor in Frage.

Ansonsten sehe ich Bachelor-Absolventen eher im allgemeinen Management (wobei er sich dort natürlich gegen die dezidierten Betriebs- und Volkswirte behaupten muß) oder in Bereichen juristischer Routineaufgaben (Claim- und Vertragsmanagement, Forderungseinzug, Sachbearbeitung im weitesten Sinne). Letzteres wäre jedenfalls nicht mein Ding; aber um mich geht es hier ja auch nicht.

Außerdem darfst Du mit dem Bachelor nicht vor
Gericht auftreten

Das ist kein entscheidendes Kriterium. Auch Unternehmensjuristen, die Volljuristen sind, treten in der Regel nicht für ihr Unternehmen vor Gericht auf. Da werden üblicherweise externe Rechtsanwälte mit betraut.

und keinen der klassischen jur. Berufe
ergreifen.

Stimmt. Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt sind damit per se gestorben.

Das Jurastudium ist allgemein so praxisnah wie Du
es Dir machst, indem Du bspw. über die Pflichtpraktika hinaus
bei Gerichten,Verwaltungen, Unternehmen usw.
hereinschnupperst.

Auch mit Praktika und ungeachtet aller Studienreförmchen ist die Juristerei noch immer ein Studiengang, der sich nicht gerade durch besondere Praxisnähe hervortut. Der „Realtiy Touch Down“ kommt, wenn man Glück hat, im Referendariat, ansonsten nach Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrags.

vielen Dank für deine Rückmeldung. Meinst du nicht, dass wird
sich in ein paar Jahren ändern?

Solange es genügend gute und/oder preiswerte Volljuristen gibt: nein.

Wie sieht es denn aus wenn man
mit dem Abschluss ins Ausland gehen würde? In den USA oder GB
gibt es ja nur den LL.B/M. und dort ist dieser sehr angesehen.

Das kommt - erstens - darauf an, für welche Aufgabe man sich bewirbt und - zweitens - wie vertraut der Arbeitgeber mit dem deutschen Ausbildungssystem ist, soweit es Rechtswissenschaften betrifft. Ich habe etliche Jahre für eine englische Kanzlei gearbeitet. Die ist gar nicht auf die Idee gekommen, für die Beratung im deutschen Recht etwas anderes als einen Volljuristen einzustellen. Aber vielleicht ist das bei Unternehmen ja anders …

Meinst du denn das dieser Studiengang Sinn macht bzw.
förderlich ist, wenn man als Fachübersetzer für Wirtschaft,
Gerichte und Anwälte arbeiten möchte?

Durchaus. Noch besser ist es natürlich, wenn man zusätzlich eine vergleichbare Qualifikation in der Rechtsordnung der Zielsprache hat. Denn rechtliches Übersetzen ist kein reines Übertragen von der einen in die andere Sprache, sondern auch ein rechtliches Interpretieren und Umschreiben. Für viele Rechtsbegriffe der einen Sprache gibt es nämlich kein exaktes Äquivalent in der anderen, da verschiedene Sprachräume in aller Regel auch unterschiedliche Rechtsordnungen haben. Wenn ich allerdings tatsächlich eine solche Doppelqualifikation hätte, würde ich mich nicht mehr mit einem Übersetzerposten zufrieden geben …

PS

… Die
LL.Bs sind kaum anerkannt, die Absolventen streiten sich mit
Heerscharen von mittelmäßigen bis schlechten Volljuristen um
die wenigen Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft.

Jedenfalls bei den mittleren bis großen und sehr großen und/oder namhaften Arbeitgebern haben - zumindest in den originär juristitschen Aufgabenfeldern - selbst das untere Mittelmaß sowie die Schlechten unter den Volljuristen wenig Chancen.

Hallo, und Danke für deine Rückmeldung.

Meinst du denn das dieser Studiengang Sinn macht bzw.
förderlich ist, wenn man als Fachübersetzer für Wirtschaft,
Gerichte und Anwälte arbeiten möchte?

Durchaus. Noch besser ist es natürlich, wenn man zusätzlich
eine vergleichbare Qualifikation in der Rechtsordnung der
Zielsprache hat. Denn rechtliches Übersetzen ist kein reines
Übertragen von der einen in die andere Sprache, sondern auch
ein rechtliches Interpretieren und Umschreiben. Für viele
Rechtsbegriffe der einen Sprache gibt es nämlich kein exaktes
Äquivalent in der anderen, da verschiedene Sprachräume in
aller Regel auch unterschiedliche Rechtsordnungen haben. Wenn
ich allerdings tatsächlich eine solche Doppelqualifikation
hätte, würde ich mich nicht mehr mit einem Übersetzerposten
zufrieden geben …

Meinst du sowas wie „American Law“. Das würde z.B. die Euro-FH (LL.B. Wirtschaftsrecht) mit anbieten. Allerdings ist die Euro-FH etwas kostenintensiver. Dann weiß ich auch nicht was für einen Ruf die Euro-FH in diesem Bereich (neben Hagen und WINGS hat).

Ich muss vielleicht kurz erwähnen, dass ich in Zukunft in der Firma meines Mannes arbeiten werde(IT/Softwareentwicklung)und das Angebot mit einem eigenen Bereich erweitern möchte, in dem ich Übersetzungen anbiete. Da ich in den USA gelebt habe möchte ich auch den amerikanischen Markt ansprechen. Wirtschaft und Recht sind die gefragtesten Bereiche (neben Technik – die interessiert mich allerdings weniger). Auch ist es gerade im IT-Bereich nicht schlecht wenn man sich u.a. im Medienrecht auskennt. Außerdem habe ich so die Möglichkeit weiter selbständig zu arbeiten. Sollten dennoch mal alle Stricke reißen möchte ich mir einfach die Möglichkeit offen halten auf dem freien Markt unterkommen zu können. So hatte ich es mir zumindest gedacht. Theorie und Praxis gehen aber mangels Wissen oftmals leider auseinander – daher mein „Artikel“.
Eigentlich war ich davon ausgegangen das der LL.B. ein angesehener Studiengang ist. Aber da scheiden sich die Geister wohl. Meine Alternative wäre ein Studium im Bereich Wirtschaft/Sprache(International Business Communication/staatlich gepr. Übersetzer/Wirtschaftsübersetzer) und mich danach fachlich zu spezialisieren. Da ich nun auch nicht mehr die allerjüngste bin, möchte ich keine Irrwege einschlagen, und den erfolgreichen Weg wählen (-;

Eines würde mich noch interessieren (-;

Wenn
ich allerdings tatsächlich eine solche Doppelqualifikation
hätte, würde ich mich nicht mehr mit einem Übersetzerposten
zufrieden geben …

Sondern…?

Jura kann man meines Wissens nach auch an der Fernuni Hagen studieren. Wohlgemerkt muss man das Referendariat dann natürlich live und in Farbe ableisten.