Auch wenn es nicht hilfreich erscheint: Die besten Chancen in
der freien Wirtschaft bietet immer noch das Staatsexamen. Die
LL.Bs sind kaum anerkannt, die Absolventen streiten sich mit
Heerscharen von mittelmäßigen bis schlechten Volljuristen um
die wenigen Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft. Und die
Volljuristen werden in aller Regel dann auch genommen, da der
Abschluss anerkannt ist, die Personaler halt „wissen, was sie
kriegen“.
Soweit es um eine Anstellung in einer Unternehmens- oder Konzernrechtsabteilung (und die Bearbeitung deutschen oder europäischen Rechts) geht, kann man sogar davon ausgehen, dass da ein solcher Wettbewerb gar nicht besteht. Da kommen vielmehr andere Leute als Volljuristen in der Regel gar nicht in Frage. Allenfalls für Spezialthemen werden auch schon mal Leute eingestellt, die entsprechende Spezialexpertise anderweitig erworben haben. So werden z.B. Positionen, die sich mit der Abwicklung von Grundstücksgeschäften befassen, gelegentlich mit ehemaligen Rechtspflegern besetzt; Aufgaben, die gewerbliche Schutzrechte zum Gegenstand haben, mit Patentanwälten. Für den typischen Unternehmensjuristen ist allerdings in der Regel das Staatsexamen die Eintrittskarte.
Allenfalls bei kleinen und mittelständischen Unternehmen mag das anders sein, sofern es dort keine dezidierte Rechtsabteilung gibt, sondern die anfallenden Rechtsfragen von einem „Allrounder“ mitbearbeitet werden, der nebenbei auch noch andere Aufgaben hat. Da kommt dann womöglich auch jemand mit Jura Light Bachelor in Frage.
Ansonsten sehe ich Bachelor-Absolventen eher im allgemeinen Management (wobei er sich dort natürlich gegen die dezidierten Betriebs- und Volkswirte behaupten muß) oder in Bereichen juristischer Routineaufgaben (Claim- und Vertragsmanagement, Forderungseinzug, Sachbearbeitung im weitesten Sinne). Letzteres wäre jedenfalls nicht mein Ding; aber um mich geht es hier ja auch nicht.
Außerdem darfst Du mit dem Bachelor nicht vor
Gericht auftreten
Das ist kein entscheidendes Kriterium. Auch Unternehmensjuristen, die Volljuristen sind, treten in der Regel nicht für ihr Unternehmen vor Gericht auf. Da werden üblicherweise externe Rechtsanwälte mit betraut.
und keinen der klassischen jur. Berufe
ergreifen.
Stimmt. Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt sind damit per se gestorben.
Das Jurastudium ist allgemein so praxisnah wie Du
es Dir machst, indem Du bspw. über die Pflichtpraktika hinaus
bei Gerichten,Verwaltungen, Unternehmen usw.
hereinschnupperst.
Auch mit Praktika und ungeachtet aller Studienreförmchen ist die Juristerei noch immer ein Studiengang, der sich nicht gerade durch besondere Praxisnähe hervortut. Der „Realtiy Touch Down“ kommt, wenn man Glück hat, im Referendariat, ansonsten nach Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrags.