Hallo die Experten,
im Zuge des Verfahrens zur Neufestsetzung fand ich den Hinweis, dass der Grundsteuermessbetrag um 50 % reduziert werden kann, wenn die Mieteinnahmen weniger als 50 % der erzielbaren betragen.
Ich frage mich nun, ob das auch bei meiner Konstellation zutreffen kann . Und zwar wohne ich mietfrei im Rahmen von Nießbrauch in dem Haus, das ich schon vor mehr als einem Jahrzehnt ins Eigentum meiner beiden Töchter übertragen habe. Aktuelle Grundsteuer bucht - wie schon vor der Übertragung - die Kommune von von meinem Konto ab.
Oder wäre ich mit der Interpretation auf dem „Holzwege“ ?
Gruß und vielen Dank im Voraus
Karl