Bin zu 30% behindert und werde Antrag auf Gleichstellung stellen. Ich bin verbeamtete Lehrerin. Ist es nach Gleichstellung möglich einen Antrag auf Reduzierung der Wochenstundenzahl zu stellen (und diese zu bekomen)? Welche anderen Vorteile könnte eine Gleichstellung für mich noch haben?
Hallo,
Bin zu 30% behindert und werde Antrag auf Gleichstellung
stellen. Ich bin verbeamtete Lehrerin. Ist es nach
Gleichstellung möglich einen Antrag auf Reduzierung der
Wochenstundenzahl zu stellen (und diese zu bekomen)? Welche
Ja,
anderen Vorteile könnte eine Gleichstellung für mich noch
haben?
Rücksicht bei Stundenplangestaltung, Überstunden, Aufsichten, … je nach dem, worin die Behinderung besteht.
Immer (bei mir) in Rücksprache mit dem örtlichen Personalrat, der Gleichstellunngsbeauftragten und der Behindertenvertretung.
Eine Angabe der Schulart und des Bundeslandes wäre nicht schlecht gewesen. Eigentlich steht alles in den entsprechenden Verordnungen.
Wie wäre es, wenn du einfach deinen Schulleiter bzw. deine Personalvertretung oder einen Lehrerverband deiner Wahl fragen würdest?
Gruß
Deine Nachricht hat mir schon etwas Klarheit gebracht. Komme aus Berlin und will Schulleitung erst nach Gleichstellung und erfolgreichem Antrag auf Stundenreduzierung informieren. Wie schwer wird es sein eine Gleichstellung durchzukriegen? Eine Arbeitsplatzgefährdund (Bei nicht verbeamteten ausschlaggebend) liegt ja bei mir nicht vor. Um wieviele Stunden könnte denn die wöchentliche Arbeitszeit nach Gleichstellung reduziert werden?
Gruß Fedora
Hallo,
Deine Nachricht hat mir schon etwas Klarheit gebracht. Komme
aus Berlin und will Schulleitung erst nach Gleichstellung und
erfolgreichem Antrag auf Stundenreduzierung informieren. Wie
Ich fände es als Schulleiter sehr befremdlich, wenn ich das auf den Tisch geknallt bekomme ohne mich vorher um die entfallenden Stunden kümmern zu können. Ist das Verhältnis zum Chef echt so mies, dass du dich nicht traust mit ihm vorher zu reden?
schwer wird es sein eine Gleichstellung durchzukriegen? Eine
Arbeitsplatzgefährdund (Bei nicht verbeamteten
ausschlaggebend) liegt ja bei mir nicht vor. Um wieviele
Zu Berlin kann ich nichts sagen, dazu solltest du dich an die Behindertenvertretung wenden, die es garantiert bei euch gibt, zur Not über den GEW Ortsverband nachfragen.
Näheres auch unter http://www.schwbv.de/gleichstellung2.html , dort u.A.:
Besondere Umstände können z. B. sein:
Der Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht nicht nach, wenn er z. B. eine Anpassung des Arbeitsbereiches ablehnt.
Einbußen der Konkurrenzfähigkeit aufgrund der Behinderung führen dazu oder haben dazu geführt, dass eine Beförderung versagt wird/bleibt.
Eine Verlagerungen des Dienstortes führt aufgrund der Behinderung zu besonderen Härten und damit zu Beeinträchtigung der Arbeitsleistung.
Der Anspruch auf adäquate Beschäftigung wird aufgrund der zurückgegangenen Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.
Die vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund der Behinderung droht.
Stunden könnte denn die wöchentliche Arbeitszeit nach
Gleichstellung reduziert werden?
Ohne deine Behinderung zu kennen und die Gleichstellung ist das Kaffeesatzleserei.
Mit deinem Behindertenausweis kannst du auch ohne Gleichstellung einiges „herausschlagen“, aber dazu musst du deine Rechte in Berlin kennen und da kann dir die Behindertenvertretung helfen.
Gruß
Hi Fedora,
die Gleichstellung erfolgt über das Versorgungsamt, die Stundenreduzierung ist dann nochmals gesondert zu beantragen, über die Schule.
Grüße
miamei