Hier mal die möglichen sozialpunktsträchtigen Dinge in NRW - für RLP habe ich auch nichts gefunden, müsste ja aber beim zuständigen Ministerium erfragbar sein.
Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall
Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls
Alleinstehende® mit minderjährigem(n) Kind(ern)
im eigenen Haushalt
Ortsgebundenes
Ausbildungs- oder Beschäftigungs
verhältnis der Partnerin/des Partners (im Falle der Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften, gilt
nicht für die eheähnliche Gemeinschaft)
Minderjährige Kinder
Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen
zus. Schwerbehinderung oder im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
gleichgestellt
Mitgliedschaft i. gewählter Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften
Überwiegende Unterhaltsleistung aus gesetzl. oder sittl. Verpflichtung an
ein nach § 2 Bundeskindergeld-gesetz zu berücksichtigendes Kind oder an eine nicht erwerbsfähige andere Person
Vergebliche, aber berücksichtigungsfähige bisherige
Bewerbungen
Sozialpunkte für das Häuschen dürfte es aber wohl kaum geben, denn das ist ja „selbstverschuldet“.