Referendariat sofort nach erstem Staatsexamen?

Hallo ich nähere mich der ersten juristischen Staatsprüfung. Danach folgt ja in der Regel das Referendariat. Kann man dieses auch hinausschieben, also beispielsweise erst anderweitig arbeiten und später das Referendariat ableisten? Und gibt es eine vorgeschriebene Zeit in der das 2. Staatsexamen absolviert werden muss?

Vielen Dank schonmal!