Hallo,
bekanntlich herrscht derzeit in der TÜR ein Staatsoberhaupt, das mit Demokratie modernerer Prägung wenig am Hut hat. Ein SO, das Demokratie nur als rudimentäre Volksherrschaft begreift, die allein ihm zur Legitimation immer grösserer Machtfülle dient und regulative Mechanismen (Gewaltenteilung) abschaffen soll. Das Ziel ist die auch institutionelle Verankerung einer Diktatur. Ob nach diesem Transformationsprozess das Volk durch gelegentliche Wahlen noch „demokratisch“ bestimmen darf, kann bezweifelt werden.
Die Europäische Union, die sich allzu oft in verblendeter Selbstherrlichkeit auch „Europa“ nennt, scheint dabei die dumme, devote Ziege des SO zu spielen. Noch immer konnte sie sich nicht einmal dazu durchringen, die EU-Beitrittsgespräche vorerst auf Eis zu legen. Wobei es IMHO keinen Zweifel daran geben kann, dass die TÜR in ihrer derzeitigen Verfasstheit, fundamentale Prinzipien der EU mißachtet und sich von den Kopenhager Kriterien soweit entfernt hat wie seit dem Ende der Militärdiktatur nicht.
Seit 1963 wird die TÜR in bevorzugter Stellung als assoziiertes Mitglied auf dem Weg von der EWG über die EG zur EU durchgeschleppt, bekam dann 1993 den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten und hat es bislang geschafft, sich soweit zu entwickeln, dass von 33 „Beitrittskapiteln“ genau eines erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wahrscheinlich würde eine Nachprüfung ergeben, dass die rechtl. Standards dieses Kapitels mittlerweile auch nicht mehr eingehalten werden.
Im Gegensatz zu den Regierungen in Österreich und Luxembourg scheint die Bundesregierung auf Durchzug gestellt zu haben und unser oberster Chefdiplomat agiert tatkräftig für den Erhalt der Beitrittsgespräche.
Es wurde, nachdem das Referendum über das Präsidialsystem schon ein rote Riesenmauer hätte sein müssen, die Behauptung verbreitet, dass die (Wieder)Einführung der Todesstrafe in der TÜR eine rote Linie für die Beitrittsgespräche wäre.
Es fragt sich, ob das schon bei einem Beschluss des türk. Parlaments, bei einem evtl. nötigen Referendum (nur, falls das Parlament nicht dem Willen des SO folgt), oder aber nach der wievielten Exekution genau der Fall wäre? Oder werden Todeskandidaten dann reihenweise begnadigt und als moralische Erpressungsmasse gegenüber der EU eingelagert? Ganz nach dem Motto, man würde sie nicht töten, solange sich die EU weiter devot verhält.
Wie aber wird sich die Bundesregierung verhalten, wenn es zu einem Referendum kommt und auch in D erneut zur Urne gebeten wird?
Zwar gibt es mittlerweile ein Gutachten und heute auch einige Berichterstattung darüber, aber die ist falsch. https://www.bundestag.de/blob/504712/f75ca943093b62df5561d658633577d5/wd-2-039-17-pdf-data.pdf
Das Entscheidungsermessen der Bundesregierungkönnte seine rechtliche Grenze jedoch dann finden, wenn die Genehmigung eines Referendums in Rede steht, in dem über Fragen abgestimmt werden soll, welche die unverbrüchlichen verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Rechtsstandards und Werte zur Disposition stellen. Zur Entscheidung steht alsbald ein türkischesReferendum über die Einführung der Todesstrafein der Türkei. Hier ließe sich über eine Versagungspflicht der Bundesregierung hinsichtlich der Durchführung eines solchen Referendums in Deutschland diskutieren.
Weder ist die Todesstrafe nach dem geltenden Völkerrecht verboten, noch ist Artikel 102 GG IMHO unverbrüchlich in dem Sinne, dass er nicht geändert/aufgehoben werden könnte. Insoweit sehe ich keine automatische Versagungspflicht und es bleibt eine rein politische Willensentscheidung.
Wird die Bundesregierung nicht nur die rote Linie in Sachen EU-Beitrittsverhandlungen einhalten, sondern auch die Abhaltung eines Referendums auf dt. Staatsgebiet mit allen rechtl. zulässigen Maßnahmen unterbinden?
Gruß
vdmaster