Regelbeispiel & Qualifizierung

Hallo,

ich stecke in einer kleinen Lernblockade. Zu meiner Person: Ich studiere Wirtschaftsrecht im dritten Semester. Momentan bearbeite ich das Modulfach Wirtschaftsstrafrecht. Seit einigen Tagen komme ich nicht weiter da ich nicht verstehe was der unterschied zwischen dem Regelbeispiel & der Qualifizierung ist.

Ich habe bereits im Internet recherchiert jedoch nicht etwas gefunden was helfen konnte, mein Prof bezieht sich auf das Skript ( was um ehrlich zu sein ein wenig verwirrend ist), daher komme ich zu keiner verständlichen Erkenntnis.

Vielleicht kann mir das jemand verständlich erklären und sich dem annehmen. An meiner Uni fehlt es an verständlichen Erklärungen.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus.

Das ist eigentlich eine ganz einfache Geschichte. Es gibt einen „Grundtatbestand“ (Regelbeispiel) mit gewissen Tatbestandsmerkmalen, deren Verwirklichung dann zu einem entsprechenden Strafrahmen führt.

Zusätzlich zu den Tatbestandsmerkmalen des Grundtatbestands gibt es aber weitere Tatbestandsmerkmale, die recht häufig hinzutreten, und bei deren zusätzlicher Verwirklichung dann eine stärkere Verletzung von Rechtsgütern gegeben ist, als beim bloßen Grundtatbestand. Und daher hat man bei diversen Strafvorschriften zusätzlich zum Grundtatbestand eine oder mehrere „Qualifizierungen“ normiert, die bei der Verwirklichung entsprechend dort benannter zusätzlicher Tatbestandsmerkmale dann zu einem erweiterten Strafrahmen führen.

Das Gegenteil zur Qualifikation wäre die Privilegierung, bei der zusätzlich zum Grundtatbestand hinzutretende weitere Dinge dann zu einemreduzierten Strafrahmen führen.

1 Like

Es gibt mehrere Unterschiede.

Qualifikationen sind „echte“ Straftatbestände, welche die (Grund-)Tatbestände abwandeln. Regelbeispiele sind bloße Strafzumessungsnormen; sie wandeln keine Tatbestände ab. Man macht sich zum Beispiel nach § 224 StGB, einer Qualifikation, strafbar, wie man sich auch einfach nur nach § 223 StGB, einem Grundtatbestand, strafbar machen könnte. Man kann sich aber nicht nach § 243 StGB strafbar machen, denn § 243 StGB ist keine Qualifikation, also keine eigenständige, sondern eine streng an § 242 StGB gebundene Variante des Diebstahls. Vielmehr macht man sich nach § 242 StGB strafbar, und das Gericht berücksichtigt bei der Festlegung der Strafe, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt. Bei der Frage, was ein besonders schwerer Fall ist, ist das Gericht an die aufgezählten Beispiele aus § 243 StGB nicht gebunden (daher „in der Regel“: Regelbeispiele). Regelbeispiele sind weder zwingend noch abschließend, wenn es um die Frage geht, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt. An das, was ein Qualifikationstatbestand verlangt, ist das Gericht sehr wohl streng gebunden (§ 244 StGB: „wird bestraft“).

Unterschiede gibt es auch in den Konsequenzen. So hängt ja vom Mindestmaß der Strafe ab, ob eine Straftat ein Vergehen oder ein Verbrechen ist; für ein Verbrechen reicht es nicht, dass ein Regelbeispiel greift; siehe § 12 Abs. 3 StGB, wo es um „besonders schwere Fälle“ geht, nur für solche gibt es Regelbeispiele, also können Regelbeispiele aus einem Vergehen nie ein Verbrechen machen. Für Regelbeispiele gelten die § 15 f. StGB im Übrigen nur analog, weil Regelbeispiele ja keine Straftatbestände sind. Das Ergebnis ist dann natürlich dasselbe, aber man spricht vom Quasivorsatz statt vom Vorsatz. Umstritten ist, was bei §§ 22 f. StGB und Regelbeispielen gilt; gibt es den Versuch eines Regelbeispiels? Klar ist hingegen wohl, dass man strafbefreiend zurücktreten kann, auch wenn ein Regelbeispiel schon vollendet wurde.

Einen wichtigen Unterschied gibt es noch in der Prüfung: Regelbeispiele sind im Anschluss an die Schuld zu prüfen, weil sie ja nur die Höhe der Strafe ändern können, aber nicht zum Tatbestand gehören. Also:

  1. Objektiver Tatbestand
  2. Subjektiver Tatbestand
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
  5. Strafzumessung/besonders schwerer Fall/Regelbeispiel

Wissen muss man noch: Bei der Mittäterschaft ist eine Zurechnung von Merkmalen eines Regelbeispiels wohl möglich.

3 Like

Danke für deine hilfreiche Antwort :slight_smile:

Danke für deine hilfreiche und ausführliche Antwort. Jetzt kann es endlich weitergehen.

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.