Hallo,
ich gehöre zu den nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse und beziehe gesetzliches Krankengeld. Dies wird gem Par. 47 Abs. 4 S. 2 + 3 SGB 5 berechnet. Ich bin der Meinung, dass die Krankenkasse, die Höhe des Krankengeldes nicht richtig berechnet hat. Wer kann mir in dieser Angelegenheit helfen?
Grüße - Ubis