Regelentgelt für Krankengeld bei nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten

Hallo,

ich gehöre zu den nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse und beziehe gesetzliches Krankengeld. Dies wird gem Par. 47 Abs. 4 S. 2 + 3 SGB 5 berechnet. Ich bin der Meinung, dass die Krankenkasse, die Höhe des Krankengeldes nicht richtig berechnet hat. Wer kann mir in dieser Angelegenheit helfen?

Grüße - Ubis

Hallo,

ein Fachanwalt/-Anwältin für Sozialrecht oder aber (sofern Mitglied) der gewerkschaftliche Rechtsschutz bzw. ein Sozialverband wie VdK, SoVD etc.

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Wobei dies kein arbeitsrechtliches Thema ist, sondern eher in das Brett Versicherungen gehört.