Sachverhalt:
Frau befindet sich in Zwangsunterbringung wird am 18.04.2022 entlassen, sie bekommt Alg 2 wohl noch zur Zeit.
Mann zog wieder mit ins Haus, dass wurde gemeldet von Frau.
Die Leistungen für Wohnen wurden eingestellt (Hauslasten vom Kredit) ab April.
Die Frau soll nach der Entlassung in eine Pension per Einweisungsverfügung für Obdachlose.
Auf dem Leistungsbescheid stand keine Adresse mehr nur navh 40 SGB II 48 X und 22 SGB II, Einstellung der Leistung KDU.
Frau hat rechtliche Betreuung.
Man sagte ihr der Regelsatz wird normal weitergezahlt.
Können die KDU einfach eingestellt werden und der Regelbedarf wird trotzdem weitergezahlt?
Muss sie nach der Entlassung einen neuen Antrag stellen auf Alg 2?
Welche Adresse wird genommen?
Bitte dringend um Rückantwort.