Regierung muss sich an Verträge halten?

Hi,

gerade gelesen, so frei paraphrasiert: „In Ba-Wü kann man nicht aus Stuttgart 21 aussteigen, weil man sonst ziemlich viel zahlen müsste. Man muss sich nämlich an Verträge halten.“

Stimmt das? Muss sich eine Regierung an Verträge halten? Kann sie nicht einfach ein Gesetz machen so nach dem Motto: „Stuttgart 21 ist Scheisse, deshalb Schluss jetzt“?

Ich mein, wenn die CDU Verträge unterschreiben darf, die dann die Grünen einzuhalten haben, ist das doch irgendwie ziemlich gegen den gesunden Menschenverstand, oder etwa nicht?

Nick

Es gilt grundsätzlich der Grundsatz „Pacta sunt servanda“. Zu deutsch: Verträge sind einzuhalten. Ausserdem richten Verträge sich nach der Rechtslage, unter der sie unterschrieben wurden. Deshalb würde ein neues Gesetz da nichts bringen.
Wenn man da raus will, wird’s entweder teuer, oder die neue Regierung findet im Aktennachlass der alten Regierung Unregelmäßigkeiten größeren Ausmaßes (der sich bei langer Alleinherrschaft fast immer abnsammelt, egal ob linke oder rechte Regierung. Im Volksmund heisst das übrigenz „Filz“).

MfG,
TheSedated

Nein, das ist logisch:
Stell dir vor, Du bist eine Firma und erhältst vom Land den Auftrag, einen Tunnel zu bauen Kostenpunkt des Teils 250 Mio Euro.
Du machst also Vorabplanungen, orderst Bohrgeräte, bewirbstr dich nicht auf andere Ausschreibungen stellst leute ein und trittst dadurch teilwesíse erheblich in Vorleistung.
Jetzt kommt ein Regierungswechsel und die neue Regierung sagt dir „Ellebätsch, abgeblasen, mir gäbet nix.“
Resultat: Du bleibst auf deinen Auslagen hocken und hast im nächsten Jahr Einnahmen in Höhe NULL.
–> Firma am Arsch! Du bist pleite. Als Gesetz wäre das eine kalte Enteignung, viel Spass beim BVerfG…

Der Vertrag wird ja nicht mit dem Herrn Mappus geschlossen, sondern mit dem Bundesland. und das hat sich ja nicht durch einen Regierungswechsel in Luft aufgelöst und wurde neu gegründet.

LG
Mike

Hi Nick,

wie schon von anderen geschrieben kommt eine neue Regierung aus den Verträgen der Vorgängerregierung nicht heraus, da die Verträge nicht mit der (sondern nur durch die) Regierung geschlossen werden, sondern mit dem Bundesland. Das ist auch völlig richtig so, denn für die Dauer der Legislaturperiode ist die Landesregierung die offiziell gewählte - oder gebilligte - Volksvertretung. Auch dann, wenn die Einstellung der Bevölkerung zu dieser Regierung innerhalb der Legislaturperiode kippt … was üblicherweise schon eine Weile vor so deutlich entschiedenen Wahlen passiert.

Das Problem bei Stuttgart 21 und der Vorgängerregierung war aber vor allem, dass sie so wehement gegen die Mehrheit der AKTIVEN Bevölkerung gearbeitet haben und dass sie trotz des während der Schlichtung geforderten Baustopps immer neue Fakten geschaffen haben. Damit haben sie den Fortschritt immer weiter voran getrieben und damit dafür gesorgt, dass ein Ausstieg und Rückbau deutlich mehr kostet, als notwendig gewesen wäre. Vielleicht haben sie wirklich gedacht, dass sie damit durchkommen - und ohne Japan wären sie es wahrscheinlich auch, wenn ich mir die Umfragewerte vor den Katastrophen ansehe.

Gruß,
Micha

Hallo,
welche Verträge das Land genau geschlossen hat, überblicke ich nicht.
Es gibt aber sicher noch Steine, die man dem Bauherrn (imo einer Tochter der DB AG) völlig legal in den Weg legen kann, wenn man lange genug sucht. Ob der dann von sich aus die Verträge aufkündigt, weil es ihm einfach zu teuer kommt die zusätzlichen Auflagen etc. zu erfüllen, wird die Zukunft zeigen.
Bezahlen wird es aber in jedem Fall (auch, wenn gebaut wird) der Steuerzahler, von den Detaisl wird abhängen, ob bundesweit (dem Bund gehört nunmal die Bahn) oder vorwiegend in BW.

Cu Rene

Hallo

gerade gelesen, so frei paraphrasiert: „In Ba-Wü kann man
nicht aus Stuttgart 21 aussteigen, weil man sonst ziemlich
viel zahlen müsste. Man muss sich nämlich an Verträge halten.“

Das ist zwar, wie einige Vorredner schon anmerkten, grundsätzlich der Fall, aber vorliegend nicht ausschlaggebend.

Ausschlaggebend für die Unaufhaltbarkeit des Projekts ist der Umstand, dass der Bauherr (Deutsche Bahn) eine Baugenehmigung in Form rechtskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse hat. Wenn die Bahn weiterhin bauen will, dann baut sie auch. Daran kann keine Regierung, keine Volksabstimmung, ja nicht mal die Nato mehr etwas ändern.

Das Land kann allenfalls aus der Mitfinanzierung austteigen - falls es eine Ausstiegsklausel gibt. Dann macht es sich aber vermutlich exakt im Umfang seines Finanzierungsanteils gegenüber den anderen Geldgebern schadenerstazpflichtig, so dass da auch nix gespart ist - und nix verhindert.

Auch die Baugenehmigungs- und -aufsichtsbehörde für das Projekt, das EBA untersteht nicht dem Land, sondern dem Bund.

Das war aber dem gut informierten Nicht-Grünen-Wähler alles schon vor der Wahl klar.

Gruß
smalbop

Der Entscheidende Denkfehler deinerseits ist, dass nicht die CDU den Vertrag unterschrieben hat, sondern die Landesregierung.

Das Problem bei Stuttgart 21 und der Vorgängerregierung war
aber vor allem, dass sie so wehement gegen die Mehrheit der
AKTIVEN Bevölkerung gearbeitet haben

Bitte definiere mir mal „Mehrheit der aktiven Bevölkerung“.
Meinst du damit, die absolute Mehrheit der Baden-Württemberger, die den letzten Umfragen zufolge ausdrücklich für das Projekt sind, seien „inaktiv“? Das ist größtenteils richtig, denn die Dinge laufen ja im großen und ganzen in ihrem Sinne. Warum also sollten sie ebenfalls hysterisch werden?

und dass sie trotz des
während der Schlichtung geforderten Baustopps immer neue
Fakten geschaffen haben.

Fakten geschaffen hat damals nicht die Regierung, denn die baut nicht. Und gegenüber der Bahn als Bauherrin hatte niemand einen Rechtsanspruch auf einen Baustopp während der Schlichtung. Das war reiner Goodwill.

Damit haben sie den Fortschritt immer
weiter voran getrieben und damit dafür gesorgt, dass ein
Ausstieg und Rückbau deutlich mehr kostet, als notwendig
gewesen wäre.

Naja, also während der Schlichtung sind da keine nennenswerten Kosten hinzugekommen. Allenfalls durch das Schlichtungsergebnis, aber genau das war doch auch das unausgesprochene Ziel der Gegner.

Vielleicht haben sie wirklich gedacht, dass sie
damit durchkommen - und ohne Japan wären sie es wahrscheinlich
auch, wenn ich mir die Umfragewerte vor den Katastrophen
ansehe.

Eben. Und da S21 nichts mit Atomkraft zu tun hat, sollten die Projektgegner die unveränderten Umfrageergebnisse bezüglich S21 auch respektieren.

Gruß
smalbop

Hallo,
wie Du hier bereits lesen konntest, unterliegen Verträge öffentlicher Körperschaften zunächst einmal dem gleichen Vertragsrecht (z.B. des BGB) wie jeder ander auch. Und das lässt Vertragsrücktritte und Widerrufe in der Regel nur gegen Schadenersatz oder Rückgewährung der Leistung zu.

„Blöderweise“ kollidiert hier das zivilrechtliche Vertragsrecht - wie (fast) immer, wenn man sie in einen Topf wirft … - zusätzlich noch mit dem öffentlichen Recht (wie hier der Baugesetzgebung): Stuttgart 21 ist „planfestgestellt“ - und zwar soweit ich weiss seit Jahren (was hat BaWü eigentlich die letzten zehn Jahre nicht daran gestört :wink: ?).

Ein Planfeststellungsbeschluss entspricht einem Gesetz. Und das kann man nach dem Rechtsstaatsprinzip und dem Rückwirkungsverbot des Art. 20 GG „nicht einfach so ändern“ - übrigens genausowenig wie den Atomausstiegsausstieg :wink: (siehe Klage der Atomindustrie gegen das Moratorium).

Obwohl man das mit solchen Gesetzen vielleicht noch ganz gerne täte, gilt auch hier dieser Rechtsstaatliche Grundsatz: Ein Bürger muss auf den Bestand eines Gesetzes vertrauen können! Das gilt - leider - für die Atomindustrie und die Deutsche Bahn genauso wie für denjenigen, der privat ein Hausbauvertrag abgeschlossen hat und eine Woche später nicht mehr bauen darf, weil ihm eine Kommune plötzlich ein „Ortsgesetz“ (aka Bebauungsplan) vor den Latz gedonnert hat, das sein Baugrundstück in einen Acker verwandelt…

Und genau das ist hier passiert: auf der Grundlage dieser gesetzlichen „Annahme“ sind bei S21 Dutzende Verträge geschlossen worden: Arbeitsverträge, Grundstückskaufverträge, Werkverträge nach VOB/VOL oder BGB, Finanzierungsverträge usw usf. Jeder dieser berechtigt bei Rücktritt zu Schadenersatz oder Rückgewährung.

Das wird nicht billig :wink: - und genau deshalb hat der neue grüne Ministerpräsident von BaWü auch kein einziges Mal davon gesprochen, S21 komplett einzustampfen :wink: Und genau aus dem gleichen Grund sollte man „bei Zeiten“ darauf achten, wen man wählt und wann der wofür um so etwas wie eine Bürgerbeteiligung bittet :wink:

Gruß vom
Schnabel

Eine Frage interessenhalber:
Wieso beharren sowohl Gegner als auch Befürworter von S21 darauf,
dass sie jeweils „die Mehrheit stellen“ ?

Gruss

Das Problem bei Stuttgart 21 und der Vorgängerregierung war
aber vor allem, dass sie so wehement gegen die Mehrheit der
AKTIVEN Bevölkerung gearbeitet haben

Bitte definiere mir mal „Mehrheit der aktiven Bevölkerung“.
Meinst du damit, die absolute Mehrheit der
Baden-Württemberger, die den letzten Umfragen zufolge
ausdrücklich für das Projekt sind, seien „inaktiv“?

Ja, damit meine ich Leute, die sich in Unterschriftensammlungen oder Demonstrationen aktiv für Stuttgart 21 einsetzen. Gibt’s ja auch gegen die Aufmärsche von Rechten, warum nicht auch für S21?

Das ist
größtenteils richtig, denn die Dinge laufen ja im großen und
ganzen in ihrem Sinne. Warum also sollten sie ebenfalls
hysterisch werden?

Mit Hysterie hat das wenig zutun. Die Schlichtungsrunden waren ja öffentlich und aus meiner Sicht zeigten die Gegner deutliche Mängel, Unzulänglichkeiten und vor allem Unregelmäßigkeiten bei Planung und Vergabe. Beispielsweise, dass man sich erst auf das Projekt festgelegt und dann die Sinnhaftigkeit geprüft hat. So habe ich die Argumentation der Gegner jedenfalls verstanden. Habe ja nicht alles gesehen.

und dass sie trotz des
während der Schlichtung geforderten Baustopps immer neue
Fakten geschaffen haben.

Fakten geschaffen hat damals nicht die Regierung, denn die
baut nicht. Und gegenüber der Bahn als Bauherrin hatte niemand
einen Rechtsanspruch auf einen Baustopp während der
Schlichtung. Das war reiner Goodwill.

Wenn sie es denn getan hätte.

Die Regierung hätte das mit Sicherheit beschließen können, angesichts eines möglichen Abbruchs mit entsprechender Abfindung, was ja zu einer rechtlichen Rückabwicklung gehört. Stattdessen wurden Bäume gefällt und Arbeiten vorangetrieben.

Damit haben sie den Fortschritt immer
weiter voran getrieben und damit dafür gesorgt, dass ein
Ausstieg und Rückbau deutlich mehr kostet, als notwendig
gewesen wäre.

Naja, also während der Schlichtung sind da keine nennenswerten
Kosten hinzugekommen. Allenfalls durch das
Schlichtungsergebnis, aber genau das war doch auch das
unausgesprochene Ziel der Gegner.

Wie kommst Du darauf?

Vielleicht haben sie wirklich gedacht, dass sie
damit durchkommen - und ohne Japan wären sie es wahrscheinlich
auch, wenn ich mir die Umfragewerte vor den Katastrophen
ansehe.

Eben. Und da S21 nichts mit Atomkraft zu tun hat, sollten die
Projektgegner die unveränderten Umfrageergebnisse bezüglich
S21 auch respektieren.

Ich meinte nicht die Umfragewerte zu S21, sondern die der Union trotz S21. Wo finde ich Umfrageergebnisse zur Akzeptanz von S21?

Gruß,
Micha

Eine Frage interessenhalber:
Wieso beharren sowohl Gegner als auch Befürworter von S21
darauf,
dass sie jeweils „die Mehrheit stellen“ ?

Weil das nunmal die Legitimation einer sich als Volksvertretung verstehenden Vereinigung darstellt.

Gruß

Naja, bei der Startbahn West wurde der Planfeststellungsbeschluss auch
aufgehoben, also Ewigkeitscharakter hat er nicht …

Gruss

Hallo

Ja, damit meine ich Leute, die sich in
Unterschriftensammlungen oder Demonstrationen aktiv für
Stuttgart 21 einsetzen. Gibt’s ja auch gegen die Aufmärsche
von Rechten, warum nicht auch für S21?

Sieh mal, warum soll ein Befürworter für etwas demonstrieren, was bereits Sache ist? Das wäre etwa so sinnvoll, wie öffentlich die Einführung des 24-Stunden-Tags zu fordern.

Das ist
größtenteils richtig, denn die Dinge laufen ja im großen und
ganzen in ihrem Sinne. Warum also sollten sie ebenfalls
hysterisch werden?

Mit Hysterie hat das wenig zutun. Die Schlichtungsrunden waren
ja öffentlich und aus meiner Sicht zeigten die Gegner
deutliche Mängel, Unzulänglichkeiten und vor allem
Unregelmäßigkeiten bei Planung und Vergabe. Beispielsweise,
dass man sich erst auf das Projekt festgelegt und dann die
Sinnhaftigkeit geprüft hat. So habe ich die Argumentation der
Gegner jedenfalls verstanden. Habe ja nicht alles gesehen.

Ich habe die Schlichtung auch nicht vollständig mitverfolgt, aber ein anderes Bild davon behalten. Allerdings habe ich die Diskussion jenseits der Schlichtungsrunde sehr intensiv verfolgt und mich daran (ausgestattet mit passendem Fachwissen) beteiligt.

Sei’s drum: Ich frage mich halt, ob wir das in Zukunft nicht konsequenterweise bei jedem öffentlichen Bauvorhaben so machen müssen, ach was: Überhaupt bei jedem Projekt, das mit öffentlichen Geldern finanziert wird und bei dem nicht das gesamte Wahlvolk einer Meinung ist, also auch bei Rentenanpassungen, Gesundheitsreformen, Bundeswehrbewaffnung und -einsätzen, Schulreformen, Sicherheitsbestimmungen… Jede Gruppierung, die mit einem Beschluss der Volksvertretung oder der von ihr gewählten Regierung nicht einverstanden ist, darf eine öffentliche Schlichtung fordern. Dass das direkt und sofort in die Unregierbarkeit jedes Gemeinwesens führt, wenn jeder Vollpfosten glaubt, auf allen Spezialgebieten mitreden zu müssen, liegt auf der Hand. Das Geißlerprinzip taugt schlicht nicht als Demokratiemodell.

So gesehen ist der Streit ausgerechnet über Stuttgart 21 - und dann aber auch nur über Stuttgart 21 - völlig willkürlich vom Zaun gebrochen worden - und damit hysterisch.

und dass sie trotz des
während der Schlichtung geforderten Baustopps immer neue
Fakten geschaffen haben.

Fakten geschaffen hat damals nicht die Regierung, denn die
baut nicht. Und gegenüber der Bahn als Bauherrin hatte niemand
einen Rechtsanspruch auf einen Baustopp während der
Schlichtung. Das war reiner Goodwill.

Wenn sie es denn getan hätte.

Im großen und ganzen hat sie es getan.

Die Regierung hätte das mit Sicherheit beschließen können,
angesichts eines möglichen Abbruchs mit entsprechender
Abfindung, was ja zu einer rechtlichen Rückabwicklung gehört.
Stattdessen wurden Bäume gefällt und Arbeiten vorangetrieben.

Wie gesagt: Gebaut hat nicht die Regierung und ohne triftigen Grund - politische Schwierigkeiten gehören nicht dazu - konnte sie die Bahn auch nicht zwingen, bei der Ausführung eines rechtskräftig genehmigten Bauvorhabens innezuhalten.

Damit haben sie den Fortschritt immer
weiter voran getrieben und damit dafür gesorgt, dass ein
Ausstieg und Rückbau deutlich mehr kostet, als notwendig
gewesen wäre.

Naja, also während der Schlichtung sind da keine nennenswerten
Kosten hinzugekommen. Allenfalls durch das
Schlichtungsergebnis, aber genau das war doch auch das
unausgesprochene Ziel der Gegner.

Wie kommst Du darauf?

Eine der häufigsten Argumentationen der Projektgegner waren die Kosten, die angeblich zu niedrig kalkuliert seien. Bei jedem Zugeständnis, das man ihnen im Verlauf der Schlichtung machte, bei jeder Forderung nach weiteren Tests und Hosenträgern zum Gürtel war die Reaktion nur: „Seht ihr - nun wird es noch teurer.“

Ich meinte nicht die Umfragewerte zu S21, sondern die der
Union trotz S21.

Die Umfragewerte der Union waren nicht trotz S21 gut, sondern wegen S21. Ich zum Beispiel hätte fast - erstmals in 27 Jahren - wegen ihrer Steherqualitäten in Sachen S21 die CDU gewählt. Dass ich davon wieder abgekommen bin, lag an der Wetterwendigkeit der Union in einer ganz anderen, wohlbekannten Sache.

Wo finde ich Umfrageergebnisse zur Akzeptanz
von S21?

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/165005…

Gruß
smalbop

Naja, bei der Startbahn West wurde der
Planfeststellungsbeschluss auch
aufgehoben, also Ewigkeitscharakter hat er nicht …

Damals wurde der Planfeststellungsbeschluss aus formalen Gründen gerichtlich aufgehoben und daraufhin neu gefasst und die Startbahn West letztlich gebaut.

Bei Stuttgart 21 haben wir das Thema „Verwaltungsgerichtsprozess“ schon durch - und der Planfeststellungsbeschluss lebt immer noch.

Es kann nur auf bundespolitischer Ebene per Weisung des Mehrheitseigners Bund, vertreten durch die Bundesregierung, noch zu einer Aufgabe des Projekts kommen. Aber dort regiert einstweilen und bis voraussichtlich 2013 jene Angie, die sagte, die Landtagswahl in Ba-Wü sei die Volksabstimmung über S21; eine Argumentation, der auch die Projektgegner von jeher freudig und voller Erwartung zustimmten. Nun ist es aber so, dass 39 + 23 + 5 = 67 % = zwei Drittel aller gültigen Stimmen auf Parteien entfielen, die ausgewiesene Befürworter von S21 sind…und bis 2013 sind die Baugruben schon fertig und die Tunnelbohrmaschinen im Gebirge unterwegs, erforderlichenfalls unter dem Schutz der dann unter grün-rotem Kommando stehenden Landespolizei…

Gruß
smalbop

Hi,

Stimmt das? Muss sich eine Regierung an Verträge halten? Kann
sie nicht einfach ein Gesetz machen so nach dem Motto:
„Stuttgart 21 ist Scheisse, deshalb Schluss jetzt“?

Die Frage wurde ja schon beantwortet. Was also
bleibt der neuen Regierung übrig?
Man wiegt beide Seiten, bauen oder nicht bauen
gegen einander auf und dreht dann, weil man
klüger als Mappus ist, nicht den Feuerwehrschlauch
an, sondern macht eine Volksentscheidung.
Das zeigt erstens Bürgernähe und gibt
zweitens den Schwarzen Peter an das Volk
ab. Wenn diese wie zu erwarten ist,
vernünftigerweise FÜR das Projekt stimmen.

Nach Geißlers Schlichtung waren laut Meinungsumfrage
über 60% dafür und da stimmen halt auch nicht nur
Stuttgarter ab.

Ich befürchte fast, die S21 Gegner sollten sich
nicht zu früh freuen. Das Projekt ist doch, offen
gesagt, kaum mehr vernünftig zu stoppen. Es ist
einfach zu spät. Aber ich kann mich auch täuschen,…

Dosenpfand
Hi Nick,

Es ist selbstverständlich richtig, dass sich eine Regierung an Verträge halten muss, auch wenn sich die Zusammensetzung des Parlamentes ändert.

Es ist aber ziemlich sicher, dass es in den Verträgen irgendwelche Schlupflöcher gibt, die man, den politischen Willen vorausgesetzt, ausnutzen kann.

Ich erinnere an das Dosenpfand. Dosen verbieten geht nicht, aber Dosenpfand einführen geht. Die Folgen sind bekannt: Es gibt (fast) keine Dosen mehr.

Gruss, Marco

Ich erinnere an das Dosenpfand. Dosen verbieten geht nicht,
aber Dosenpfand einführen geht. Die Folgen sind bekannt: Es
gibt (fast) keine Dosen mehr.

Schön wäre es… tatsächlich ist das Dosenpfand kein Dosenpfand gewesen, sonder ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen (die Ausnahmen davon lassen wir mal raus) und die anzahl davon steigt und steigt.

Hi,

Ja, damit meine ich Leute, die sich in
Unterschriftensammlungen oder Demonstrationen aktiv für
Stuttgart 21 einsetzen. Gibt’s ja auch gegen die Aufmärsche
von Rechten, warum nicht auch für S21?

Sieh mal, warum soll ein Befürworter für etwas demonstrieren,
was bereits Sache ist? Das wäre etwa so sinnvoll, wie
öffentlich die Einführung des 24-Stunden-Tags zu fordern.

Wenn die Regierung das ändern könnte, und kurz davor wäre das zu tun, dann wäre es durchaus sinnvoll, dafür auf die Straße zu gehen, dass es so bleibt. Obwohl sie schon längst einen längeren (Arbeits-)Tag eingeführt hätte, wenn sie könnte, da bin ich mir sicher.

Wie gesagt: wir haben offiziell einen Staat, der rechtsextremes Gedankengut ablehnt. Und dafür, dass es so bleibt, ist es durchaus wert, auf die Straße zu gehen. Und es wird auch praktiziert, siehe die Aufmärsche in Sachsen.

Sei’s drum: Ich frage mich halt, ob wir das in Zukunft nicht
konsequenterweise bei jedem öffentlichen Bauvorhaben so machen
müssen, ach was: Überhaupt bei jedem Projekt, das mit
öffentlichen Geldern finanziert wird und bei dem nicht das
gesamte Wahlvolk einer Meinung ist, …

Richtig, das funktioniert nicht für jedes einzelne Projekt. Aber bei Projekten, die so gravierende Unregelmäßigkeiten aufweisen, muss zumindest der Verantwortliche gefunden und Konsequenzen gezogen werden. Es ging dabei nicht zuletzt um den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern. Und ich würde mir schon wünschen, dass das auch in anderen Bereichen praktiziert werden würde. Wie z.B. beim Beschluss, die HRE mit einem Wert von ca. 6 Mrd. für ca. 18 Mrd. zu kaufen und dann nur eine stille Beteiligung von 20% zu besitzen. Das war gröbste Untreue und gehört bestraft. Sowas kann in einer Fernsehübertragung sehr gut mit für und wider belegt werden.

So gesehen ist der Streit ausgerechnet über Stuttgart 21 - und
dann aber auch nur über Stuttgart 21 - völlig willkürlich vom
Zaun gebrochen worden - und damit hysterisch.

Ich denke, dass da einiges an Geschacher gelaufen ist und es war gut, dass zumindest ein Teil mal aufgedeckt wurde.

Die Regierung hätte das mit Sicherheit beschließen können,
angesichts eines möglichen Abbruchs mit entsprechender
Abfindung, was ja zu einer rechtlichen Rückabwicklung gehört.
Stattdessen wurden Bäume gefällt und Arbeiten vorangetrieben.

Wie gesagt: Gebaut hat nicht die Regierung und ohne triftigen
Grund - politische Schwierigkeiten gehören nicht dazu - konnte
sie die Bahn auch nicht zwingen, bei der Ausführung eines
rechtskräftig genehmigten Bauvorhabens innezuhalten.

Die Deutsche Bahn gehört dem Bund. Warum sollte die Regierung das nicht beschließen können? Sie hätte auch Herrn Mehdorn vor Jahren für seine Firmenpolitik absetzen können - aber sie stand hinter ihm.

Eine der häufigsten Argumentationen der Projektgegner waren
die Kosten, die angeblich zu niedrig kalkuliert seien. Bei
jedem Zugeständnis, das man ihnen im Verlauf der Schlichtung
machte, bei jeder Forderung nach weiteren Tests und
Hosenträgern zum Gürtel war die Reaktion nur: „Seht ihr - nun
wird es noch teurer.“

Stimmt doch. Die Hauptargumentation war ja auch, dass wenn die Kosten richtig kalkuliert bzw. angegeben worden wäre, dann hätte es keine Genehmigung für das Projekt geben dürfen - wäre jedenfalls unwahrscheinlicher. Die Zustimmung wurde durch Täuschung erschlichen, was nicht gerade ein gutes Licht auf die Planer wirft.

Wo finde ich Umfrageergebnisse zur Akzeptanz
von S21?

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/165005…

Danke!

Gruß,
Micha

Hai

Sieh mal, warum soll ein Befürworter für etwas demonstrieren,
was bereits Sache ist? Das wäre etwa so sinnvoll, wie
öffentlich die Einführung des 24-Stunden-Tags zu fordern.

Wenn die Regierung das ändern könnte, und kurz davor wäre das
zu tun, dann wäre es durchaus sinnvoll, dafür auf die Straße
zu gehen, dass es so bleibt. Obwohl sie schon längst einen
längeren (Arbeits-)Tag eingeführt hätte, wenn sie könnte, da
bin ich mir sicher.

Wir haben ja glücklicherweise noch Tarifautonomie. Und sind mächtig OT.

Wie gesagt: wir haben offiziell einen Staat, der
rechtsextremes Gedankengut ablehnt. Und dafür, dass es so
bleibt, ist es durchaus wert, auf die Straße zu gehen. Und es
wird auch praktiziert, siehe die Aufmärsche in Sachsen.

Es gibt glücklicherweise vieles, für dessen Beibehaltung es sich zu demonstrieren lohnen würde. Indessen fehlt mir nicht nur (zum Teil) die Einsicht in die Notwendigkeit, sondern ganz generell die Zeit, alles, was zu würdigen wäre, entsprechend zu würdigen. Trotz 24-Stunden-Tag.

Sei’s drum: Ich frage mich halt, ob wir das in Zukunft nicht
konsequenterweise bei jedem öffentlichen Bauvorhaben so machen
müssen, ach was: Überhaupt bei jedem Projekt, das mit
öffentlichen Geldern finanziert wird und bei dem nicht das
gesamte Wahlvolk einer Meinung ist, …

Richtig, das funktioniert nicht für jedes einzelne Projekt.
Aber bei Projekten, die so gravierende Unregelmäßigkeiten
aufweisen,

Ich kann dir versichern, dass die „Unregelmäßigkeiten“ bei diesem Projekt im Verhältnis zum Projektumfang und im Verhältnis zu anderen Infrastrukturprojekten Lappalien waren, und ich habe schon an so einigem mitgebaut.

Dass man in der Schlichtung auf die hyperventilierenden Gegner seitens Geißler beruhigend einwirkte, indem er sich gegenüber der Bahn betont bedenkenträgerisch-vorwurfsvoll gab und die Bahn, um Geißler eine goldene Brücke zum beiderseits gewünschten Schlichtungsergebnis zu bauen, sich der Form halber in Detailpunkten einsichtig zeigte, sollte nicht zu dem Fehlschluss verleiten, in dem Verfahren sei von den ganzen behaupteten „massiven Unregelmäßigkeiten“ letztlich viel mehr Substanz übrig geblieben als ein Häufchen Asche.

Und ich würde
mir schon wünschen, dass das auch in anderen Bereichen
praktiziert werden würde. Wie z.B. beim Beschluss, die HRE mit
einem Wert von ca. 6 Mrd. für ca. 18 Mrd. zu kaufen und dann
nur eine stille Beteiligung von 20% zu besitzen. Das war
gröbste Untreue und gehört bestraft. Sowas kann in einer
Fernsehübertragung sehr gut mit für und wider belegt werden.

Bloß ist dem der Durchschnittsbürger faktisch ebensowenig zu folgen in der Lage wie den verkehrsplanerischen und geotechnischen Ausführungen bei S21.

Ich denke, dass da einiges an Geschacher gelaufen ist und es
war gut, dass zumindest ein Teil mal aufgedeckt wurde.

Auf die Enthüllungen warte ich ehrlich gesagt immer noch…

Die Deutsche Bahn gehört dem Bund. Warum sollte die Regierung
das nicht beschließen können? Sie hätte auch Herrn Mehdorn vor
Jahren für seine Firmenpolitik absetzen können - aber sie
stand hinter ihm.

Die Landesregierung ist nicht die Bundesregierung.

Stimmt doch. Die Hauptargumentation war ja auch, dass wenn die
Kosten richtig kalkuliert bzw. angegeben worden wäre, dann
hätte es keine Genehmigung für das Projekt geben dürfen - wäre
jedenfalls unwahrscheinlicher. Die Zustimmung wurde durch
Täuschung erschlichen, was nicht gerade ein gutes Licht auf
die Planer wirft.

Es ist bis dato nicht nachgewiesen worden, dass sich die Planer da vertan haben. Das ist weder den Voodoo-Verkehrsplanern von Vieregg und Rössler in der Schlichtung gelungen noch lassen die günstigen Submissionsergebnisse der ersten paar Planfeststellungsabschnitte erwarten, dass sich an der Richtigkeit der Kostenprognose oder der Risikoabschätzung der Bahn noch etwas fundamental verändert.

Die DB ist im Bausektor wegen des knallharten Kosten- und Vertragsmanagements der bei weiten gefürchtetste öffentliche Auftraggeber.

Gruß
smalbop