Hallo,
ich bin verkäufer.
Die EU Energieverbrauchskennzeichnung hat einem Arbeitgeber einen teuren Vergleich beschert. Der Richter hat diesem Arbeitgeber zur Aufgabe gegeben, eine Organisation nachzuweisen, die jeden Mitarbeiter darüber informiert, dass er Energielable an jedes Elektrogerät, Leuchten etc. die zum verkauf stehen, zu hängen hat.
Sollte der Verkäufer sich nicht daran halten, grob varlässig, dann behält sich nun der Abreitgeber einen regress beim Verursacher eines fehlenden Lables vor.
Der Arbeitgeber braucht nun Unterschirften auf dieser Arbeitsanweisung, sowie täglich Unterschirften, dass kontrolliert wurde, es sind überall Energielable ausgestellt.
Wie verhält es sich mit dem Regress?
Hier spricht man von einer Summe von fast 10.000€
Ist das eine Drohung, damit die Wichtigkeit unterstrichen wird?
Ist zu befürchten, dass beim Verkäufer regress genommen wird?
Wie kann der Arbeitgeber „grobe fahrlässigkeit“ nachweisen?
Danke